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1. Samuel - Kapitel 11

Saul schlägt die Ammoniter bei Jabes-Gilead

1 Aber Nahas, der Ammoniter, zog herauf und belagerte Jabes in Gilead. Da sprachen alle Männer von Jabes zu Nahas: Mache einen Bund mit uns, so wollen wir dir dienen! (1. Samuel 31.11) 2 Aber Nahas, der Ammoniter, antwortete ihnen: So will ich mit euch einen Bund machen, daß ich euch allen das rechte Auge aussteche und damit auf ganz Israel Schmach bringe. (Jeremia 39.7) 3 Da sprachen die Ältesten von Jabes zu ihm: Gib uns sieben Tage Frist, daß wir Boten senden in das ganze Gebiet Israels. Ist dann niemand, der uns hilft, so wollen wir zu dir hinausgehen! 4 Da kamen die Boten nach Gibea zu Saul und redeten solches vor den Ohren des Volkes. Da erhob das ganze Volk seine Stimme und weinte. 5 Und siehe, da kam gerade Saul vom Felde hinter den Rindern her und sprach: Was hat das Volk, daß es weint? Da erzählten sie ihm die Worte der Männer von Jabes. 6 Da kam der Geist Gottes über Saul, als er diese Worte hörte, und sein Zorn ergrimmte sehr; (Richter 14.6) 7 und er nahm ein Paar Rinder und zerstückelte sie und sandte davon durch Boten in alle Landmarken Israels und ließ sagen: Wer nicht auszieht, Saul und Samuel nach, dessen Rindern wird man also tun! Da fiel die Furcht des HERRN auf das Volk, daß sie auszogen wie ein Mann. (Richter 19.29) 8 Und er musterte sie zu Besek; und der Kinder Israel waren dreihunderttausend Mann und der Männer Juda dreißigtausend. 9 Und sie sprachen zu den Boten, die gekommen waren: Also sollt ihr zu den Männern von Jabes in Gilead sagen: Morgen soll euch Rettung zuteil werden, wenn die Sonne am heißesten scheint! Als die Boten kamen und solches den Männern zu Jabes verkündigten, wurden sie froh. 10 Und die Männer von Jabes sprachen: Morgen wollen wir zu euch hinauskommen, dann könnt ihr mit uns tun, was euch gut dünkt! 11 Am andern Morgen stellte Saul das Volk in drei Heerhaufen auf, und sie drangen um die Morgenwache ins feindliche Lager und schlugen die Ammoniter, bis der Tag am heißesten war; die Übriggebliebenen aber wurden so versprengt, daß ihrer nicht zwei beieinander blieben. 12 Da sprach das Volk zu Samuel: Wer sind die, welche sagten: Sollte Saul über uns herrschen? Gebt diese Männer her, daß wir sie töten! (1. Samuel 10.27) 13 Saul aber sprach: Es soll an diesem Tag niemand sterben; denn der HERR hat heute Heil gegeben in Israel. (1. Samuel 14.45) 14 Samuel sprach zum Volk: Kommt, laßt uns nach Gilgal gehen und das Königtum daselbst erneuern! (1. Samuel 10.8) 15 Da ging alles Volk nach Gilgal und machte daselbst Saul zum König vor dem HERRN zu Gilgal und opferte daselbst Dankopfer vor dem HERRN. Und Saul und alle Männer Israels freuten sich daselbst gar sehr.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)