zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 31

Das Ende Sauls und seiner Söhne

1 Die Philister aber stritten wider Israel, und die Männer von Israel flohen vor den Philistern und fielen erschlagen auf dem Gebirge Gilboa. 2 Und die Philister drangen ein auf Saul und seine Söhne und erschlugen Jonatan und Abinadab und Malchischua, die Söhne Sauls. 3 Und der Streit ward hart wider Saul; und es trafen ihn die Schützen, die mit Bogen bewaffnet waren, und er ward von den Schützen schwer verwundet. 4 Da sprach Saul zu seinem Waffenträger: Zieh dein Schwert aus und erstich mich damit, damit nicht diese Unbeschnittenen kommen und mich erstechen und Mutwillen an mir verüben! Aber sein Waffenträger wollte nicht; denn er fürchtete sich sehr. Da nahm Saul das Schwert und stürzte sich darein. (Richter 9.54) 5 Als nun sein Waffenträger sah, daß Saul tot war, stürzte auch er sich in sein Schwert und starb mit ihm. 6 Also starb Saul samt seinen drei Söhnen und seinem Waffenträger und allen seinen Männern an jenem Tag. 7 Als aber die Männer von Israel, die diesseits der Ebene und diesseits des Jordans waren, sahen, daß die Männer Israels geflohen und daß Saul und seine Söhne tot waren, verließen sie die Städte und flohen auch. Da kamen die Philister und wohnten darin. 8 Am folgenden Tag kamen die Philister, um die Erschlagenen auszuziehen, und fanden Saul und seine drei Söhne auf dem Gebirge Gilboa liegen. 9 Da hieben sie ihm den Kopf ab und zogen ihm seine Waffenrüstung aus und sandten Boten in das Land der Philister ringsumher, diese frohe Botschaft im Hause ihrer Götzen und unter dem Volke zu verkündigen. 10 Und sie legten seine Waffen in das Haus der Astarte, aber seinen Leichnam hängten sie an die Mauer zu Bethsan. 11 Als aber die Einwohner von Jabes in Gilead hörten, was die Philister Saul getan hatten, (1. Samuel 11.1) 12 machten sich alle streitbaren Männer auf und gingen die ganze Nacht hindurch und nahmen den Leichnam Sauls und die Leichname seiner Söhne von der Mauer zu Bethsan und brachten sie gen Jabes und verbrannten sie daselbst 13 und nahmen ihre Gebeine und begruben sie unter der Tamariske zu Jabes und fasteten sieben Tage lang. (2. Samuel 1.12)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)