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1. Samuel - Kapitel 13

Israel verzagt vor den Philistern. Sauls eigenmächtiges Opfer

1 Saul war {Zahl unsicher} Jahre alt, als er König wurde, und regierte das zweite Jahr über Israel. 2 Da erwählte sich Saul dreitausend Mann aus Israel, davon waren zweitausend mit Saul zu Michmas, auf dem Gebirge von Bethel, und eintausend mit Jonatan zu Gibea-Benjamin, das übrige Volk aber ließ er gehen, einen jeden in seine Hütte. 3 Jonatan aber schlug den Posten der Philister, der zu Geba war. Solches kam vor die Philister. Und Saul ließ im ganzen Lande die Posaunen blasen und sagen: Die Hebräer sollen es hören! (1. Samuel 14.49) 4 Und ganz Israel hörte sagen: Saul hat den Philisterposten geschlagen; auch hat sich Israel bei den Philistern verhaßt gemacht! Und das Volk wurde zusammengerufen, Saul nach, gen Gilgal. 5 Da versammelten sich die Philister, wider Israel zu streiten: Wagenkämpfer, tausend Gespanne, sechstausend Reiter und Volk wie der Sand am Gestade des Meeres; die zogen herauf und lagerten sich zu Michmas, östlich von Beth-Aven. 6 Als nun die Männer von Israel sahen, daß sie in Nöten waren (denn das Volk war sehr geängstigt), versteckten sie sich in den Höhlen und auf den Felsenkämmen, in den Felsklüften und in Löchern und Brunnengruben. 7 Und es gingen auch Hebräer über den Jordan in das Land Gad und Gilead. Saul aber war noch zu Gilgal; und das ganze Volk hinter ihm war zaghaft. 8 Und nachdem er sieben Tage lang gewartet hatte, bis zu der von Samuel bestimmten Zeit, Samuel aber nicht nach Gilgal kam, da zerstreute sich das Volk von ihm weg. (1. Samuel 10.8) 9 Da sprach Saul: Bringet die Brandopfer und Dankopfer zu mir! Und er brachte das Brandopfer dar. 10 Als er aber das Brandopfer vollendet hatte, siehe, da kam Samuel. Da ging Saul hinaus ihm entgegen, um ihn zu grüßen. 11 Samuel aber sprach: Was hast du gemacht? Saul antwortete: Als ich sah, daß das Volk sich von mir zerstreute und daß du nicht zur bestimmten Zeit kamst und daß die Philister zu Michmas versammelt waren, 12 da sprach ich: Nun werden die Philister zu mir nach Gilgal herabkommen, und ich habe das Angesicht des HERRN noch nicht erbeten; da wagte ich's und opferte das Brandopfer. 13 Samuel aber sprach zu Saul: Du hast töricht gehandelt, daß du das Gebot des HERRN, deines Gottes, das er dir geboten, nicht gehalten hast; denn sonst hätte er dein Königtum über Israel auf ewig bestätigt. 14 Nun aber wird dein Königtum nicht bestehen. Der HERR hat sich einen Mann ausgesucht nach seinem Herzen; dem hat der HERR geboten, über sein Volk Fürst zu sein, weil du nicht gehalten hast, was dir der HERR gebot! (Apostelgeschichte 13.22) 15 Da machte sich Samuel auf und ging von Gilgal hinauf nach Gibea-Benjamin. Saul aber musterte das Volk, das noch bei ihm war, etwa sechshundert Mann. 16 Und Saul und sein Sohn Jonatan und das Volk, das noch bei ihm war, verblieben zu Gibea-Benjamin; die Philister aber hatten sich zu Michmas gelagert. 17 Und es zogen aus dem Lager der Philister drei Haufen, das Land zu verheeren; der eine Haufe nahm den Weg gen Ophra, nach der Landschaft Schual hin; 18 der andere aber nahm den Weg nach Beth-Horon, und der dritte den Weg nach dem Gebirge, welches über das Tal Zeboim weg nach der Wüste sieht. 19 Aber im ganzen Land Israel war kein Schmied zu finden; denn die Philister dachten, die Hebräer könnten sonst Schwerter und Spieße machen. 20 Darum mußte ganz Israel zu den Philistern hinabziehen, wenn jemand seine Pflugschar, seine Haue, sein Beil oder seinen Spaten zu schärfen hatte, 21 wenn die Schneiden an den Spaten und Hauen und Gabeln und Beilen stumpf geworden waren, und um den Ochsenstachel zu schärfen. 22 Und so kam es, daß am Tage der Schlacht weder Schwert noch Spieß zu finden war in der Hand des ganzen Volkes, welches mit Saul und Jonatan war; für Saul aber und seinen Sohn Jonatan war etwas vorhanden. 23 Und ein Vorposten der Philister rückte bis zum Engpaß von Michmas vor.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)