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1. Samuel - Kapitel 30

David rettet die Seinen aus der Hand der Amalekiter

1 Als nun David samt seinen Männern am dritten Tag gen Ziklag kam, waren die Amalekiter in das Mittagsland und in Ziklag eingefallen und hatten Ziklag geschlagen und mit Feuer verbrannt 2 und hatten die Weiber und alles, was dort war, hinweggeführt, klein und groß. Sie hatten aber niemand getötet, sondern sie hinweggetrieben und waren ihres Weges gezogen. 3 Als nun David samt seinen Männern zur Stadt kam und sah, daß sie mit Feuer verbrannt und ihre Weiber, ihre Söhne und Töchter gefangen waren, 4 erhoben David und das Volk, das bei ihm war, ihre Stimme und weinten, bis sie nicht mehr weinen konnten. 5 Und die beiden Weiber Davids, Achinoam, die Jesreelitin, und Abigail, das Weib Nabals, des Karmeliters, waren auch gefangen weggeführt worden. (1. Samuel 25.42-43) 6 Und David war sehr bedrängt, denn das Volk wollte ihn steinigen; denn die Seele des ganzen Volks war betrübt, ein jeder wegen seiner Söhne und wegen seiner Töchter. 7 David aber hielt sich fest an dem HERRN, seinem Gott. Und David sprach zu Abjatar, dem Priester, dem Sohne Achimelechs: Bring mir doch das Ephod her! Und als Abjatar das Ephod zu David gebracht hatte, (1. Samuel 23.9) 8 fragte David den HERRN und sprach: Soll ich dieser Horde nachjagen? Werde ich sie einholen? Er sprach zu ihm: Jage ihnen nach; denn du wirst sie gewiß einholen und wirst gewiß Rettung schaffen! 9 Da zog David hin samt den sechshundert Männern, die bei ihm waren. Und als sie an den Bach Besor kamen, blieb eine Anzahl stehen. 10 David aber und vierhundert Mann jagten nach; die zweihundert Mann aber, die stehenblieben, waren zu müde, um über den Bach Besor zu gehen. 11 Und sie fanden einen ägyptischen Mann auf dem Felde, den führten sie zu David und gaben ihm Brot zu essen und tränkten ihn mit Wasser 12 und gaben ihm ein Stück Feigenkuchen und zwei Rosinenkuchen. Und als er gegessen hatte, kam er wieder zu sich selbst; denn er hatte während drei Tagen und drei Nächten nichts gegessen und kein Wasser getrunken. (Richter 15.19) 13 David sprach zu ihm: Wem gehörst du? Und woher bist du? Er sprach: Ich bin ein ägyptischer Jüngling, eines Amalekiters Knecht, und mein Herr hat mich verlassen, denn ich wurde krank vor drei Tagen. 14 Wir sind eingefallen in das Mittagsland der Kreter und in Juda und in das Mittagsland von Kaleb und haben Ziklag mit Feuer verbrannt. (Josua 14.13) (2. Samuel 8.18) 15 David sprach zu ihm: Willst du mich zu dieser Horde hinabführen? Er antwortete: Schwöre mir bei Gott, daß du mich nicht töten, noch in die Hand meines Herrn ausliefern wirst, so will ich dich zu dieser Horde hinabführen! 16 Also führte er ihn hinab und siehe, sie lagen über das ganze Land zerstreut, aßen und tranken und hielten Feste ob all der großen Beute, die sie aus dem Lande der Philister und aus dem Land Juda geraubt hatten. 17 Und David schlug sie von der Morgendämmerung an bis zum Abend des folgenden Tages, so daß keiner von ihnen entrann, außer vierhundert Jünglingen, welche auf Kamele stiegen und entflohen. 18 Also errettete David alles, was die Amalekiter genommen hatten; und seine beiden Weiber errettete David auch. 19 Und es mangelte nichts, weder Kleines noch Großes, weder Söhne noch Töchter noch von der Beute irgend etwas, das sie ihnen genommen hatten. David brachte alles wieder. 20 Und David nahm alle Schafe und Rinder, und sie trieben sie vor ihm her, und sie sprachen: Das ist Davids Beute! 21 Und als David zu den zweihundert Männern kam, die so matt gewesen, daß sie David nicht nachfolgen konnten und am Bach Besor verblieben waren, zogen sie David und dem Volk, das mit ihm war, entgegen. Und David trat zum Volk und grüßte sie. 22 Da antworteten alle bösen und nichtswürdigen Leute unter denen, die mit David gezogen waren, und sprachen: Weil sie nicht mit uns gezogen sind, soll man ihnen nichts geben von der Beute, die wir gerettet haben, außer einem jeden sein Weib und seine Kinder; die sollen sie nehmen und gehen! 23 Da sprach David: Ihr sollt nicht also tun, meine Brüder, mit dem, was uns der HERR gegeben hat, der uns behütet und diese Horde, die wider uns gekommen war, in unsre Hand gegeben hat. 24 Wer könnte eurem Vorschlag gehorchen? Sondern wie das Teil derer ist, die in den Streit hinabgezogen sind, also soll auch das Teil derer sein, die bei dem Gepäck geblieben sind; es soll gleich geteilt werden! (4. Mose 31.27) 25 Das ist seit der Zeit und forthin in Israel zum Brauch und Recht geworden bis auf diesen Tag. 26 Als aber David gen Ziklag kam, sandte er von der Beute den Ältesten in Juda, seinen Freunden, und sprach: Sehet, da habt ihr ein Geschenk von der Beute der Feinde des HERRN! 27 Nämlich denen zu Bethel, und denen zu Ramot im Mittagsland, und denen zu Jattir, 28 und denen zu Aroer, und denen zu Siphmot, und denen zu Estemoa, 29 und denen zu Rachal, und denen in den Städten der Jerachmeeliter, und denen in den Städten der Keniter; 30 und denen zu Horma, und denen zu Koreschan, und denen zu Atach, 31 und denen zu Hebron, und an allen Orten, wohin David mit seinen Männern gekommen war.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.