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1. Samuel - Kapitel 16

David wird von Samuel zum König gesalbt

1 Und der HERR sprach zu Samuel: Wie lange trägst du Leid um Saul, den ich doch verworfen habe, daß er nicht mehr König sei über Israel? Fülle dein Horn mit Öl und gehe hin, ich will dich zu Isai, dem Bethlehemiten, senden; denn unter seinen Söhnen habe ich mir einen König ersehen! (1. Samuel 15.23) (1. Samuel 15.35) 2 Samuel aber sprach: Wie soll ich hingehen? Wenn Saul es erfährt, so wird er mich töten! Der HERR sprach: Nimm eine junge Kuh mit dir und sprich: Ich bin gekommen, dem HERRN zu opfern! 3 Und du sollst Isai zum Opfer laden, da will ich dir zeigen, was du tun sollst, so daß du mir den salbest, welchen ich dir bezeichnen werde. 4 Samuel tat, wie ihm der HERR gesagt hatte, und begab sich nach Bethlehem. Da kamen die Ältesten der Stadt ihm zitternd entgegen und sprachen: Bringst du Frieden? (2. Könige 9.18) 5 Er sprach: Ja, Frieden! Ich bin gekommen, dem HERRN zu opfern. Heiliget euch und kommt mit mir zum Opfer! Und er heiligte Isai und seine Söhne und lud sie zum Opfer. 6 Als sie nun hereinkamen, sah er Eliab an und dachte: Gewiß ist hier vor dem HERRN sein Gesalbter! 7 Aber der HERR sprach zu Samuel: Schaue nicht auf sein Aussehen, noch auf die Höhe seines Wuchses, denn ich habe ihn verworfen; denn Gott sieht nicht auf das, worauf der Mensch sieht; der Mensch sieht auf das Äußere; der HERR sieht auf das Herz. (Psalm 7.10) (Apostelgeschichte 10.34) 8 Da rief Isai den Abinadab und ließ ihn vor Samuel vorübergehen. Und er sprach: Diesen hat der HERR auch nicht erwählt! 9 Da ließ Isai den Samma vorübergehen. Er aber sprach: Diesen hat der HERR auch nicht erwählt! 10 Also ließ Isai seine sieben Söhne vor Samuel vorübergehen. Aber Samuel sprach zu Isai: Der HERR hat deren keinen erwählt! (1. Chronik 2.13-15) 11 Und Samuel fragte den Isai: Sind das die Knaben alle? Er aber sprach: Der Kleinste ist noch übrig und siehe, er hütet die Schafe! Da sprach Samuel zu Isai: Sende hin und laß ihn holen, denn wir werden uns nicht zu Tische setzen, bis er hierher kommt. (1. Samuel 17.14) 12 Da sandte er hin und ließ ihn holen. Und er war bräunlich, mit schönen Augen und von gutem Aussehen. Und der HERR sprach: Auf! salbe ihn, denn dieser ist's! 13 Da nahm Samuel das Ölhorn und salbte ihn mitten unter seinen Brüdern. Und der Geist des HERRN geriet über David, von dem Tage an und forthin. Samuel aber machte sich auf und ging nach Rama. (2. Samuel 2.4) (2. Samuel 5.3)

Ein böser Geist überfällt Saul. David im Dienst Sauls

14 Aber der Geist des HERRN wich von Saul, und ein böser Geist von dem HERRN gesandt schreckte ihn. (1. Samuel 18.10) 15 Da sprachen Sauls Knechte zu ihm: Siehe doch, ein böser Geist von Gott schreckt dich! 16 Unser Herr sage doch deinen Knechten, die vor dir stehen, daß sie einen Mann suchen, der gut auf der Harfe spielen kann, damit, wenn der böse Geist von Gott über dich kommt, er mit seiner Hand spiele, damit dir wohler werde. (2. Könige 3.15) 17 Da sprach Saul zu seinen Knechten: Seht euch um nach einem Mann, der gut auf Saiten spielen kann, und bringet ihn zu mir! 18 Da antwortete einer der Knaben und sprach: Siehe, ich habe einen Sohn Isais, des Bethlehemiten, gesehen, der das Saitenspiel versteht und auch ein tapferer Mann ist, streitbar, der Rede kundig und schön; und der HERR ist mit ihm. 19 Da sandte Saul Boten zu Isai und ließ ihm sagen: Sende deinen Sohn David, der bei den Schafen ist, zu mir! 20 Da nahm Isai einen Esel mit Brot und einen Schlauch Wein und ein Ziegenböcklein und sandte es durch seinen Sohn David an Saul. 21 Also kam David zu Saul und trat vor ihn, und er gewann ihn sehr lieb, und er ward sein Waffenträger. 22 Und Saul sandte zu Isai und ließ ihm sagen: Laß doch David vor mir bleiben, denn er hat Gnade gefunden vor meinen Augen! 23 Wenn nun der böse Geist von Gott über Saul kam, so nahm David die Harfe und spielte mit seiner Hand; und Saul fand Erleichterung, und es ward ihm wohl, und der böse Geist wich von ihm. (1. Samuel 16.14)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)