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2. Chronik - Kapitel 1

Gott erscheint Salomo und verleiht ihm Reichtum und Weisheit

1 Und Salomo, der Sohn Davids, erlangte Macht über sein Reich; und der HERR, sein Gott, war mit ihm und machte ihn sehr groß. (1. Könige 2.12) (1. Könige 2.46) 2 Und Salomo redete mit ganz Israel, mit den Obersten der Tausendschaften und der Hundertschaften, mit den Richtern und mit allen Fürsten in ganz Israel, mit den Familienhäuptern, 3 und sie gingen, Salomo und die ganze Gemeinde mit ihm, hin zu der Höhe, die zu Gibeon war; denn daselbst war die Stiftshütte Gottes, welche Mose, der Knecht des HERRN, in der Wüste gemacht hatte. (1. Chronik 16.39) (1. Chronik 21.29) 4 Die Lade Gottes aber hatte David von Kirjat-Jearim heraufgebracht an den Ort, welchen David ihr bereitet hatte; denn er hatte für sie in Jerusalem ein Zelt aufgeschlagen. (1. Chronik 13.6) (1. Chronik 15.3) (1. Chronik 16.1) (1. Chronik 15.28) 5 Aber der eherne Altar, welchen Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohnes Churs, gemacht hatte, war daselbst vor der Hütte des HERRN, und Salomo und die Gemeinde pflegten ihn zu benutzen. (2. Mose 38.1) (2. Chronik 1.3) 6 Und Salomo opferte daselbst vor dem HERRN auf dem ehernen Altar, der vor der Stiftshütte stand, tausend Brandopfer. 7 In derselben Nacht erschien Gott dem Salomo und sprach zu ihm: Bitte, was ich dir geben soll! (1. Könige 3.5) 8 Und Salomo sprach zu Gott: Du hast an meinem Vater David große Barmherzigkeit erzeigt, und du hast mich an seiner Statt zum Könige gemacht. 9 So laß nun, o Gott, HERR, deine Zusage an meinen Vater David wahr werden! Denn du hast mich zum Könige gemacht über ein Volk, das so zahlreich ist wie der Staub auf Erden. 10 So gib mir nun Weisheit und Erkenntnis, daß ich vor diesem Volk aus und einzugehen weiß; denn wer kann dieses dein großes Volk richten? 11 Da sprach Gott zu Salomo: Weil du das im Sinne hast und nicht um Schätze, Reichtum, Ehre, noch um den Tod deiner Feinde, noch um langes Leben gebeten hast, sondern um Weisheit und Erkenntnis, mein Volk zu richten, über das ich dich zum König gemacht habe, 12 so sei dir nun Weisheit und Erkenntnis gegeben! Dazu will ich dir Reichtum, Schätze und Ehre geben, dergleichen kein König vor dir gehabt hat, noch nach dir haben soll! 13 Also kam Salomo von der Höhe, die zu Gibeon war, von der Stiftshütte her, nach Jerusalem und regierte über Israel. 14 Und Salomo sammelte Wagen und Reiter, also daß er tausendvierhundert Wagen und zwölftausend Reiter hatte; die tat er in die Wagenstädte und zu dem König nach Jerusalem. (1. Könige 10.26-29) 15 Und der König machte, daß in Jerusalem Silber und Gold war so viel wie Steine, und Zedernholz so viel wie wilde Feigenbäume in den Gründen. (2. Chronik 9.27) 16 Und man brachte dem Salomo Pferde aus Ägypten. Und je ein Zug von Kaufleuten des Königs holte sie scharenweise um den Kaufpreis. 17 Und sie brachten Wagen aus Ägypten herauf, die kamen auf je sechshundert Schekel Silber zu stehen, und ein Pferd auf hundertfünfzig. Ebenso brachten sie durch ihre Vermittlung allen Königen der Hetiter und den Königen in Syrien.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)