zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 9

Saul trifft Samuel in Rama

1 Es war aber ein Mann von Benjamin, namens Kis, ein Sohn Abiels, des Sohnes Zerors, des Sohnes Bechorats, des Sohnes Aphiachs, des Sohnes eines Benjaminiten, ein wackerer Mann. 2 Der hatte einen Sohn, namens Saul, jung und schön, so daß keiner schöner war unter den Kindern Israel, eines Hauptes höher als alles Volk. 3 Aber Kis, der Vater Sauls, hatte seine Eselinnen verloren. Und Kis sprach zu seinem Sohne Saul: Nimm doch einen der Knaben mit dir und mache dich auf, gehe hin und suche die Eselinnen! 4 Und er durchwanderte das Gebirge Ephraim und ging durch die Landschaft Salisa; aber sie fanden sie nicht. Sie gingen auch durch die Landschaft Saalim, da waren sie auch nicht. Darauf durchzogen sie die Landschaft Jemini und fanden sie auch nicht. (Johannes 3.23) 5 Als sie aber in die Landschaft Zuph kamen, sprach Saul zu seinem Knaben, der bei ihm war: Komm, laß uns wieder umkehren; mein Vater könnte von den Eselinnen lassen und sich um uns sorgen! (1. Samuel 10.2) 6 Er aber sprach zu ihm: Siehe doch, es ist ein Mann Gottes in dieser Stadt, und der ist ein ehrwürdiger Mann; alles, was er sagt, trifft sicher ein. So laß uns nun dahin gehen; vielleicht sagt er uns unsern Weg, den wir gehen sollen. 7 Saul aber sprach zu seinem Knaben: Siehe, wenn wir hingehen, was bringen wir dem Mann? Denn das Brot ist ausgegangen in unserm Sack; auch haben wir sonst keine Gabe, die wir dem Manne Gottes bringen könnten; was haben wir? 8 Der Knabe antwortete dem Saul und sprach: Siehe, ich habe einen Viertel Silberschekel bei mir, den will ich dem Manne Gottes geben, daß er uns unsern Weg zeige. 9 Vorzeiten sagte man in Israel, wenn man ging, Gott zu befragen: Kommt, laßt uns zum Seher gehen! Denn die man jetzt Propheten heißt, die hieß man vorzeiten Seher. (4. Mose 24.3) (2. Könige 17.13) (1. Chronik 9.22) 10 Saul sprach zu seinem Knaben: Dein Vorschlag ist gut; komm, wir wollen gehen! 11 Als sie nun hingingen zu der Stadt, da der Mann Gottes war, und die Anhöhe zur Stadt hinaufstiegen, trafen sie Jungfrauen, die herauskamen, um Wasser zu schöpfen; zu denselben sprachen sie: Ist der Seher hier? 12 Sie antworteten ihnen und sprachen: Ja, siehe, er ist vor dir; eile nur, denn er ist heute in die Stadt gekommen, weil das Volk heute auf der Höhe zu opfern hat. 13 Wenn ihr in die Stadt kommt, so werdet ihr ihn gerade treffen, ehe er zur Höhe hinaufgeht zum Essen; denn das Volk ißt nicht, bis er kommt; denn er muß das Opfer segnen, darnach essen die Geladenen. Darum so gehet hinauf; denn eben jetzt werdet ihr ihn treffen! 14 Und als sie zur Stadt hinauf kamen und in die Stadt eintreten wollten, siehe, da kam Samuel heraus, ihnen entgegen, um zur Höhe zu gehen. 15 Aber der HERR hatte einen Tag zuvor, ehe Saul kam, Samuels Ohr geöffnet und zu ihm gesagt: 16 Morgen um diese Zeit will ich einen Mann aus dem Lande Benjamin zu dir senden, den sollst du zum Fürsten über mein Volk Israel salben, daß er mein Volk von der Philister Hand erlöse; denn ich habe mein Volk angesehen, dieweil sein Geschrei vor mich gekommen ist. 17 Als nun Samuel den Saul ansah, antwortete ihm der HERR: Siehe, das ist der Mann, von dem ich dir gesagt habe, daß er über mein Volk herrschen soll! 18 Da trat Saul zu Samuel unter dem Tor und sprach: Sage mir doch, wo ist hier des Sehers Haus? 19 Samuel antwortete dem Saul und sprach: Ich bin der Seher! Geh vor mir her zur Höhe hinauf; denn ihr sollt heute mit mir essen, und morgen will ich dich ziehen lassen; und alles, was in deinem Herzen ist, will ich dir sagen! 20 Um die Eselinnen aber, die dir vor drei Tagen verlorengegangen sind, bekümmere dich nicht; denn sie sind gefunden! Und wem gehört alles Wünschenswerte in Israel? Nicht dir und deines Vaters ganzem Haus? 21 Saul antwortete und sprach: Bin ich nicht ein Benjaminiter, von einem der kleinsten Stämme Israels, und ist mein Geschlecht nicht das geringste unter allen Geschlechtern der Stämme Benjamins? Warum sagst du mir denn solches? (1. Samuel 15.17) 22 Samuel aber nahm Saul samt seinem Knaben und führte sie in den Saal und setzte sie oben an unter die Geladenen; derer waren bei dreißig Mann. 23 Und Samuel sprach zu dem Koch: Gib das Stück her, das ich dir gab, und von dem ich befahl, du solltest es beiseite legen! 24 Da hob der Koch die Keule ab und brachte sie heraus und setzte sie Saul vor. Und Samuel sprach: Siehe, das ist aufbehalten worden; nimm es vor dich und iß; denn es ist auf die bestimmte Zeit für dich aufbewahrt worden, als ich sagte: Ich habe das Volk eingeladen! Also aß Saul mit Samuel an jenem Tag. 25 Und als sie von der Höhe in die Stadt hinab gegangen waren, redete er mit Saul auf dem Dach. 26 Und sie standen am Morgen früh auf. Und als die Morgenröte aufging, rief Samuel dem Saul auf dem Dach und sprach: Steh auf! Ich will dich begleiten. Da machte sich Saul auf, und die beiden gingen miteinander hinaus, er und Samuel. 27 Und als sie am Ende der Stadt hinabstiegen, sprach Samuel zu Saul: Sage dem Knaben, daß er vor uns hingehe (und er ging hin) du aber stehe jetzt still, daß ich dir kundtue, was Gott gesagt hat!

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.