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1. Samuel - Kapitel 27

David im Land der Philister

1 David aber sprach zu seinem Herzen: Ich werde doch eines Tages Saul in die Hände fallen! Es ist nichts besser für mich, als daß ich in der Philister Land entrinne, so wird Saul davon ablassen, mich forthin in allen Landmarken Israels zu suchen, und so werde ich seiner Hand entrinnen. 2 Also machte sich David auf mit den sechshundert Männern, die bei ihm waren, und ging hinüber zu Achis, dem Sohne Maochs, dem König zu Gat. (1. Samuel 21.11) (1. Könige 2.39) 3 Und David blieb bei Achis zu Gat samt seinen Männern, ein jeder mit seinem Haushalt, auch David mit seinen beiden Frauen, Achinoam, der Jesreelitin, und Abigail, Nabals Weib, der Karmeliterin. (1. Samuel 25.40-43) 4 Und als es Saul angesagt ward, daß David gen Gat geflohen sei, suchte er ihn nicht mehr. 5 Und David sprach zu Achis: Wenn ich doch Gnade vor deinen Augen gefunden habe, so laß mir einen Platz in einer der Städte auf dem Lande geben, daß ich darin wohne; denn warum sollte dein Knecht bei dir in der königlichen Stadt wohnen? 6 Da gab ihm Achis an jenem Tage Ziklag. Daher gehört Ziklag den Königen Judas bis auf diesen Tag. (Josua 15.31) (Richter 1.19) 7 Die Zeit aber, da David in der Philister Lande wohnte, betrug ein Jahr und vier Monate. 8 David aber und seine Männer zogen hinauf und machten einen Einfall in das Land der Gesuriter und Girsiter und Amalekiter; denn diese waren von alters her die Bewohner des Landes bis nach Schur hin und bis nach Ägypten. 9 Als aber David das Land schlug, ließ er weder Männer noch Weiber leben und nahm Schafe, Rinder, Esel, Kamele und Kleider und kehrte wieder um und kam zu Achis. 10 Wenn dann Achis sprach: Wo seid ihr heute eingefallen? so sprach David: Ins Mittagsland von Juda und ins Mittagsland der Jerachmeeliter und ins Mittagsland der Keniter! 11 David aber ließ weder Männer noch Weiber lebendig nach Gat kommen; denn er sprach: sie könnten wider uns reden und sagen: So und so hat David getan! Und das war seine Weise, solange er in der Philister Lande wohnte. 12 Darum glaubte Achis dem David und gedachte: Er hat sich bei seinem Volke Israel sehr verhaßt gemacht, darum wird er für immer mein Knecht bleiben. (1. Mose 34.30) (2. Mose 5.21)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.