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1. Samuel - Kapitel 18

Freundschaftsbund zwischen David und Jonathan. Sauls Eifersucht gegen David

1 Und als er aufgehört hatte mit Saul zu reden, verband sich die Seele Jonatans mit der Seele Davids, und Jonatan gewann ihn lieb wie seine eigene Seele. 2 Und Saul nahm ihn an jenem Tage und ließ ihn nicht wieder in seines Vaters Haus zurückkehren. (1. Samuel 16.22) (1. Samuel 17.15) 3 Jonatan aber und David machten einen Bund miteinander; denn er hatte ihn lieb wie seine eigene Seele. (1. Samuel 19.1) (1. Samuel 20.17) (1. Samuel 23.18) (2. Samuel 1.26) (2. Samuel 21.7) 4 Und Jonatan zog den Rock aus, den er anhatte, und gab ihn David, dazu seine Kleider, sein Schwert, seinen Bogen und seinen Gürtel. 5 Und David zog aus; überall, wohin Saul ihn sandte, handelte er klug; also daß Saul ihn über die Kriegsleute setzte. Und er gefiel dem ganzen Volke wohl, auch den Knechten Sauls. (1. Samuel 18.14) 6 Es begab sich aber, als sie heimkamen, als David von der Schlacht der Philister zurückkehrte, daß die Frauen aus allen Städten Israels mit Gesang und Reigen, mit Handpauken, mit Freuden und mit Triangeln dem König Saul entgegengingen. (Richter 11.34) 7 Und die Frauen sangen fröhlich und sprachen: Saul hat seine Tausend geschlagen, David aber seine Zehntausend! (1. Samuel 21.12) (1. Samuel 29.5) 8 Da ergrimmte Saul sehr, und das Wort gefiel ihm übel, und er sprach: Sie haben dem David Zehntausend gegeben und mir Tausend; es fehlt ihm nur noch das Königreich! 9 Und Saul beneidete David von jenem Tage an und forthin. 10 Am folgenden Tag kam der böse Geist von Gott über Saul, so daß er im Hause drinnen raste; David aber spielte mit seiner Hand auf den Saiten, wie er täglich zu tun pflegte. Saul aber hatte einen Speer in der Hand. (1. Samuel 16.14) 11 Und Saul schoß den Speer und dachte: Ich will David an die Wand spießen! David aber wich ihm zweimal aus. (1. Samuel 19.10) (1. Samuel 20.33) 12 Und Saul fürchtete sich vor David; denn der HERR war mit ihm, von Saul aber war er gewichen. 13 Darum tat ihn Saul von sich und setzte ihn zum Obersten über Tausend; und er ging vor dem Volk aus und ein. 14 Und David handelte klug auf allen seinen Wegen, und der HERR war mit ihm. (1. Samuel 18.5) 15 Als nun Saul sah, daß er so gar klug war, scheute er sich vor ihm. 16 Aber ganz Israel und Juda hatten David lieb; denn er zog aus und ein vor ihnen her.

David wird Sauls Schwiegersohn

17 Und Saul sprach zu David: Siehe, ich will dir meine ältere Tochter Merab zum Weibe geben; sei nur tapfer und führe des HERRN Kriege! Denn Saul dachte: Meine Hand soll ihm nichts anhaben, sondern die Hand der Philister. 18 David aber antwortete Saul: Wer bin ich? Und was ist meine Herkunft, das Geschlecht meines Vaters in Israel, daß ich des Königs Tochtermann werden soll? 19 Als aber die Zeit kam, daß Merab, die Tochter Sauls, dem David gegeben werden sollte, wurde sie Adriel, dem Mecholatiter, gegeben. (Richter 15.2) 20 Aber Michal, die Tochter Sauls, hatte David lieb. Als solches Saul hinterbracht wurde, gefiel ihm die Sache wohl. 21 Und Saul sprach: Ich will sie ihm geben, damit sie ihm zum Fallstrick werde und der Philister Hand über ihn komme. Und Saul sprach zu David: Mit der zweiten sollst du heute mein Tochtermann werden! 22 Und Saul gebot seinen Knechten: Redet heimlich mit David und sprechet: Siehe, der König hat Lust zu dir, und alle seine Knechte lieben dich; so sollst du nun des Königs Tochtermann werden! (1. Samuel 22.14) 23 Und die Knechte Sauls redeten solche Worte vor den Ohren Davids. David aber sprach: Dünkt euch das ein Geringes, des Königs Tochtermann zu werden? Ich bin doch ein armer und geringer Mann! 24 Und die Knechte Sauls sagten es ihm wieder und sprachen: Solche Worte hat David geredet. 25 Saul sprach: So saget zu David: Der König begehrt keine Morgengabe, sondern nur hundert Vorhäute von Philistern, um sich an des Königs Feinden zu rächen; aber Saul trachtete darnach, David durch der Philister Hand zu fällen. 26 Als nun seine Knechte dem David diese Worte sagten, dünkte es David gut, des Königs Tochtermann zu werden. 27 Die Tage aber waren noch nicht vorbei, da machte sich David auf und zog mit seinen Männern hin und schlug zweihundert Mann unter den Philistern. Und David brachte ihre Vorhäute und legte sie dem König vollzählig vor, damit er des Königs Tochtermann werde. Da gab ihm Saul seine Tochter Michal zum Weibe. 28 Und Saul sah und merkte, daß der HERR mit David war; und Michal, Sauls Tochter, hatte ihn lieb. 29 Da fürchtete sich Saul noch mehr vor David, und er wurde Davids Feind sein Leben lang. (1. Samuel 18.12) 30 Und so oft die Fürsten der Philister zu Felde zogen, bewies David mehr Klugheit als alle Knechte Sauls, so daß sein Name hoch geachtet ward.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.