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1. Samuel - Kapitel 26

In der Wüste Siph. David verschont Saul zum zweiten Mal

1 Aber die Siphiter kamen zu Saul gen Gibea und sprachen: Ist nicht David verborgen auf dem Hügel Hachila vor der Wüste? (1. Samuel 23.19) (Psalm 54.2) 2 Da machte sich Saul auf und zog zur Wüste Siph hinab und mit ihm dreitausend junge Männer aus Israel, um David in der Wüste Siph zu suchen. 3 Und Saul lagerte sich auf dem Hügel Hachila, der vor der Wüste liegt, am Wege; David aber blieb in der Wüste. 4 Und als er sah, daß Saul ihm nachfolgte in die Wüste, sandte er Kundschafter aus und erfuhr, daß Saul gewiß gekommen sei. 5 Und David machte sich auf und kam an den Ort, wo Saul sein Lager hatte; und David besah den Ort, wo Saul mit seinem Feldhauptmann Abner, dem Sohne Ners, lag; denn Saul lag in der Wagenburg, und das Volk lagerte um ihn her. (1. Samuel 14.50) (1. Samuel 17.55) 6 Da hob David an und sprach zu Achimelech, dem Hetiter, und zu Abisai, dem Sohn Zerujas, dem Bruder Joabs, also: Wer will mit mir zu Saul in das Lager hinabsteigen? Abisai sprach: Ich will mit dir hinabsteigen! 7 Also kamen David und Abisai zum Volke bei Nacht und siehe, Saul lag da und schlief in der Wagenburg, und sein Speer stak in der Erde bei seinem Haupt. Abner aber und das Volk lagen um ihn her. 8 Da sprach Abisai zu David: Gott hat deinen Feind heute in deine Hand überliefert! Und nun will ich ihn doch mit einem Speerstoß an die Erde heften, daß ich es zum zweitenmal nicht nötig habe! (2. Samuel 16.9) 9 David aber sprach zu Abisai: Verdirb ihn nicht! Denn wer hat jemals seine Hand an den Gesalbten des HERRN gelegt und ist ungestraft geblieben? 10 Weiter sprach David: So wahr der HERR lebt, sicherlich wird der HERR ihn töten, oder seine Zeit wird kommen, daß er sterbe oder daß er in einen Streit ziehe und umkomme. (1. Samuel 24.13) (1. Samuel 28.10) 11 Der HERR aber lasse ferne von mir sein, daß ich meine Hand an den Gesalbten des HERRN lege! So nimm nun den Speer zu seinen Häupten und den Wasserkrug und laß uns gehen! 12 Also nahm David den Speer und den Wasserkrug zu den Häupten Sauls, und sie gingen hin; und es war niemand, der es sah noch merkte noch erwachte, sondern sie schliefen alle; denn ein tiefer Schlaf von dem HERRN war auf sie gefallen. (1. Mose 2.21) (1. Mose 15.12) 13 Als nun David auf die andere Seite hinübergegangen war, trat er von ferne auf die Spitze des Berges, so daß ein weiter Raum zwischen ihnen war. 14 Und David schrie das Volk an und Abner, den Sohn Ners, und sprach: Hörst du nicht, Abner? Und Abner antwortete und sprach: Wer bist du, daß du den König so anschreist? 15 Und David sprach zu Abner: Bist du nicht ein Mann? Und wer ist dir gleich in Israel? Warum hast du denn deinen Herrn, den König, nicht behütet? Denn es ist einer vom Volk hineingekommen, deinen Herrn, den König, umzubringen! 16 Es ist nicht fein, was du getan hast. So wahr der HERR lebt, ihr seid Kinder des Todes, daß ihr euren Herrn, den Gesalbten des HERRN, nicht behütet habt! Und nun, siehe, wo ist der Speer des Königs und der Wasserkrug, der zu seinen Häupten war? 17 Da erkannte Saul die Stimme Davids und sprach: Ist das nicht deine Stimme, mein Sohn David? David sprach: Es ist meine Stimme, mein Herr und König! 18 Und weiter sprach er: Warum verfolgt mein Herr also seinen Knecht? Denn was habe ich getan? Und was ist Böses in meiner Hand? 19 So höre doch nun, mein Herr, der König, die Worte seines Knechtes: Reizt der HERR dich wider mich, so lasse man ihn ein Speisopfer riechen; tun es aber Menschenkinder, so seien sie verflucht vor dem HERRN, daß sie mich heute aus der Gemeinschaft an des HERRN Erbteil verstoßen, indem sie sagen: Geh hin, diene andern Göttern! 20 So falle nun mein Blut nicht auf die Erde fern von dem Angesicht des HERRN; denn der König Israels ist ausgezogen, einen Floh zu suchen, wie man einem Rebhuhn nachjagt auf den Bergen! 21 Da sprach Saul: Ich habe gesündigt! Komm wieder, mein Sohn David, ich will dir forthin kein Leid antun, weil heutigen Tages meine Seele in deinen Augen teuer gewesen ist! Siehe, ich habe töricht und sehr unweise gehandelt! 22 David antwortete und sprach: Siehe, hier ist der Speer des Königs; es komme einer der Jünglinge herüber und hole ihn! 23 Der HERR aber wird einem jeden vergelten nach seiner Gerechtigkeit und seiner Treue; denn der HERR hat dich heute in meine Hand gegeben; ich aber wollte meine Hand nicht an den Gesalbten des HERRN legen. 24 Und siehe, wie heute deine Seele in meinen Augen groß geachtet gewesen, also wird meine Seele groß geachtet werden vor den Augen des HERRN, und er wird mich aus aller Trübsal erretten. 25 Saul sprach zu David: Gesegnet seist du, mein Sohn David! Du wirst es gewiß tun und vollenden! David aber ging seines Weges, und Saul kehrte wieder an seinen Ort zurück.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.