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1. Samuel - Kapitel 30

David rettet die Seinen aus der Hand der Amalekiter

1 Als nun David samt seinen Männern am dritten Tag gen Ziklag kam, waren die Amalekiter in das Mittagsland und in Ziklag eingefallen und hatten Ziklag geschlagen und mit Feuer verbrannt 2 und hatten die Weiber und alles, was dort war, hinweggeführt, klein und groß. Sie hatten aber niemand getötet, sondern sie hinweggetrieben und waren ihres Weges gezogen. 3 Als nun David samt seinen Männern zur Stadt kam und sah, daß sie mit Feuer verbrannt und ihre Weiber, ihre Söhne und Töchter gefangen waren, 4 erhoben David und das Volk, das bei ihm war, ihre Stimme und weinten, bis sie nicht mehr weinen konnten. 5 Und die beiden Weiber Davids, Achinoam, die Jesreelitin, und Abigail, das Weib Nabals, des Karmeliters, waren auch gefangen weggeführt worden. (1. Samuel 25.42-43) 6 Und David war sehr bedrängt, denn das Volk wollte ihn steinigen; denn die Seele des ganzen Volks war betrübt, ein jeder wegen seiner Söhne und wegen seiner Töchter. 7 David aber hielt sich fest an dem HERRN, seinem Gott. Und David sprach zu Abjatar, dem Priester, dem Sohne Achimelechs: Bring mir doch das Ephod her! Und als Abjatar das Ephod zu David gebracht hatte, (1. Samuel 23.9) 8 fragte David den HERRN und sprach: Soll ich dieser Horde nachjagen? Werde ich sie einholen? Er sprach zu ihm: Jage ihnen nach; denn du wirst sie gewiß einholen und wirst gewiß Rettung schaffen! 9 Da zog David hin samt den sechshundert Männern, die bei ihm waren. Und als sie an den Bach Besor kamen, blieb eine Anzahl stehen. 10 David aber und vierhundert Mann jagten nach; die zweihundert Mann aber, die stehenblieben, waren zu müde, um über den Bach Besor zu gehen. 11 Und sie fanden einen ägyptischen Mann auf dem Felde, den führten sie zu David und gaben ihm Brot zu essen und tränkten ihn mit Wasser 12 und gaben ihm ein Stück Feigenkuchen und zwei Rosinenkuchen. Und als er gegessen hatte, kam er wieder zu sich selbst; denn er hatte während drei Tagen und drei Nächten nichts gegessen und kein Wasser getrunken. (Richter 15.19) 13 David sprach zu ihm: Wem gehörst du? Und woher bist du? Er sprach: Ich bin ein ägyptischer Jüngling, eines Amalekiters Knecht, und mein Herr hat mich verlassen, denn ich wurde krank vor drei Tagen. 14 Wir sind eingefallen in das Mittagsland der Kreter und in Juda und in das Mittagsland von Kaleb und haben Ziklag mit Feuer verbrannt. (Josua 14.13) (2. Samuel 8.18) 15 David sprach zu ihm: Willst du mich zu dieser Horde hinabführen? Er antwortete: Schwöre mir bei Gott, daß du mich nicht töten, noch in die Hand meines Herrn ausliefern wirst, so will ich dich zu dieser Horde hinabführen! 16 Also führte er ihn hinab und siehe, sie lagen über das ganze Land zerstreut, aßen und tranken und hielten Feste ob all der großen Beute, die sie aus dem Lande der Philister und aus dem Land Juda geraubt hatten. 17 Und David schlug sie von der Morgendämmerung an bis zum Abend des folgenden Tages, so daß keiner von ihnen entrann, außer vierhundert Jünglingen, welche auf Kamele stiegen und entflohen. 18 Also errettete David alles, was die Amalekiter genommen hatten; und seine beiden Weiber errettete David auch. 19 Und es mangelte nichts, weder Kleines noch Großes, weder Söhne noch Töchter noch von der Beute irgend etwas, das sie ihnen genommen hatten. David brachte alles wieder. 20 Und David nahm alle Schafe und Rinder, und sie trieben sie vor ihm her, und sie sprachen: Das ist Davids Beute! 21 Und als David zu den zweihundert Männern kam, die so matt gewesen, daß sie David nicht nachfolgen konnten und am Bach Besor verblieben waren, zogen sie David und dem Volk, das mit ihm war, entgegen. Und David trat zum Volk und grüßte sie. 22 Da antworteten alle bösen und nichtswürdigen Leute unter denen, die mit David gezogen waren, und sprachen: Weil sie nicht mit uns gezogen sind, soll man ihnen nichts geben von der Beute, die wir gerettet haben, außer einem jeden sein Weib und seine Kinder; die sollen sie nehmen und gehen! 23 Da sprach David: Ihr sollt nicht also tun, meine Brüder, mit dem, was uns der HERR gegeben hat, der uns behütet und diese Horde, die wider uns gekommen war, in unsre Hand gegeben hat. 24 Wer könnte eurem Vorschlag gehorchen? Sondern wie das Teil derer ist, die in den Streit hinabgezogen sind, also soll auch das Teil derer sein, die bei dem Gepäck geblieben sind; es soll gleich geteilt werden! (4. Mose 31.27) 25 Das ist seit der Zeit und forthin in Israel zum Brauch und Recht geworden bis auf diesen Tag. 26 Als aber David gen Ziklag kam, sandte er von der Beute den Ältesten in Juda, seinen Freunden, und sprach: Sehet, da habt ihr ein Geschenk von der Beute der Feinde des HERRN! 27 Nämlich denen zu Bethel, und denen zu Ramot im Mittagsland, und denen zu Jattir, 28 und denen zu Aroer, und denen zu Siphmot, und denen zu Estemoa, 29 und denen zu Rachal, und denen in den Städten der Jerachmeeliter, und denen in den Städten der Keniter; 30 und denen zu Horma, und denen zu Koreschan, und denen zu Atach, 31 und denen zu Hebron, und an allen Orten, wohin David mit seinen Männern gekommen war.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)