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1. Samuel - Kapitel 29

David darf am Kriegszug der Philister nicht teilnehmen

1 Und die Philister versammelten ihr ganzes Heer zu Aphek; Israel aber lagerte sich an der Quelle in Jesreel. (1. Samuel 4.1) 2 Und die Fürsten der Philister zogen einher mit Hunderten und mit Tausenden; David aber und seine Männer bildeten die Nachhut mit Achis. 3 Da sprachen die Fürsten der Philister: Was sollen diese Hebräer? Achis sprach zu ihnen: Ist nicht dieser David der Knecht Sauls, des König Israels, der nun schon Jahr und Tag bei mir gewesen ist und an dem ich nichts gefunden habe seit der Zeit, da er von Saul abgefallen ist, bis auf diesen Tag? 4 Aber die Fürsten der Philister wurden zornig auf ihn und sprachen zu ihm: Laß den Mann umkehren, daß er wieder an seinen Ort komme, dahin du ihn bestellt hast, daß er nicht mit uns zum Streit hinabziehe und im Streit unser Widersacher werde; denn womit könnte er seinem Herrn einen größeren Gefallen tun, als mit den Köpfen dieser Männer? 5 Ist er nicht derselbe David, von dem sie beim Reigen sangen und sprachen: Saul hat seine Tausend erschlagen, David aber seine Zehntausend! (1. Samuel 18.7) 6 Da rief Achis David und sprach zu ihm: So wahr der HERR lebt, ich halte dich für aufrichtig, und dein Ausgang und Eingang mit mir im Heere gefällt mir wohl; denn ich habe nichts Arges an dir gefunden seit der Zeit, da du zu mir gekommen bist, bis auf diesen Tag; aber du gefällst den Fürsten nicht! 7 So kehre nun um und gehe hin in Frieden, daß du nichts Übles tuest in den Augen der Philister! 8 David aber sprach: Was habe ich denn getan, und was hast du an deinem Knechte gefunden seit der Zeit, da ich vor dir gewesen bin, bis auf diesen Tag, daß ich nicht kommen und wider die Feinde meines Herrn, des Königs, streiten soll? 9 Achis antwortete und sprach zu David: Ich weiß wohl, daß du meinen Augen gefällst wie ein Engel Gottes; aber der Philister Fürsten haben gesagt: Laß ihn nicht mit uns in den Streit hinaufziehen! (2. Samuel 19.28) 10 So mache dich nun am Morgen früh auf samt den Knechten deines Herrn, die mit dir gekommen sind. Und wenn ihr euch am Morgen früh aufgemacht habt, so ziehet hin, sobald es hell ist! 11 Also machten sich David und seine Männer früh auf, um am Morgen wegzugehen und wieder in der Philister Land zurückzukehren. Die Philister aber zogen hinauf gen Jesreel.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)