zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 24

David verschont Sauls Leben in der Höhle von En-Gedi

1 Als nun Saul von den Philistern zurückkehrte, wurde ihm angezeigt: 2 Siehe, David ist in der Wüste Engedi! Und Saul nahm dreitausend junge Männer aus ganz Israel und zog hin, um David samt seinen Männern zu suchen, auf den Steinbockfelsen. 3 Und als er zu den Schafhürden am Wege kam, war daselbst eine Höhle; und Saul ging hinein, seine Füße zu bedecken; David aber und seine Männer saßen hinten in der Höhle. 4 Da sprachen die Männer Davids zu ihm: Siehe, das ist der Tag, davon der HERR dir gesagt hat: Siehe, ich will deinen Feind in deine Hand geben, daß du mit ihm machest, was dir gefällt! Und David stand auf und schnitt leise einen Zipfel von Sauls Rock. (Psalm 142.1) 5 Aber darnach schlug ihm sein Herz, daß er den Zipfel von Sauls Rock abgeschnitten hatte; 6 und er sprach zu seinen Männern: Das lasse der HERR ferne von mir sein, daß ich solches tue und meine Hand an meinen Herrn, den Gesalbten des HERRN, lege; denn er ist der Gesalbte des HERRN! 7 Also hielt David seine Männer mit Worten zurück und ließ ihnen nicht zu, sich wider Saul zu erheben. Und Saul machte sich auf aus der Höhle und ging seines Weges. (2. Samuel 1.14) (Psalm 105.15) 8 Darnach machte sich auch David auf und verließ die Höhle und rief Saul nach und sprach: Mein Herr und König! Da sah Saul hinter sich. Und David neigte sein Angesicht zur Erde und verbeugte sich. 9 Und David sprach zu Saul: Warum folgst du den Worten der Leute, welche sagen: Siehe, David sucht dein Unglück? 10 Siehe, an diesem Tage siehst du mit eigenen Augen, daß dich der HERR heute in der Höhle in meine Hand gegeben hat; man gedachte dich umzubringen, aber ich schonte deiner, denn ich sprach: Ich will meine Hand nicht an meinen Herrn legen; denn er ist der Gesalbte des HERRN! 11 Nun denn, mein Vater, siehe, siehe doch den Zipfel deines Rockes in meiner Hand! Da ich nur den Zipfel deines Rockes abschnitt und dich nicht umbrachte, so erkenne und siehe daraus, daß nichts Böses in meiner Hand ist, auch keine Übertretung; ich habe auch nicht an dir gesündigt; du aber stellst mir nach dem Leben, es wegzunehmen! 12 Der HERR wird Richter sein zwischen mir und dir; und der HERR wird mich an dir rächen, aber meine Hand soll nicht über dir sein. 13 Wie man nach dem alten Sprichwort sagt: Von den Gottlosen kommt Gottlosigkeit! darum soll meine Hand nicht gegen dich sein! (Römer 12.19) (1. Petrus 2.23) 14 Wen verfolgst du, König von Israel? Wem jagst du nach? Einem toten Hund, einem Floh? 15 Der HERR sei Richter und richte zwischen mir und dir, und er sehe darein und führe meine Sache und spreche mich los von deiner Hand! 16 Als nun David aufgehört hatte, solche Worte zu Saul zu reden, sprach Saul: Ist das nicht deine Stimme, mein Sohn David? Und Saul erhob seine Stimme und weinte 17 und sprach zu David: Du bist gerechter als ich; denn du hast mir mit Gutem vergolten, ich aber habe dir mit Bösem vergolten! 18 Und du hast heute bewiesen, daß du Gutes an mir getan hast, da der HERR mich in deine Hand gegeben und du mich doch nicht umgebracht hast. 19 Und wie sollte jemand seinen Feind finden und ihn friedlich seines Weges ziehen lassen? Der HERR bezahle dir Gutes für das Gute, das du heute an mir getan hast! 20 Und nun siehe, ich weiß, daß du gewiß König werden wirst, und daß das Königreich Israels in deiner Hand bestehen wird. 21 So schwöre mir nun bei dem HERRN, daß du meinen Samen nach mir nicht ausrotten und meinen Namen aus meines Vaters Hause nicht vertilgen wirst! (1. Samuel 23.17) 22 Und David schwur dem Saul. Da zog Saul heim; David aber und seine Männer machten sich hinauf auf die Bergfeste.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)