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1. Samuel - Kapitel 22

David in der Höhle Adullam und beim König der Moabiter

1 David ging von dannen und entrann in die Höhle Adullam. Als das seine Brüder und das ganze Haus seines Vaters hörten, kamen sie dorthin zu ihm hinab. (Psalm 57.1) 2 Und es versammelten sich zu ihm allerlei Männer, die in Not und Schulden und alle, die betrübten Herzens waren, und er wurde ihr Oberster, und sie hielten es mit ihm, etwa vierhundert Mann. (Richter 11.3) 3 Und David ging von dannen gen Mizpe, in das Land der Moabiter, und sprach zum König der Moabiter: Laß doch meinen Vater und meine Mutter bei euch ein und ausgehen, bis ich erfahre, was Gott mit mir tun wird! 4 Und er führte sie vor den König der Moabiter, und sie blieben bei ihm, solange David auf der Bergfeste war. 5 Aber der Prophet Gad sprach zu David: Bleibe nicht auf der Bergfeste, sondern geh ins Land Juda! Und David kam in den Wald Haret. (1. Samuel 23.14) (Psalm 63.1)

Saul ermordet die Priester des HERRN

6 Und es kam vor Saul, daß David und die Männer, die bei ihm waren, zum Vorschein gekommen seien. Saul aber saß zu Gibea unter der Tamariske auf der Anhöhe, den Speer in der Hand, und alle seine Knechte standen vor ihm. 7 Da sprach Saul zu seinen Knechten, die vor ihm standen: Hört doch, ihr Benjaminiten: Wird auch der Sohn Isais euch allen Äcker und Weinberge geben? Wird er euch alle zu Anführern über Tausend und zu Anführern über Hundert machen, 8 daß ihr euch alle wider mich verbündet habt und niemand es meinen Ohren offenbarte, als mein Sohn einen Bund mit dem Sohn Isais gemacht hat? Und ist niemand unter euch, den es meinethalben kränkte, und der es meinen Ohren offenbarte, daß mein eigener Sohn meinen Knecht wider mich aufgewiegelt hat und mir nachstellt, wie es jetzt am Tage ist! (1. Samuel 18.3) 9 Da antwortete Doeg, der Edomiter, der neben Sauls Knechten stand, und sprach: Ich sah den Sohn Isais, als er nach Nob zu Achimelech, dem Sohn Achitubs kam. (1. Samuel 22.22) (Psalm 52.2) 10 Der befragte den HERRN für ihn und gab ihm Brot, und das Schwert Goliaths, des Philisters, gab er ihm auch. (1. Samuel 21.7-10) 11 Da sandte der König hin und ließ rufen Achimelech, den Sohn Achitubs, den Priester, und seines Vaters ganzes Haus, die Priester, die zu Nob waren; und sie kamen alle zum König. 12 Und Saul sprach: Höre doch, du Sohn Achitubs! Er sprach: Siehe, hier bin ich, mein Herr! 13 Und Saul sprach zu ihm: Warum habt ihr einen Bund wider mich gemacht, du und der Sohn Isais, daß du ihm Brot und ein Schwert gegeben und Gott für ihn befragt hast, so daß er sich wider mich auflehnt und mir nachstellt, wie es jetzt am Tage ist? 14 Achimelech antwortete dem König und sprach: Und wer ist unter allen deinen Knechten so treu wie David, dazu des Königs Tochtermann und Oberster über deine Leibwache und in deinem Hause so hoch gehalten? (1. Samuel 18.22) (1. Samuel 18.27) 15 Habe ich denn erst heute angefangen, Gott für ihn zu befragen? Das sei ferne von mir! Der König lege solches weder seinem Knecht, noch dem ganzen Hause meines Vaters zur Last; denn dein Knecht hat von alledem nichts gewußt, weder Kleines noch Großes! 16 Aber der König sprach: Achimelech, du mußt des Todes sterben, du und deines Vaters ganzes Haus! 17 Und der König sprach zu seinen Trabanten, die vor ihm standen: Wendet euch und tötet die Priester des HERRN! Denn ihre Hand ist auch mit David; und obschon sie wußten, daß er floh, haben sie es mir doch nicht eröffnet. Aber die Knechte des Königs wollten die Hand nicht an die Priester des HERRN legen, sie zu erschlagen. 18 Da sprach der König zu Doeg: Wende du dich und erschlage die Priester! Und Doeg, der Edomiter, wandte sich und fiel über die Priester her und tötete an jenem Tage fünfundachtzig Männer, die das leinene Ephod trugen. 19 Und Nob, die Stadt der Priester, schlug er mit der Schärfe des Schwertes, Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, auch Ochsen, Esel und Schafe, mit der Schärfe des Schwertes. (1. Samuel 21.2) 20 Es entrann aber ein Sohn Achimelechs, des Sohnes Achitubs, der hieß Abjatar, und floh zu David. 21 Und Abjatar verkündigte David, daß Saul die Priester des HERRN niedergemacht habe. 22 David aber sprach zu Abjatar: Ich wußte wohl an jenem Tage, als Doeg, der Edomiter, dort war, daß er es Saul gewiß sagen werde. Ich bin schuldig an allen Seelen von deines Vaters Hause. (1. Samuel 22.9) 23 Bleibe bei mir und fürchte dich nicht. Denn wer nach meinem Leben trachtet, der trachtet auch nach deinem Leben, und du sollst bei mir wohlbewahrt sein!

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.