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1. Samuel - Kapitel 26

In der Wüste Siph. David verschont Saul zum zweiten Mal

1 Aber die Siphiter kamen zu Saul gen Gibea und sprachen: Ist nicht David verborgen auf dem Hügel Hachila vor der Wüste? (1. Samuel 23.19) (Psalm 54.2) 2 Da machte sich Saul auf und zog zur Wüste Siph hinab und mit ihm dreitausend junge Männer aus Israel, um David in der Wüste Siph zu suchen. 3 Und Saul lagerte sich auf dem Hügel Hachila, der vor der Wüste liegt, am Wege; David aber blieb in der Wüste. 4 Und als er sah, daß Saul ihm nachfolgte in die Wüste, sandte er Kundschafter aus und erfuhr, daß Saul gewiß gekommen sei. 5 Und David machte sich auf und kam an den Ort, wo Saul sein Lager hatte; und David besah den Ort, wo Saul mit seinem Feldhauptmann Abner, dem Sohne Ners, lag; denn Saul lag in der Wagenburg, und das Volk lagerte um ihn her. (1. Samuel 14.50) (1. Samuel 17.55) 6 Da hob David an und sprach zu Achimelech, dem Hetiter, und zu Abisai, dem Sohn Zerujas, dem Bruder Joabs, also: Wer will mit mir zu Saul in das Lager hinabsteigen? Abisai sprach: Ich will mit dir hinabsteigen! 7 Also kamen David und Abisai zum Volke bei Nacht und siehe, Saul lag da und schlief in der Wagenburg, und sein Speer stak in der Erde bei seinem Haupt. Abner aber und das Volk lagen um ihn her. 8 Da sprach Abisai zu David: Gott hat deinen Feind heute in deine Hand überliefert! Und nun will ich ihn doch mit einem Speerstoß an die Erde heften, daß ich es zum zweitenmal nicht nötig habe! (2. Samuel 16.9) 9 David aber sprach zu Abisai: Verdirb ihn nicht! Denn wer hat jemals seine Hand an den Gesalbten des HERRN gelegt und ist ungestraft geblieben? 10 Weiter sprach David: So wahr der HERR lebt, sicherlich wird der HERR ihn töten, oder seine Zeit wird kommen, daß er sterbe oder daß er in einen Streit ziehe und umkomme. (1. Samuel 24.13) (1. Samuel 28.10) 11 Der HERR aber lasse ferne von mir sein, daß ich meine Hand an den Gesalbten des HERRN lege! So nimm nun den Speer zu seinen Häupten und den Wasserkrug und laß uns gehen! 12 Also nahm David den Speer und den Wasserkrug zu den Häupten Sauls, und sie gingen hin; und es war niemand, der es sah noch merkte noch erwachte, sondern sie schliefen alle; denn ein tiefer Schlaf von dem HERRN war auf sie gefallen. (1. Mose 2.21) (1. Mose 15.12) 13 Als nun David auf die andere Seite hinübergegangen war, trat er von ferne auf die Spitze des Berges, so daß ein weiter Raum zwischen ihnen war. 14 Und David schrie das Volk an und Abner, den Sohn Ners, und sprach: Hörst du nicht, Abner? Und Abner antwortete und sprach: Wer bist du, daß du den König so anschreist? 15 Und David sprach zu Abner: Bist du nicht ein Mann? Und wer ist dir gleich in Israel? Warum hast du denn deinen Herrn, den König, nicht behütet? Denn es ist einer vom Volk hineingekommen, deinen Herrn, den König, umzubringen! 16 Es ist nicht fein, was du getan hast. So wahr der HERR lebt, ihr seid Kinder des Todes, daß ihr euren Herrn, den Gesalbten des HERRN, nicht behütet habt! Und nun, siehe, wo ist der Speer des Königs und der Wasserkrug, der zu seinen Häupten war? 17 Da erkannte Saul die Stimme Davids und sprach: Ist das nicht deine Stimme, mein Sohn David? David sprach: Es ist meine Stimme, mein Herr und König! 18 Und weiter sprach er: Warum verfolgt mein Herr also seinen Knecht? Denn was habe ich getan? Und was ist Böses in meiner Hand? 19 So höre doch nun, mein Herr, der König, die Worte seines Knechtes: Reizt der HERR dich wider mich, so lasse man ihn ein Speisopfer riechen; tun es aber Menschenkinder, so seien sie verflucht vor dem HERRN, daß sie mich heute aus der Gemeinschaft an des HERRN Erbteil verstoßen, indem sie sagen: Geh hin, diene andern Göttern! 20 So falle nun mein Blut nicht auf die Erde fern von dem Angesicht des HERRN; denn der König Israels ist ausgezogen, einen Floh zu suchen, wie man einem Rebhuhn nachjagt auf den Bergen! 21 Da sprach Saul: Ich habe gesündigt! Komm wieder, mein Sohn David, ich will dir forthin kein Leid antun, weil heutigen Tages meine Seele in deinen Augen teuer gewesen ist! Siehe, ich habe töricht und sehr unweise gehandelt! 22 David antwortete und sprach: Siehe, hier ist der Speer des Königs; es komme einer der Jünglinge herüber und hole ihn! 23 Der HERR aber wird einem jeden vergelten nach seiner Gerechtigkeit und seiner Treue; denn der HERR hat dich heute in meine Hand gegeben; ich aber wollte meine Hand nicht an den Gesalbten des HERRN legen. 24 Und siehe, wie heute deine Seele in meinen Augen groß geachtet gewesen, also wird meine Seele groß geachtet werden vor den Augen des HERRN, und er wird mich aus aller Trübsal erretten. 25 Saul sprach zu David: Gesegnet seist du, mein Sohn David! Du wirst es gewiß tun und vollenden! David aber ging seines Weges, und Saul kehrte wieder an seinen Ort zurück.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.