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1. Samuel - Kapitel 7

Israels Buße und die Hilfe des HERRN gegen die Philister

1 Also kamen die Leute von Kirjat-Jearim und holten die Lade des HERRN hinauf und brachten sie in das Haus Abinadabs auf dem Hügel, und sie weihten seinen Sohn Eleasar, die Lade des HERRN zu hüten. 2 Und von dem Tag an, da die Lade zu Kirjat-Jearim weilte, verging eine lange Zeit, bis zwanzig Jahre um waren; und das ganze Haus Israel jammerte dem HERRN nach. (1. Chronik 13.6) 3 Samuel aber redete mit ganz Israel und sprach: Wollt ihr von ganzem Herzen zu dem HERRN zurückkehren, so tut die fremden Götter und Astarten aus eurer Mitte und richtet eure Herzen zu dem HERRN und dient ihm allein, so wird er euch aus der Hand der Philister erretten. (1. Mose 35.2) (Josua 24.23) 4 Da taten die Kinder Israel die Baale und die Astarten von sich und dienten dem HERRN allein. (Richter 10.6) (Richter 10.16) 5 Samuel aber sprach: Versammelt ganz Israel gen Mizpa, so will ich für euch zum HERRN beten! (Richter 11.11) (Richter 20.1) (1. Samuel 10.17) 6 Da kamen sie zusammen gen Mizpa und schöpften Wasser und gossen es aus vor dem HERRN und fasteten am selben Tag und sprachen daselbst: Wir haben gegen den HERRN gesündigt! Also richtete Samuel die Kinder Israel zu Mizpa. 7 Als aber die Philister hörten, daß die Kinder Israel gen Mizpa zusammengekommen waren, zogen die Fürsten der Philister hinauf wider Israel. Als die Kinder Israel solches hörten, fürchteten sie sich vor den Philistern. 8 Und die Kinder Israel sprachen zu Samuel: Laß nicht ab, für uns zu dem HERRN, unserm Gott, zu schreien, daß er uns aus der Hand der Philister errette! (1. Samuel 12.23) 9 Und Samuel nahm ein Milchlamm und opferte es dem HERRN für Israel, und der HERR erhörte ihn. 10 Und während Samuel das Brandopfer darbrachte, näherten sich die Philister zum Streit wider Israel; aber an demselben Tage donnerte der HERR mit gewaltiger Stimme wider die Philister und verwirrte sie, so daß sie vor Israel geschlagen wurden. 11 Da zogen die Männer Israels aus von Mizpa und jagten die Philister und schlugen sie bis unterhalb Beth-Kar. 12 Da nahm Samuel einen Stein und setzte ihn zwischen Mizpa und Schen und hieß ihn Eben-Eser, und sprach: Bis hierher hat der HERR uns geholfen! 13 Also wurden die Philister gedemütigt und kamen hinfort nicht mehr in das Gebiet Israels. Und die Hand des HERRN war wider die Philister, solange Samuel lebte. 14 Also bekam Israel die Städte wieder, welche die Philister den Israeliten genommen hatten, von Ekron an bis gen Gat, samt ihrem Gebiet; die errettete Israel aus der Hand der Philister. Es war aber Friede zwischen Israel und den Amoritern. 15 Und Samuel richtete Israel sein Leben lang; 16 und er zog alljährlich umher und machte die Runde in Bethel, Gilgal und Mizpa und richtete Israel an allen diesen Orten. 17 Doch kehrte er immer wieder nach Rama zurück; denn daselbst war sein Haus; und er richtete Israel daselbst und baute daselbst dem HERRN einen Altar.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)