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2. Chronik - Kapitel 10

Das Reich wird geteilt. König Rehabeam von Juda und König Jerobeam von Israel

1 Und Rehabeam zog nach Sichem; denn ganz Israel war nach Sichem gekommen, ihn zum König zu machen. 2 Als aber Jerobeam, der Sohn Nebats, der in Ägypten war, wohin er sich vor dem König Salomo geflüchtet hatte, solches vernahm, kehrte er aus Ägypten zurück. (1. Könige 11.40) 3 Da sandten sie hin und ließen ihn rufen. Und Jerobeam kam mit ganz Israel, und sie redeten mit Rehabeam und sprachen: 4 Dein Vater hat unser Joch zu hart gemacht; erleichtere nun du den harten Dienst deines Vaters und das schwere Joch, das er uns auferlegt hat, so wollen wir dir untertan sein! 5 Er sprach zu ihnen: Kommt in drei Tagen wieder zu mir! Und das Volk ging hin. 6 Da beriet sich der König Rehabeam mit den Ältesten, die vor seinem Vater Salomo zu dessen Lebzeiten gestanden hatten, und sprach: Wie ratet ihr, daß man diesem Volk antworten soll? 7 Sie sagten zu ihm und sprachen: Wirst du gegen dieses Volk freundlich und ihm gefällig sein und ihnen gute Worte geben, so werden sie dir allezeit dienen! 8 Aber er verließ den Rat der Ältesten, den sie ihm gegeben hatten, und beriet sich mit den Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren und vor ihm standen. 9 Und er sprach zu ihnen: Was ratet ihr, daß wir diesem Volk antworten, das zu mir gesagt hat: Erleichtere das Joch, das dein Vater uns auferlegt hat? 10 Da sprachen die Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren: Dem Volk, das zu dir gesagt hat: «Dein Vater hat unser Joch zu schwer gemacht; mache du unser Joch leichter», dem antworte du: Mein kleiner Finger soll dicker sein, als meines Vaters Lenden! 11 Hat euch mein Vater ein schweres Joch aufgeladen, so will ich euch noch mehr aufladen! Hat mein Vater euch mit Geißeln gezüchtigt, so will ich euch mit Skorpionen züchtigen! 12 Als nun am dritten Tage Jerobeam und alles Volk zu Rehabeam kamen, wie der König gesagt hatte: «Kommt wieder zu mir am dritten Tag», 13 da antwortete ihnen der König hart. Denn der König Rehabeam verließ den Rat der Ältesten 14 und redete mit ihnen nach dem Rat der Jungen und sprach: Hat mein Vater euer Joch schwer gemacht, so will ich es noch schwerer machen! Hat mein Vater euch mit Geißeln gezüchtigt, so will ich euch mit Skorpionen züchtigen! 15 Also willfahrte der König dem Volke nicht; denn es ward also von Gott gefügt, damit der HERR sein Wort bekräftige, das er durch Achija von Silo zu Jerobeam, dem Sohn Nebats, geredet hatte. (1. Könige 11.29) (1. Könige 11.31) 16 Als aber ganz Israel sah, daß der König ihnen nicht willfahrte, antwortete das Volk dem König und sprach: Was haben wir für Anteil an David? Wir haben nichts zu erben vom Sohne Isais! In seine eigene Hütte gehe, wer zu Israel gehört! Du, David, magst selbst zu deinem Hause sehen! Und ganz Israel ging in seine Hütten; 17 so daß Rehabeam nur über die Kinder Israel regierte, die in den Städten Judas wohnten. 18 Und als der König Rehabeam den Fronmeister Hadoram hinsandte, warfen ihn die Kinder Israel mit Steinen zu Tode. Der König Rehabeam aber sprang eilends auf seinen Wagen, um nach Jerusalem zu entfliehen. 19 Also fiel Israel ab vom Hause Davids bis auf diesen Tag.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)