zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 31

Das Ende Sauls und seiner Söhne

1 Die Philister aber stritten wider Israel, und die Männer von Israel flohen vor den Philistern und fielen erschlagen auf dem Gebirge Gilboa. 2 Und die Philister drangen ein auf Saul und seine Söhne und erschlugen Jonatan und Abinadab und Malchischua, die Söhne Sauls. 3 Und der Streit ward hart wider Saul; und es trafen ihn die Schützen, die mit Bogen bewaffnet waren, und er ward von den Schützen schwer verwundet. 4 Da sprach Saul zu seinem Waffenträger: Zieh dein Schwert aus und erstich mich damit, damit nicht diese Unbeschnittenen kommen und mich erstechen und Mutwillen an mir verüben! Aber sein Waffenträger wollte nicht; denn er fürchtete sich sehr. Da nahm Saul das Schwert und stürzte sich darein. (Richter 9.54) 5 Als nun sein Waffenträger sah, daß Saul tot war, stürzte auch er sich in sein Schwert und starb mit ihm. 6 Also starb Saul samt seinen drei Söhnen und seinem Waffenträger und allen seinen Männern an jenem Tag. 7 Als aber die Männer von Israel, die diesseits der Ebene und diesseits des Jordans waren, sahen, daß die Männer Israels geflohen und daß Saul und seine Söhne tot waren, verließen sie die Städte und flohen auch. Da kamen die Philister und wohnten darin. 8 Am folgenden Tag kamen die Philister, um die Erschlagenen auszuziehen, und fanden Saul und seine drei Söhne auf dem Gebirge Gilboa liegen. 9 Da hieben sie ihm den Kopf ab und zogen ihm seine Waffenrüstung aus und sandten Boten in das Land der Philister ringsumher, diese frohe Botschaft im Hause ihrer Götzen und unter dem Volke zu verkündigen. 10 Und sie legten seine Waffen in das Haus der Astarte, aber seinen Leichnam hängten sie an die Mauer zu Bethsan. 11 Als aber die Einwohner von Jabes in Gilead hörten, was die Philister Saul getan hatten, (1. Samuel 11.1) 12 machten sich alle streitbaren Männer auf und gingen die ganze Nacht hindurch und nahmen den Leichnam Sauls und die Leichname seiner Söhne von der Mauer zu Bethsan und brachten sie gen Jabes und verbrannten sie daselbst 13 und nahmen ihre Gebeine und begruben sie unter der Tamariske zu Jabes und fasteten sieben Tage lang. (2. Samuel 1.12)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)