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1. Samuel - Kapitel 15

Krieg gegen Amalek. Sauls Ungehorsam und Verwerfung

1 Samuel aber sprach zu Saul: Der HERR hat mich gesandt, dich zum König über Israel zu salben; so höre nun die Stimme der Worte des HERRN. (1. Samuel 10.1) 2 So spricht der HERR der Heerscharen: Ich will strafen, was Amalek an Israel tat, indem er sich ihm in den Weg stellte, als es aus Ägypten zog. (2. Mose 17.8) (5. Mose 25.17-19) 3 So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel! (4. Mose 21.2) 4 Da hob Saul das Volk aus und musterte es zu Telaim, bei zweihunderttausend Mann Fußvolk und zehntausend Mann aus Juda. 5 Und Saul kam zu der Stadt der Amalekiter und legte einen Hinterhalt im Tal. 6 Und Saul ließ den Kenitern sagen: Gehet hin, weichet, ziehet herab von den Amalekitern, damit ich euch nicht mit ihnen aufreibe; denn ihr erwieset Barmherzigkeit an den Kindern Israel, als sie aus Ägypten zogen! Also wichen die Keniter von den Amalekitern. (Richter 1.16) 7 Da schlug Saul die Amalekiter, von Hevila an bis gen Schur, das östlich von Ägypten liegt, 8 und fing Agag, den König der Amalekiter, lebendig; dagegen vollstreckte er den Bann an allem Volk mit der Schärfe des Schwertes. 9 Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie. 10 Da erging das Wort des HERRN an Samuel und sprach: 11 Es reut mich, daß ich Saul zum König gemacht habe; denn er hat sich von mir abgewandt und meine Worte nicht erfüllt! Darob entbrannte Samuel, und er schrie zum HERRN die ganze Nacht. 12 Und Samuel machte sich früh auf, um Saul am Morgen zu begegnen. Und es ward dem Samuel angezeigt: Saul ist nach Karmel gekommen und siehe, er hat sich ein Denkmal aufgerichtet; darnach hat er eine Schwenkung gemacht, ist hinübergezogen und nach Gilgal hinabgestiegen. 13 Als nun Samuel zu Saul kam, sprach Saul zu ihm: Gesegnet seist du vom HERRN, ich habe des HERRN Wort erfüllt! 14 Samuel antwortete: Was ist denn das für ein Blöken der Schafe in meinen Ohren und ein Brüllen der Rinder, das ich höre? 15 Saul sprach: Sie haben sie von den Amalekitern hergebracht; denn das Volk verschonte die besten Schafe und Rinder, um sie dem HERRN, deinem Gott, zu opfern; das Übrige haben wir gebannt! 16 Samuel aber antwortete dem Saul: Laß dir sagen, was der HERR diese Nacht zu mir geredet hat! Er sprach zu ihm: Sage her! 17 Samuel sprach: Ist es nicht also, als du klein warest in deinen Augen, wurdest du das Haupt der Stämme Israels, und der HERR salbte dich zum König über Israel? (1. Samuel 9.21) 18 Und der HERR sandte dich auf den Weg und sprach: Zieh hin und vollstrecke den Bann an den Sündern, den Amalekitern, und streite wider sie, bis sie ausgerottet sind! 19 Warum hast du denn der Stimme des HERRN nicht gehorcht, sondern dich auf die Beute gestürzt und übel gehandelt vor den Augen des HERRN? 20 Saul antwortete dem Samuel: Ich habe doch der Stimme des HERRN gehorcht und bin den Weg gezogen, den mich der HERR sandte, und habe Agag, den König der Amalekiter, hergebracht und an den Amalekitern den Bann vollstreckt! 21 Aber das Volk hat von der Beute genommen, Schafe und Rinder, das Beste des Gebannten, um es dem HERRN, deinem Gott, zu opfern in Gilgal! 22 Samuel aber sprach: Hat der HERR Wohlgefallen an Opfern und Brandopfern gleichwie am Gehorsam gegen die Stimme des HERRN? Siehe, Gehorsam ist besser denn Opfer und Aufmerken besser als das Fett von Widdern! (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6) (Matthäus 9.13) (Matthäus 12.7) 23 Denn Ungehorsam ist Zaubereisünde, und Widerspenstigkeit ist Frevel und Abgötterei. Weil du nun des HERRN Wort verworfen hast, so hat auch er dich verworfen, daß du nicht König sein sollst! (1. Samuel 16.1) 24 Da sprach Saul zu Samuel: Ich habe gesündigt, daß ich den Befehl des HERRN und deine Worte übertreten habe; denn ich fürchtete das Volk und gehorchte seiner Stimme! 25 Nun aber vergib mir doch meine Sünde und kehre mit mir um, daß ich den HERRN anbete! 26 Samuel sprach zu Saul: Ich will nicht mit dir umkehren; denn du hast das Wort des HERRN verworfen, darum hat der HERR auch dich verworfen, daß du nicht mehr König seiest über Israel! 27 Und Samuel wandte sich und wollte gehen, aber Saul ergriff ihn beim Zipfel seines Rockes, daß derselbe zerriß. 28 Da sprach Samuel zu ihm: Der HERR hat heute das Königreich Israel von dir gerissen und es deinem Nächsten gegeben, der besser ist als du! (1. Samuel 28.17) 29 Und zwar lügt der Vorsteher Israels nicht, er ändert auch nicht seinen Sinn; denn er ist kein Mensch, daß es ihn reuen müßte! (4. Mose 23.19) 30 Er aber sprach: Ich habe jetzt gesündigt; aber ehre mich doch vor den Ältesten meines Volkes und vor Israel und kehre mit mir um, daß ich den HERRN, deinen Gott, anbete! 31 Da kehrte Samuel um, Saul nach, und Saul betete den HERRN an. 32 Samuel aber sprach: Bringet Agag, den König der Amalekiter, zu mir her! Und Agag kam gefesselt zu ihm. Und Agag sprach: Fürwahr, widerwärtig ist des Todes Bitterkeit! 33 Samuel sprach: Wie dein Schwert Frauen ihrer Kinder beraubt hat, also soll auch deine Mutter vor allen Frauen ihrer Kinder beraubt werden! Und Samuel hieb Agag in Stücke vor dem HERRN zu Gilgal. 34 Und Samuel ging nach Rama; Saul aber zog in sein Haus hinauf, nach dem Gibea Sauls. 35 Und Samuel sah Saul nicht mehr bis an den Tag seines Todes; denn Samuel trug Leid um Saul; den HERRN aber reute es, daß er Saul zum König über Israel gemacht hatte.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.