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2. Chronik - Kapitel 10

Das Reich wird geteilt. König Rehabeam von Juda und König Jerobeam von Israel

1 Und Rehabeam zog nach Sichem; denn ganz Israel war nach Sichem gekommen, ihn zum König zu machen. 2 Als aber Jerobeam, der Sohn Nebats, der in Ägypten war, wohin er sich vor dem König Salomo geflüchtet hatte, solches vernahm, kehrte er aus Ägypten zurück. (1. Könige 11.40) 3 Da sandten sie hin und ließen ihn rufen. Und Jerobeam kam mit ganz Israel, und sie redeten mit Rehabeam und sprachen: 4 Dein Vater hat unser Joch zu hart gemacht; erleichtere nun du den harten Dienst deines Vaters und das schwere Joch, das er uns auferlegt hat, so wollen wir dir untertan sein! 5 Er sprach zu ihnen: Kommt in drei Tagen wieder zu mir! Und das Volk ging hin. 6 Da beriet sich der König Rehabeam mit den Ältesten, die vor seinem Vater Salomo zu dessen Lebzeiten gestanden hatten, und sprach: Wie ratet ihr, daß man diesem Volk antworten soll? 7 Sie sagten zu ihm und sprachen: Wirst du gegen dieses Volk freundlich und ihm gefällig sein und ihnen gute Worte geben, so werden sie dir allezeit dienen! 8 Aber er verließ den Rat der Ältesten, den sie ihm gegeben hatten, und beriet sich mit den Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren und vor ihm standen. 9 Und er sprach zu ihnen: Was ratet ihr, daß wir diesem Volk antworten, das zu mir gesagt hat: Erleichtere das Joch, das dein Vater uns auferlegt hat? 10 Da sprachen die Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren: Dem Volk, das zu dir gesagt hat: «Dein Vater hat unser Joch zu schwer gemacht; mache du unser Joch leichter», dem antworte du: Mein kleiner Finger soll dicker sein, als meines Vaters Lenden! 11 Hat euch mein Vater ein schweres Joch aufgeladen, so will ich euch noch mehr aufladen! Hat mein Vater euch mit Geißeln gezüchtigt, so will ich euch mit Skorpionen züchtigen! 12 Als nun am dritten Tage Jerobeam und alles Volk zu Rehabeam kamen, wie der König gesagt hatte: «Kommt wieder zu mir am dritten Tag», 13 da antwortete ihnen der König hart. Denn der König Rehabeam verließ den Rat der Ältesten 14 und redete mit ihnen nach dem Rat der Jungen und sprach: Hat mein Vater euer Joch schwer gemacht, so will ich es noch schwerer machen! Hat mein Vater euch mit Geißeln gezüchtigt, so will ich euch mit Skorpionen züchtigen! 15 Also willfahrte der König dem Volke nicht; denn es ward also von Gott gefügt, damit der HERR sein Wort bekräftige, das er durch Achija von Silo zu Jerobeam, dem Sohn Nebats, geredet hatte. (1. Könige 11.29) (1. Könige 11.31) 16 Als aber ganz Israel sah, daß der König ihnen nicht willfahrte, antwortete das Volk dem König und sprach: Was haben wir für Anteil an David? Wir haben nichts zu erben vom Sohne Isais! In seine eigene Hütte gehe, wer zu Israel gehört! Du, David, magst selbst zu deinem Hause sehen! Und ganz Israel ging in seine Hütten; 17 so daß Rehabeam nur über die Kinder Israel regierte, die in den Städten Judas wohnten. 18 Und als der König Rehabeam den Fronmeister Hadoram hinsandte, warfen ihn die Kinder Israel mit Steinen zu Tode. Der König Rehabeam aber sprang eilends auf seinen Wagen, um nach Jerusalem zu entfliehen. 19 Also fiel Israel ab vom Hause Davids bis auf diesen Tag.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)