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2. Chronik - Kapitel 10

Das Reich wird geteilt. König Rehabeam von Juda und König Jerobeam von Israel

1 Und Rehabeam zog nach Sichem; denn ganz Israel war nach Sichem gekommen, ihn zum König zu machen. 2 Als aber Jerobeam, der Sohn Nebats, der in Ägypten war, wohin er sich vor dem König Salomo geflüchtet hatte, solches vernahm, kehrte er aus Ägypten zurück. (1. Könige 11.40) 3 Da sandten sie hin und ließen ihn rufen. Und Jerobeam kam mit ganz Israel, und sie redeten mit Rehabeam und sprachen: 4 Dein Vater hat unser Joch zu hart gemacht; erleichtere nun du den harten Dienst deines Vaters und das schwere Joch, das er uns auferlegt hat, so wollen wir dir untertan sein! 5 Er sprach zu ihnen: Kommt in drei Tagen wieder zu mir! Und das Volk ging hin. 6 Da beriet sich der König Rehabeam mit den Ältesten, die vor seinem Vater Salomo zu dessen Lebzeiten gestanden hatten, und sprach: Wie ratet ihr, daß man diesem Volk antworten soll? 7 Sie sagten zu ihm und sprachen: Wirst du gegen dieses Volk freundlich und ihm gefällig sein und ihnen gute Worte geben, so werden sie dir allezeit dienen! 8 Aber er verließ den Rat der Ältesten, den sie ihm gegeben hatten, und beriet sich mit den Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren und vor ihm standen. 9 Und er sprach zu ihnen: Was ratet ihr, daß wir diesem Volk antworten, das zu mir gesagt hat: Erleichtere das Joch, das dein Vater uns auferlegt hat? 10 Da sprachen die Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren: Dem Volk, das zu dir gesagt hat: «Dein Vater hat unser Joch zu schwer gemacht; mache du unser Joch leichter», dem antworte du: Mein kleiner Finger soll dicker sein, als meines Vaters Lenden! 11 Hat euch mein Vater ein schweres Joch aufgeladen, so will ich euch noch mehr aufladen! Hat mein Vater euch mit Geißeln gezüchtigt, so will ich euch mit Skorpionen züchtigen! 12 Als nun am dritten Tage Jerobeam und alles Volk zu Rehabeam kamen, wie der König gesagt hatte: «Kommt wieder zu mir am dritten Tag», 13 da antwortete ihnen der König hart. Denn der König Rehabeam verließ den Rat der Ältesten 14 und redete mit ihnen nach dem Rat der Jungen und sprach: Hat mein Vater euer Joch schwer gemacht, so will ich es noch schwerer machen! Hat mein Vater euch mit Geißeln gezüchtigt, so will ich euch mit Skorpionen züchtigen! 15 Also willfahrte der König dem Volke nicht; denn es ward also von Gott gefügt, damit der HERR sein Wort bekräftige, das er durch Achija von Silo zu Jerobeam, dem Sohn Nebats, geredet hatte. (1. Könige 11.29) (1. Könige 11.31) 16 Als aber ganz Israel sah, daß der König ihnen nicht willfahrte, antwortete das Volk dem König und sprach: Was haben wir für Anteil an David? Wir haben nichts zu erben vom Sohne Isais! In seine eigene Hütte gehe, wer zu Israel gehört! Du, David, magst selbst zu deinem Hause sehen! Und ganz Israel ging in seine Hütten; 17 so daß Rehabeam nur über die Kinder Israel regierte, die in den Städten Judas wohnten. 18 Und als der König Rehabeam den Fronmeister Hadoram hinsandte, warfen ihn die Kinder Israel mit Steinen zu Tode. Der König Rehabeam aber sprang eilends auf seinen Wagen, um nach Jerusalem zu entfliehen. 19 Also fiel Israel ab vom Hause Davids bis auf diesen Tag.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.