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1. Samuel - Kapitel 5

Die Bundeslade bei den Philistern

1 Die Philister aber hatten die Lade Gottes genommen und sie von Eben-Eser nach Asdod verbracht. 2 Und zwar nahmen die Philister die Lade Gottes und brachten sie in das Haus Dagons und stellten sie neben Dagon. (Richter 16.23) 3 Als aber die Asdoditer am folgenden Morgen früh aufstanden, siehe, da fanden sie den Dagon auf seinem Angesicht auf der Erde liegen vor der Lade des HERRN. Da nahmen sie den Dagon und setzten ihn wieder an seinen Ort. 4 Als sie aber am folgenden Morgen frühe aufstanden, siehe, da fanden sie den Dagon abermals auf seinem Angesicht auf der Erde liegen vor der Lade des HERRN; aber sein Haupt und seine beiden Hände lagen abgehauen auf der Schwelle, nur der Fischleib war von ihm übriggeblieben. 5 Darum treten die Priester Dagons und alle, die in das Haus Dagons gehen, nicht auf die Schwelle Dagons in Asdod, bis auf diesen Tag. 6 Aber die Hand des HERRN legte sich schwer über die Einwohner von Asdod und verderbte sie und schlug Asdod und ihr ganzes Gebiet mit Beulen. (Psalm 78.66) 7 Als aber die Leute von Asdod sahen, daß es also zuging, sprachen sie: Laßt die Lade des Gottes Israels nicht bei uns verbleiben; denn seine Hand ist zu hart über uns und unserm Gott Dagon! 8 Und sie sandten hin und versammelten alle Fürsten der Philister zu sich und sprachen: Was sollen wir mit der Lade des Gottes Israels machen? Da antworteten sie: Man lasse die Lade des Gottes Israels hintragen nach Gat! Und sie trugen die Lade des Gottes Israels hin. 9 Und es begab sich, als sie die Lade hingetragen hatten, ward durch die Hand des HERRN in der Stadt eine sehr große Bestürzung; und er schlug die Leute in der Stadt, vom Kleinsten bis zum Größten, so daß an ihnen Beulen ausbrachen. 10 Da sandten sie die Lade Gottes nach Ekron. Als aber die Lade Gottes gen Ekron kam, schrieen die von Ekron und sprachen: Sie haben die Lade des Gottes Israels zu mir gebracht, daß sie mich und mein Volk töte! 11 Da sandten sie hin und versammelten alle Fürsten der Philister und sprachen: Sendet die Lade des Gottes Israels wieder zurück an ihren Ort, daß sie mich und mein Volk nicht töte! Denn es war eine tödliche Bestürzung in der ganzen Stadt, und die Hand Gottes lag sehr schwer auf ihr. 12 Und die Leute, welche nicht starben, wurden mit Beulen geschlagen, und das Geschrei der Stadt stieg zum Himmel empor.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.