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1. Samuel - Kapitel 4

Die Philister besiegen Israel und rauben die Bundeslade

1 Und Samuels Wort erging an ganz Israel. Da zog Israel aus, den Philistern entgegen, in den Streit und lagerte sich bei Eben-Eser; die Philister aber hatten sich zu Aphek gelagert. (Josua 15.53) 2 Und die Philister stellten sich in Schlachtordnung auf gegen Israel. Und als der Streit sich ausbreitete, ward Israel von den Philistern geschlagen; die erschlugen aus den Schlachtreihen im Felde bei viertausend Mann. 3 Und als das Volk ins Lager kam, sprachen die Ältesten Israels: Warum hat uns der HERR heute von den Philistern lassen geschlagen werden? Laßt uns die Bundeslade des HERRN von Silo zu uns herholen, so wird er in unsre Mitte kommen und uns von der Hand unsrer Feinde retten! (1. Samuel 14.18) 4 Und das Volk sandte gen Silo und ließ die Bundeslade des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront, von dannen abholen. Und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, waren daselbst mit der Bundeslade Gottes. (2. Samuel 6.2) 5 Und als die Bundeslade des HERRN in das Lager kam, jauchzte ganz Israel mit großem Jauchzen, daß die Erde erbebte. 6 Als aber die Philister das Geschrei dieses Jauchzens hörten, sprachen sie: Was bedeutet das Geschrei solch großen Jauchzens im Lager der Hebräer? 7 Und als sie erfuhren, daß die Lade des HERRN in das Lager gekommen sei, fürchteten sich die Philister, denn sie sprachen: Gott ist in das Lager gekommen! Und sie sprachen: Wehe uns! denn bis anhin verhielt es sich nicht also! 8 Wehe uns! Wer wird uns von der Hand dieser herrlichen Götter erretten? Das sind die Götter, welche die Ägypter in der Wüste mit allerlei Plagen schlugen! 9 So seid nun tapfer und Männer, ihr Philister, damit ihr den Hebräern nicht dienen müsset, wie sie euch gedient haben. Seid Männer und streitet! (Richter 13.1) 10 Da stritten die Philister, und Israel ward geschlagen, ein jeder floh in seine Hütte; und die Niederlage war sehr groß, da aus Israel dreißigtausend Mann Fußvolk fielen. 11 Und die Lade Gottes ward genommen, und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, kamen um. 12 Da lief ein Benjaminiter aus den Schlachtreihen weg und kam am selben Tage nach Silo und hatte sein Kleid zerrissen und Erde auf sein Haupt gestreut. 13 Und als er hineinkam, siehe, da saß Eli auf dem Stuhl und spähte auf den Weg; denn sein Herz war bekümmert wegen der Lade Gottes. Und als der Mann in die Stadt kam und Bericht brachte, schrie die ganze Stadt auf. 14 Und als Eli das laute Geschrei hörte, fragte er: Was ist das für ein lautes Getümmel? Da kam der Mann eilends und berichtete es Eli. 15 Eli aber war achtundneunzig Jahre alt, und seine Augen waren dunkel, so daß er nicht mehr sehen konnte. (1. Samuel 3.2) 16 Aber der Mann sprach zu Eli: Ich komme aus dem Heer, heute bin ich aus dem Heer geflohen! Er aber sprach: Wie steht die Sache, mein Sohn? 17 Da antwortete der Bote und sprach: Israel ist vor den Philistern geflohen, und das Volk hat eine große Niederlage erlitten, und auch deine beiden Söhne, Hophni und Pinehas, sind tot; dazu ist die Lade Gottes genommen! 18 Als er aber die Lade Gottes erwähnte, fiel Eli rücklings vom Stuhl neben dem Tor und brach das Genick und starb; denn er war alt und ein schwerer Mann. Er hatte aber Israel vierzig Jahre lang gerichtet. 19 Aber seine Sohnsfrau, das Weib des Pinehas, stand vor der Geburt. Als sie nun das Geschrei hörte, daß die Lade Gottes genommen und ihr Schwiegervater und ihr Mann tot seien, sank sie nieder und gebar; denn es überfielen sie ihre Wehen. 20 Als es aber mit ihr zum Sterben ging, sprachen die Weiber, die neben ihr standen: Fürchte dich nicht, du hast einen Sohn geboren! Aber sie antwortete nichts und beachtete es nicht, (1. Mose 35.17) 21 sondern hieß den Knaben Ikabod und sprach: Die Herrlichkeit ist fort von Israel! weil die Lade Gottes genommen war und wegen ihres Schwiegervaters und ihres Mannes. (Psalm 78.61) 22 Und sie sprach abermals: Die Herrlichkeit ist fort von Israel, denn die Lade Gottes ist genommen!

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)