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1. Samuel - Kapitel 8

Israel begehrt einen König

1 Als aber Samuel alt war, setzte er seine Söhne zu Richtern über Israel. (1. Chronik 6.13) 2 Sein erstgeborener Sohn hieß Joel und der andere Abija; die waren Richter zu Beer-Seba. 3 Aber seine Söhne wandelten nicht in seinem Wege, sondern neigten zum Gewinn und nahmen Geschenke und beugten das Recht. (5. Mose 16.19) 4 Da versammelten sich alle Ältesten Israels und kamen zu Samuel gen Rama (1. Samuel 7.17) 5 und sprachen zu ihm: Siehe, du bist alt geworden, und deine Söhne wandeln nicht in deinen Wegen; so setze nun einen König über uns, der uns richte, nach der Weise aller andern Völker! (5. Mose 17.14) (Hosea 13.10) (Apostelgeschichte 13.21) 6 Dieses Wort aber mißfiel Samuel, da sie sagten: Gib uns einen König, der uns richte! Und Samuel betete darüber zu dem HERRN. 7 Da sprach der HERR zu Samuel: Gehorche der Stimme des Volkes in allem, was sie dir gesagt haben; denn sie haben nicht dich, sondern mich verworfen, daß ich nicht König über sie sein soll. 8 Sie tun auch mit dir, wie sie es immer getan haben, von dem Tage an, als ich sie aus Ägypten führte, bis auf diesen Tag, indem sie mich verlassen und andern Göttern gedient haben. 9 So gehorche nun ihrer Stimme; doch verwarne sie ausdrücklich und verkündige ihnen das Recht des Königs, der über sie herrschen wird. 10 Und Samuel sagte dem Volke, das einen König begehrte, alle Worte des HERRN 11 und sprach: Das wird das Recht des Königs sein, der über euch herrschen wird: Eure Söhne wird er nehmen und sie seinen Kriegswagen und seiner Reiterei zuteilen und daß sie vor seinem Wagen her laufen; 12 und daß er sie mache zu Obersten über Tausend und zu Obersten über Fünfzig; und daß sie seinen Acker pflügen und seine Ernte einbringen und daß sie ihm seine Kriegswaffen und sein Pferdegeschirr anfertigen. 13 Eure Töchter aber wird er nehmen und sie zu Salbenmischerinnen, Köchinnen und Bäckerinnen machen. 14 Auch eure besten Äcker, eure Weinberge und eure Ölbäume wird er nehmen und seinen Knechten geben; 15 dazu wird er den Zehnten von eurer Saat und von euren Weinbergen nehmen und ihn seinen Kämmerern und Knechten geben. 16 Und er wird eure Knechte und eure Mägde und eure schönsten Jünglinge und eure Esel nehmen und sein Geschäft damit ausrichten. 17 Er wird den Zehnten eurer Schafe nehmen, und ihr müsset seine Knechte sein. 18 Wenn ihr dann zu jener Zeit über euren König, den ihr euch erwählt habt, schreien werdet, so wird euch der HERR alsdann nicht erhören. 19 Aber das Volk weigerte sich, die Stimme Samuels zu hören, und sprach: Das tut nichts, es soll dennoch ein König über uns sein, 20 daß auch wir seien wie alle Nationen; unser König soll uns richten und vor uns herziehen und unsre Kriege führen! 21 Da nun Samuel alle Worte des Volkes gehört hatte, redete er sie vor den Ohren des HERRN. 22 Der HERR aber sprach: Gehorche ihrer Stimme und mache ihnen einen König! Und Samuel sprach zu den Männern von Israel: Geht hin, ein jeder in seine Stadt! (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.9)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.