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1. Samuel - Kapitel 13

Israel verzagt vor den Philistern. Sauls eigenmächtiges Opfer

1 Saul war {Zahl unsicher} Jahre alt, als er König wurde, und regierte das zweite Jahr über Israel. 2 Da erwählte sich Saul dreitausend Mann aus Israel, davon waren zweitausend mit Saul zu Michmas, auf dem Gebirge von Bethel, und eintausend mit Jonatan zu Gibea-Benjamin, das übrige Volk aber ließ er gehen, einen jeden in seine Hütte. 3 Jonatan aber schlug den Posten der Philister, der zu Geba war. Solches kam vor die Philister. Und Saul ließ im ganzen Lande die Posaunen blasen und sagen: Die Hebräer sollen es hören! (1. Samuel 14.49) 4 Und ganz Israel hörte sagen: Saul hat den Philisterposten geschlagen; auch hat sich Israel bei den Philistern verhaßt gemacht! Und das Volk wurde zusammengerufen, Saul nach, gen Gilgal. 5 Da versammelten sich die Philister, wider Israel zu streiten: Wagenkämpfer, tausend Gespanne, sechstausend Reiter und Volk wie der Sand am Gestade des Meeres; die zogen herauf und lagerten sich zu Michmas, östlich von Beth-Aven. 6 Als nun die Männer von Israel sahen, daß sie in Nöten waren (denn das Volk war sehr geängstigt), versteckten sie sich in den Höhlen und auf den Felsenkämmen, in den Felsklüften und in Löchern und Brunnengruben. 7 Und es gingen auch Hebräer über den Jordan in das Land Gad und Gilead. Saul aber war noch zu Gilgal; und das ganze Volk hinter ihm war zaghaft. 8 Und nachdem er sieben Tage lang gewartet hatte, bis zu der von Samuel bestimmten Zeit, Samuel aber nicht nach Gilgal kam, da zerstreute sich das Volk von ihm weg. (1. Samuel 10.8) 9 Da sprach Saul: Bringet die Brandopfer und Dankopfer zu mir! Und er brachte das Brandopfer dar. 10 Als er aber das Brandopfer vollendet hatte, siehe, da kam Samuel. Da ging Saul hinaus ihm entgegen, um ihn zu grüßen. 11 Samuel aber sprach: Was hast du gemacht? Saul antwortete: Als ich sah, daß das Volk sich von mir zerstreute und daß du nicht zur bestimmten Zeit kamst und daß die Philister zu Michmas versammelt waren, 12 da sprach ich: Nun werden die Philister zu mir nach Gilgal herabkommen, und ich habe das Angesicht des HERRN noch nicht erbeten; da wagte ich's und opferte das Brandopfer. 13 Samuel aber sprach zu Saul: Du hast töricht gehandelt, daß du das Gebot des HERRN, deines Gottes, das er dir geboten, nicht gehalten hast; denn sonst hätte er dein Königtum über Israel auf ewig bestätigt. 14 Nun aber wird dein Königtum nicht bestehen. Der HERR hat sich einen Mann ausgesucht nach seinem Herzen; dem hat der HERR geboten, über sein Volk Fürst zu sein, weil du nicht gehalten hast, was dir der HERR gebot! (Apostelgeschichte 13.22) 15 Da machte sich Samuel auf und ging von Gilgal hinauf nach Gibea-Benjamin. Saul aber musterte das Volk, das noch bei ihm war, etwa sechshundert Mann. 16 Und Saul und sein Sohn Jonatan und das Volk, das noch bei ihm war, verblieben zu Gibea-Benjamin; die Philister aber hatten sich zu Michmas gelagert. 17 Und es zogen aus dem Lager der Philister drei Haufen, das Land zu verheeren; der eine Haufe nahm den Weg gen Ophra, nach der Landschaft Schual hin; 18 der andere aber nahm den Weg nach Beth-Horon, und der dritte den Weg nach dem Gebirge, welches über das Tal Zeboim weg nach der Wüste sieht. 19 Aber im ganzen Land Israel war kein Schmied zu finden; denn die Philister dachten, die Hebräer könnten sonst Schwerter und Spieße machen. 20 Darum mußte ganz Israel zu den Philistern hinabziehen, wenn jemand seine Pflugschar, seine Haue, sein Beil oder seinen Spaten zu schärfen hatte, 21 wenn die Schneiden an den Spaten und Hauen und Gabeln und Beilen stumpf geworden waren, und um den Ochsenstachel zu schärfen. 22 Und so kam es, daß am Tage der Schlacht weder Schwert noch Spieß zu finden war in der Hand des ganzen Volkes, welches mit Saul und Jonatan war; für Saul aber und seinen Sohn Jonatan war etwas vorhanden. 23 Und ein Vorposten der Philister rückte bis zum Engpaß von Michmas vor.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)