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1. Samuel - Kapitel 19

Saul trachtet David nach dem Leben

1 Saul aber redete mit seinem Sohne Jonatan und mit allen seinen Knechten, daß sie David töten sollten. Aber Jonatan, Sauls Sohn, hatte großes Wohlgefallen an David. (1. Samuel 18.3) 2 Darum verriet Jonatan dieses dem David und sprach: Mein Vater Saul trachtet darnach, dich zu töten. So nimm dich nun morgen in acht und bleibe verborgen und verstecke dich! 3 Ich aber will hinausgehen und neben meinem Vater auf dem Felde stehen, wo du bist; und ich will mit meinem Vater deinethalben reden, und was ich sehe, das will ich dir kundtun. 4 Und Jonatan redete zu Davids Gunsten bei seinem Vater Saul und sprach zu ihm: Der König versündige sich nicht an seinem Knechte David; denn er hat keine Sünde wider dich getan, und sein Tun ist dir sehr nützlich. 5 Denn er hat sein Leben aufs Spiel gesetzt und den Philister erschlagen, und der HERR hat ganz Israel ein großes Heil bereitet. Das hast du gesehen und dich dessen gefreut. Warum willst du dich denn an unschuldigem Blut versündigen, indem du David ohne Ursache tötest? (1. Samuel 17.50) 6 Da folgte Saul der Stimme Jonatans und schwur: So wahr der HERR lebt, er soll nicht sterben! 7 Da rief Jonatan den David und sagte ihm alle diese Worte. Und Jonatan brachte David zu Saul, und er war wieder vor ihm wie zuvor. 8 Es brach aber wieder ein Krieg aus, und David zog aus und stritt wider die Philister und brachte ihnen eine schwere Niederlage bei, so daß sie vor ihm flohen. 9 Und der böse Geist vom HERRN kam über Saul; und er saß in seinem Hause und hatte seinen Speer in der Hand; David aber spielte mit der Hand auf den Saiten. (1. Samuel 18.10-11) 10 Und Saul trachtete, David mit dem Speer an die Wand zu heften, er aber wich Saul aus; der traf mit dem Speer die Wand. Und David floh und entrann in jener Nacht. 11 Saul aber sandte Boten zum Hause Davids, um ihn zu bewachen und am Morgen zu töten. Das verkündigte dem David sein Weib Michal und sprach: Wirst du diese Nacht nicht deine Seele retten, so mußt du morgen sterben! (Psalm 59.1) 12 Und Michal ließ David durchs Fenster hinunter, und er ging hin, floh und entrann. 13 Und Michal nahm einen Teraphim und legte ihn auf das Bett und tat ein Geflecht von Ziegenhaaren zu seinen Häupten und deckte ihn mit Kleidern zu. 14 Da sandte Saul Boten, um David zu holen. Sie aber sprach: Er ist krank! 15 Saul aber sandte die Boten, nach David zu sehen, und sprach: Bringet ihn samt dem Bette zu mir herauf, daß er getötet werde! 16 Als nun die Boten kamen, siehe, da lag der Teraphim im Bett und ein Geflecht von Ziegenhaaren zu seinen Häupten! 17 Da sprach Saul zu Michal: Warum hast du mich also betrogen und meinen Feind laufen lassen, daß er entrann? Michal sagte zu Saul: Er sprach zu mir: Laß mich gehen oder ich töte dich! 18 David aber floh und entrann und kam zu Samuel gen Rama und teilte ihm alles mit, was Saul ihm angetan hatte. Und er ging hin mit Samuel, und sie blieben zu Najot. 19 Es ward aber dem Saul angezeigt: Siehe, David ist zu Najot in Rama! 20 Da sandte Saul Boten, David zu holen. Als sie nun die Versammlung der Propheten weissagen sahen und Samuel an ihrer Spitze, da kam der Geist Gottes auf die Boten Sauls, daß auch sie weissagten. (1. Samuel 10.10-12) 21 Als solches Saul angezeigt ward, sandte er andere Boten: die weissagten auch. Da sandte er noch zum dritten Male Boten, und auch sie weissagten. 22 Nun ging er selbst nach Rama; und als er zum großen Brunnen kam, der zu Sechu ist, fragte er und sprach: Wo sind Samuel und David? Da ward ihm gesagt: Siehe, zu Najot in Rama! 23 Und er ging von dort nach Najot in Rama. Und der Geist Gottes kam auf ihn; und er ging einher und weissagte, bis er nach Najot in Rama kam. 24 Und auch er zog seine Oberkleider aus und weissagte vor Samuel und lag unbekleidet da jenen ganzen Tag und die ganze Nacht. Daher spricht man: Ist Saul auch unter den Propheten?

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)