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1. Samuel - Kapitel 8

Israel begehrt einen König

1 Als aber Samuel alt war, setzte er seine Söhne zu Richtern über Israel. (1. Chronik 6.13) 2 Sein erstgeborener Sohn hieß Joel und der andere Abija; die waren Richter zu Beer-Seba. 3 Aber seine Söhne wandelten nicht in seinem Wege, sondern neigten zum Gewinn und nahmen Geschenke und beugten das Recht. (5. Mose 16.19) 4 Da versammelten sich alle Ältesten Israels und kamen zu Samuel gen Rama (1. Samuel 7.17) 5 und sprachen zu ihm: Siehe, du bist alt geworden, und deine Söhne wandeln nicht in deinen Wegen; so setze nun einen König über uns, der uns richte, nach der Weise aller andern Völker! (5. Mose 17.14) (Hosea 13.10) (Apostelgeschichte 13.21) 6 Dieses Wort aber mißfiel Samuel, da sie sagten: Gib uns einen König, der uns richte! Und Samuel betete darüber zu dem HERRN. 7 Da sprach der HERR zu Samuel: Gehorche der Stimme des Volkes in allem, was sie dir gesagt haben; denn sie haben nicht dich, sondern mich verworfen, daß ich nicht König über sie sein soll. 8 Sie tun auch mit dir, wie sie es immer getan haben, von dem Tage an, als ich sie aus Ägypten führte, bis auf diesen Tag, indem sie mich verlassen und andern Göttern gedient haben. 9 So gehorche nun ihrer Stimme; doch verwarne sie ausdrücklich und verkündige ihnen das Recht des Königs, der über sie herrschen wird. 10 Und Samuel sagte dem Volke, das einen König begehrte, alle Worte des HERRN 11 und sprach: Das wird das Recht des Königs sein, der über euch herrschen wird: Eure Söhne wird er nehmen und sie seinen Kriegswagen und seiner Reiterei zuteilen und daß sie vor seinem Wagen her laufen; 12 und daß er sie mache zu Obersten über Tausend und zu Obersten über Fünfzig; und daß sie seinen Acker pflügen und seine Ernte einbringen und daß sie ihm seine Kriegswaffen und sein Pferdegeschirr anfertigen. 13 Eure Töchter aber wird er nehmen und sie zu Salbenmischerinnen, Köchinnen und Bäckerinnen machen. 14 Auch eure besten Äcker, eure Weinberge und eure Ölbäume wird er nehmen und seinen Knechten geben; 15 dazu wird er den Zehnten von eurer Saat und von euren Weinbergen nehmen und ihn seinen Kämmerern und Knechten geben. 16 Und er wird eure Knechte und eure Mägde und eure schönsten Jünglinge und eure Esel nehmen und sein Geschäft damit ausrichten. 17 Er wird den Zehnten eurer Schafe nehmen, und ihr müsset seine Knechte sein. 18 Wenn ihr dann zu jener Zeit über euren König, den ihr euch erwählt habt, schreien werdet, so wird euch der HERR alsdann nicht erhören. 19 Aber das Volk weigerte sich, die Stimme Samuels zu hören, und sprach: Das tut nichts, es soll dennoch ein König über uns sein, 20 daß auch wir seien wie alle Nationen; unser König soll uns richten und vor uns herziehen und unsre Kriege führen! 21 Da nun Samuel alle Worte des Volkes gehört hatte, redete er sie vor den Ohren des HERRN. 22 Der HERR aber sprach: Gehorche ihrer Stimme und mache ihnen einen König! Und Samuel sprach zu den Männern von Israel: Geht hin, ein jeder in seine Stadt! (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.9)

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)