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1. Samuel - Kapitel 3

Der HERR offenbart sich Samuel

1 Und der Knabe Samuel diente dem HERRN vor Eli. Zu jener Zeit war das Wort des HERRN teuer; es brach sich keine Offenbarung Bahn. (Amos 8.11) 2 Und es begab sich eines Tages, daß Eli an seinem Orte lag; seine Augen hatten angefangen dunkel zu werden, so daß er nicht mehr sehen konnte. 3 Und die Lampe Gottes war noch nicht erloschen; Samuel aber schlief im Tempel des HERRN, wo die Lade Gottes war. 4 Und der Herr rief den Samuel. Er aber antwortete: Siehe, hier bin ich! 5 Und er lief zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich, denn du hast mich gerufen! Er aber sprach: Ich habe dich nicht gerufen; geh wieder hin und lege dich schlafen! Und er ging hin und legte sich schlafen. 6 Da rief der HERR abermal: Samuel! Und Samuel stand auf und ging zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich; denn du hast mich gerufen! Er aber sprach: Ich habe dich nicht gerufen, mein Sohn; geh wieder hin und lege dich schlafen! 7 Samuel aber kannte den HERRN noch nicht, und das Wort des HERRN war ihm noch nicht geoffenbart. 8 Da rief der HERR dem Samuel zum drittenmal. Und er stand auf und ging zu Eli und sprach: Siehe, hier bin ich, denn du hast mich gerufen! Da merkte Eli, daß der HERR den Knaben rief, 9 und Eli sprach zu Samuel: Geh wieder hin und lege dich schlafen; und wenn er dich rufen wird, so sprich: Rede, HERR; denn dein Knecht hört! Samuel ging hin und legte sich an seinen Ort. 10 Da kam der HERR und trat dahin und rief wie zuvor: Samuel! Samuel! Und Samuel sprach: Rede, denn dein Knecht hört! 11 Und der HERR sprach zu Samuel: Siehe, ich tue eine Sache in Israel, daß dem, der es hören wird, beide Ohren gellen werden. 12 An demselben Tage will ich an Eli in Erfüllung gehen lassen alles, was ich wider sein Haus geredet habe; ich will es anfangen und vollenden. 13 Denn ich habe es ihm gesagt, daß ich Richter sein wolle über sein Haus ewiglich, um der Missetat willen, von der er wußte, daß seine Söhne sich den Fluch zuzogen, und er hat ihnen nicht gewehrt. (1. Samuel 2.27) 14 Und darum habe ich dem Hause Eli geschworen, daß die Missetat des Hauses Eli ewiglich nicht gesühnt werden soll, weder durch Schlachtopfer noch durch Speisopfer! 15 Und Samuel lag bis zum Morgen und tat die Türen auf am Hause des HERRN. Samuel aber fürchtete sich, Eli das Gesicht mitzuteilen. 16 Da rief ihm Eli und sprach: Samuel, mein Sohn! Er antwortet: Siehe, hier bin ich! 17 Er sprach: Wie lautet das Wort, das zu dir geredet worden ist? Verbirg es doch nicht vor mir! Gott tue dir dies und das, wenn du mir etwas verbirgst von allem, was er mit dir geredet hat! 18 Da sagte ihm Samuel alles und verbarg nichts vor ihm. Er aber sprach: Es ist der HERR; er tue, was ihm wohlgefällt! (2. Samuel 15.26) 19 Samuel aber wuchs heran, und der HERR war mit ihm und ließ keines von allen seinen Worten auf die Erde fallen. 20 Und ganz Israel von Dan bis Beerseba erkannte, daß Samuel beglaubigt war als ein Prophet des HERRN. 21 Und der HERR fuhr fort, zu Silo zu erscheinen; denn der HERR offenbarte sich dem Samuel zu Silo durch das Wort des HERRN.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)