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1. Samuel - Kapitel 23

David befreit Kehila von den Philistern

1 Es wurde aber dem David angezeigt: Siehe, die Philister streiten wider Kehila und plündern die Tennen! (Josua 15.44) 2 Da fragte David den HERRN und sprach: Soll ich hingehen und diese Philister schlagen? Und der HERR sprach zu David: Geh hin, du wirst die Philister schlagen und Kehila erretten! 3 Aber die Männer Davids sprachen zu ihm: Siehe, wir fürchten uns schon hier in Juda, und nun sollen wir gar nach Kehila gegen das Heer der Philister ziehen? 4 Da fragte David den HERRN wieder. Und der HERR antwortete ihm und sprach: Wohlauf, ziehe hinab gen Kehila; denn ich will die Philister in deine Hand geben! 5 Also zog David samt seinen Männern gen Kehila und stritt wider die Philister und trieb ihr Vieh hinweg und fügte ihnen eine große Niederlage zu. Also errettete David die Einwohner von Kehila. (1. Samuel 19.8) 6 Als aber Abjatar, der Sohn Achimelechs, zu David gen Kehila floh, trug er das Ephod mit sich hinab. (1. Samuel 22.20)

Saul verfolgt David

7 Da ward Saul gesagt, daß David gen Kehila gekommen sei; und Saul sprach: Gott hat ihn in meine Hand übergeben; denn er hat sich selbst eingeschlossen, indem er in eine Stadt mit Toren und Riegeln gegangen ist. 8 Und Saul ließ alles Volk zum Krieg zusammenrufen und gen Kehila hinabziehen, um David und seine Männer zu belagern. 9 Weil aber David wußte, daß Saul Böses gegen ihn plante, sprach er zu dem Priester Abjatar: Bring das Ephod her! (1. Samuel 30.7) 10 Und David sprach: O HERR, Gott Israels, dein Knecht hat als gewiß gehört, daß Saul darnach trachtet, nach Kehila zu kommen und die Stadt um meinetwillen zu verderben. 11 Werden die Bürger von Kehila mich in seine Hand überantworten? Und wird Saul herabkommen, wie dein Knecht gehört hat? Das tue doch, o HERR, Gott Israels, deinem Knechte kund. Da sprach der HERR: Er wird herabkommen! 12 David sprach: Werden die Bürger von Kehila mich und meine Männer in Sauls Hand überantworten? Der HERR sprach: Sie werden dich überantworten!

David flieht in die Wüsten von Siph und Maon

13 Da machte sich David auf, samt seinen Männern, deren etwa sechshundert waren; und sie zogen aus von Kehila und gingen, wohin sie gehen konnten. Als nun Saul angesagt wurde, daß David von Kehila entronnen sei, da stand er ab von seinem Zuge. 14 David aber blieb in der Wüste auf den Höhen und hielt sich auf dem Gebirge auf, in der Wüste Siph. Und Saul suchte ihn sein Leben lang. Aber Gott gab ihn nicht in seine Hand. (1. Samuel 23.19) (1. Samuel 24.1) 15 Als nun David erfuhr, daß Saul ausgezogen sei, ihm nach dem Leben zu trachten, befand er sich in der Wüste Siph, in einem Walde. 16 Da machte sich Jonatan, Sauls Sohn, auf und ging hin zu David in den Wald und stärkte dessen Hand in Gott 17 und sprach zu ihm: Fürchte dich nicht; denn die Hand meines Vaters Saul wird dich nicht finden, sondern du wirst König werden über Israel, und ich will der Nächste nach dir sein. Auch weiß solches mein Vater Saul wohl. 18 Und sie machten beide einen Bund miteinander vor dem HERRN. Und David blieb in dem Walde; Jonatan aber ging wieder heim. (1. Samuel 18.3) 19 Und die Siphiter zogen hinauf zu Saul gen Gibea und sprachen: Ist nicht David bei uns verborgen auf den Hügeln im Walde, auf dem Hügel Hachila, der zur Rechten der Wüste liegt? (1. Samuel 26.1) (Psalm 54.2) 20 So komme nun der König herab, wenn sein Herz darnach gelüstet, so wollen wir ihn in des Königs Hand überantworten. 21 Da sprach Saul: Gesegnet seid ihr von dem HERRN, daß ihr euch meiner erbarmt habt! 22 So geht nun hin und vergewissert euch noch mehr, erkundet und seht, an welchem Ort er sich aufhält und wer ihn daselbst gesehen hat; denn es ist mir gesagt worden, daß er sehr listig sei. 23 Besehet und erkundiget auch alle Verstecke, wo er sich verkriecht, und kommt wieder zu mir, wenn ihr seiner gewiß seid, so will ich mit euch ziehen. Ist er im Lande, so will ich ihn ausfindig machen unter allen Tausenden Judas! 24 Da machten sie sich auf und gingen vor Saul hin gen Siph. David aber und seine Männer waren in der Wüste Maon, in der Ebene, südlich von der Wüste. 25 Da nun Saul mit seinen Männern hinzog, ihn zu suchen, wurde es David angezeigt, und er machte sich zu dem Felsen hinab und verblieb in der Wüste Maon. Als Saul solches hörte, jagte er David nach in die Wüste Maon. 26 Und Saul ging auf einer Seite des Berges, David aber mit seinen Männern auf der andern Seite des Berges. Als aber David eilte, Saul zu entrinnen, umringte Saul samt seinen Männern den David und seine Männer, um sie zu fangen. 27 Aber ein Bote kam zu Saul und sprach: Eile und komm, denn die Philister sind in das Land eingefallen! 28 Da ließ Saul von der Verfolgung Davids ab und zog den Philistern entgegen. Daher heißt man jenen Ort Sela-Hammachlekot. 29 Aber David zog von dannen hinauf und blieb auf den Berghöhen von Engedi.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.