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1. Samuel - Kapitel 11

Saul schlägt die Ammoniter bei Jabes-Gilead

1 Aber Nahas, der Ammoniter, zog herauf und belagerte Jabes in Gilead. Da sprachen alle Männer von Jabes zu Nahas: Mache einen Bund mit uns, so wollen wir dir dienen! (1. Samuel 31.11) 2 Aber Nahas, der Ammoniter, antwortete ihnen: So will ich mit euch einen Bund machen, daß ich euch allen das rechte Auge aussteche und damit auf ganz Israel Schmach bringe. (Jeremia 39.7) 3 Da sprachen die Ältesten von Jabes zu ihm: Gib uns sieben Tage Frist, daß wir Boten senden in das ganze Gebiet Israels. Ist dann niemand, der uns hilft, so wollen wir zu dir hinausgehen! 4 Da kamen die Boten nach Gibea zu Saul und redeten solches vor den Ohren des Volkes. Da erhob das ganze Volk seine Stimme und weinte. 5 Und siehe, da kam gerade Saul vom Felde hinter den Rindern her und sprach: Was hat das Volk, daß es weint? Da erzählten sie ihm die Worte der Männer von Jabes. 6 Da kam der Geist Gottes über Saul, als er diese Worte hörte, und sein Zorn ergrimmte sehr; (Richter 14.6) 7 und er nahm ein Paar Rinder und zerstückelte sie und sandte davon durch Boten in alle Landmarken Israels und ließ sagen: Wer nicht auszieht, Saul und Samuel nach, dessen Rindern wird man also tun! Da fiel die Furcht des HERRN auf das Volk, daß sie auszogen wie ein Mann. (Richter 19.29) 8 Und er musterte sie zu Besek; und der Kinder Israel waren dreihunderttausend Mann und der Männer Juda dreißigtausend. 9 Und sie sprachen zu den Boten, die gekommen waren: Also sollt ihr zu den Männern von Jabes in Gilead sagen: Morgen soll euch Rettung zuteil werden, wenn die Sonne am heißesten scheint! Als die Boten kamen und solches den Männern zu Jabes verkündigten, wurden sie froh. 10 Und die Männer von Jabes sprachen: Morgen wollen wir zu euch hinauskommen, dann könnt ihr mit uns tun, was euch gut dünkt! 11 Am andern Morgen stellte Saul das Volk in drei Heerhaufen auf, und sie drangen um die Morgenwache ins feindliche Lager und schlugen die Ammoniter, bis der Tag am heißesten war; die Übriggebliebenen aber wurden so versprengt, daß ihrer nicht zwei beieinander blieben. 12 Da sprach das Volk zu Samuel: Wer sind die, welche sagten: Sollte Saul über uns herrschen? Gebt diese Männer her, daß wir sie töten! (1. Samuel 10.27) 13 Saul aber sprach: Es soll an diesem Tag niemand sterben; denn der HERR hat heute Heil gegeben in Israel. (1. Samuel 14.45) 14 Samuel sprach zum Volk: Kommt, laßt uns nach Gilgal gehen und das Königtum daselbst erneuern! (1. Samuel 10.8) 15 Da ging alles Volk nach Gilgal und machte daselbst Saul zum König vor dem HERRN zu Gilgal und opferte daselbst Dankopfer vor dem HERRN. Und Saul und alle Männer Israels freuten sich daselbst gar sehr.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)