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1. Samuel - Kapitel 4

Die Philister besiegen Israel und rauben die Bundeslade

1 Und Samuels Wort erging an ganz Israel. Da zog Israel aus, den Philistern entgegen, in den Streit und lagerte sich bei Eben-Eser; die Philister aber hatten sich zu Aphek gelagert. (Josua 15.53) 2 Und die Philister stellten sich in Schlachtordnung auf gegen Israel. Und als der Streit sich ausbreitete, ward Israel von den Philistern geschlagen; die erschlugen aus den Schlachtreihen im Felde bei viertausend Mann. 3 Und als das Volk ins Lager kam, sprachen die Ältesten Israels: Warum hat uns der HERR heute von den Philistern lassen geschlagen werden? Laßt uns die Bundeslade des HERRN von Silo zu uns herholen, so wird er in unsre Mitte kommen und uns von der Hand unsrer Feinde retten! (1. Samuel 14.18) 4 Und das Volk sandte gen Silo und ließ die Bundeslade des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront, von dannen abholen. Und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, waren daselbst mit der Bundeslade Gottes. (2. Samuel 6.2) 5 Und als die Bundeslade des HERRN in das Lager kam, jauchzte ganz Israel mit großem Jauchzen, daß die Erde erbebte. 6 Als aber die Philister das Geschrei dieses Jauchzens hörten, sprachen sie: Was bedeutet das Geschrei solch großen Jauchzens im Lager der Hebräer? 7 Und als sie erfuhren, daß die Lade des HERRN in das Lager gekommen sei, fürchteten sich die Philister, denn sie sprachen: Gott ist in das Lager gekommen! Und sie sprachen: Wehe uns! denn bis anhin verhielt es sich nicht also! 8 Wehe uns! Wer wird uns von der Hand dieser herrlichen Götter erretten? Das sind die Götter, welche die Ägypter in der Wüste mit allerlei Plagen schlugen! 9 So seid nun tapfer und Männer, ihr Philister, damit ihr den Hebräern nicht dienen müsset, wie sie euch gedient haben. Seid Männer und streitet! (Richter 13.1) 10 Da stritten die Philister, und Israel ward geschlagen, ein jeder floh in seine Hütte; und die Niederlage war sehr groß, da aus Israel dreißigtausend Mann Fußvolk fielen. 11 Und die Lade Gottes ward genommen, und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, kamen um. 12 Da lief ein Benjaminiter aus den Schlachtreihen weg und kam am selben Tage nach Silo und hatte sein Kleid zerrissen und Erde auf sein Haupt gestreut. 13 Und als er hineinkam, siehe, da saß Eli auf dem Stuhl und spähte auf den Weg; denn sein Herz war bekümmert wegen der Lade Gottes. Und als der Mann in die Stadt kam und Bericht brachte, schrie die ganze Stadt auf. 14 Und als Eli das laute Geschrei hörte, fragte er: Was ist das für ein lautes Getümmel? Da kam der Mann eilends und berichtete es Eli. 15 Eli aber war achtundneunzig Jahre alt, und seine Augen waren dunkel, so daß er nicht mehr sehen konnte. (1. Samuel 3.2) 16 Aber der Mann sprach zu Eli: Ich komme aus dem Heer, heute bin ich aus dem Heer geflohen! Er aber sprach: Wie steht die Sache, mein Sohn? 17 Da antwortete der Bote und sprach: Israel ist vor den Philistern geflohen, und das Volk hat eine große Niederlage erlitten, und auch deine beiden Söhne, Hophni und Pinehas, sind tot; dazu ist die Lade Gottes genommen! 18 Als er aber die Lade Gottes erwähnte, fiel Eli rücklings vom Stuhl neben dem Tor und brach das Genick und starb; denn er war alt und ein schwerer Mann. Er hatte aber Israel vierzig Jahre lang gerichtet. 19 Aber seine Sohnsfrau, das Weib des Pinehas, stand vor der Geburt. Als sie nun das Geschrei hörte, daß die Lade Gottes genommen und ihr Schwiegervater und ihr Mann tot seien, sank sie nieder und gebar; denn es überfielen sie ihre Wehen. 20 Als es aber mit ihr zum Sterben ging, sprachen die Weiber, die neben ihr standen: Fürchte dich nicht, du hast einen Sohn geboren! Aber sie antwortete nichts und beachtete es nicht, (1. Mose 35.17) 21 sondern hieß den Knaben Ikabod und sprach: Die Herrlichkeit ist fort von Israel! weil die Lade Gottes genommen war und wegen ihres Schwiegervaters und ihres Mannes. (Psalm 78.61) 22 Und sie sprach abermals: Die Herrlichkeit ist fort von Israel, denn die Lade Gottes ist genommen!

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)