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1. Korinther - Kapitel 7

Antwort auf Fragen der Korinther zu Ehe und Ehelosigkeit

1 Was aber das betrifft, wovon ihr mir geschrieben habt, so ist es ja gut für den Menschen, kein Weib zu berühren; 2 um aber Unzucht zu vermeiden, habe ein jeglicher seine eigene Frau und eine jegliche ihren eigenen Mann. 3 Der Mann leiste der Frau die schuldige Pflicht, ebenso aber auch die Frau dem Manne. 4 Die Frau verfügt nicht selbst über ihren Leib, sondern der Mann; gleicherweise verfügt aber auch der Mann nicht selbst über seinen Leib, sondern die Frau. 5 Entziehet euch einander nicht, außer nach Übereinkunft auf einige Zeit, damit ihr zum Gebet Muße habt, und kommet wieder zusammen, damit euch der Satan nicht versuche um eurer Unenthaltsamkeit willen. 6 Das sage ich aber aus Nachsicht und nicht als Befehl. 7 Denn ich wollte, alle Menschen wären wie ich; aber jeder hat seine eigene Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so. (Matthäus 19.22) 8 Ich sage aber den Ledigen und den Witwen: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich. 9 Können sie sich aber nicht enthalten, so sollen sie heiraten; denn heiraten ist besser als in Glut geraten. (1. Timotheus 5.14)

Verbot der Ehescheidung

10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß eine Frau sich nicht scheide von dem Manne; (Matthäus 5.32) 11 wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne. Der Mann aber soll die Frau nicht verstoßen. 12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht verstoßen; 13 und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat, und dieser ist einverstanden, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann nicht verlassen. 14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. (Römer 11.16) 15 Will sich aber der ungläubige Teil scheiden, so scheide er! Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden. In Frieden aber hat uns Gott berufen. (Römer 14.19) 16 Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten kannst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten kannst? (1. Petrus 3.1)

Jeder soll in seinem von Gott gegebenen Stand bleiben

17 Doch wie der Herr einem jeden zugeteilt hat, wie der Herr einen jeden berufen hat, so wandle er! Und so verordne ich es in allen Gemeinden. 18 Ist jemand nach erfolgter Beschneidung berufen worden, so lasse er sich von ihr nicht wieder gewinnen; ist jemand in unbeschnittenem Zustand berufen worden, so lasse er sich nicht beschneiden. 19 Beschnitten sein ist nichts und unbeschnitten sein ist auch nichts, wohl aber Gottes Gebote halten. (Galater 5.6) (Galater 6.15) 20 Jeder bleibe in dem Stand, darin er berufen worden ist. 21 Bist du als Sklave berufen worden, so sei deshalb ohne Sorge! Kannst du aber frei werden, so benütze es lieber. 22 Denn der im Herrn berufene Sklave ist ein Freigelassener des Herrn; desgleichen ist der berufene Freie ein Knecht Christi. (Epheser 6.6) (Philemon 1.16) 23 Ihr seid teuer erkauft; werdet nicht der Menschen Knechte! (1. Korinther 6.20) 24 Brüder, es bleibe ein jeglicher vor Gott in dem Stand , worin er berufen worden ist.

Ratschläge des Apostels an die Unverheirateten

25 Betreffs der Jungfrauen aber habe ich keinen Auftrag vom Herrn; ich gebe aber ein Gutachten ab als einer, der vom Herrn begnadigt worden ist, treu zu sein. 26 So halte ich nun, um der bevorstehenden Not willen, für richtig, daß es nämlich für einen Menschen gut sei, so zu sein. (1. Korinther 10.11) 27 Bist du an eine Frau gebunden, so suche keine Lösung; bist du los von der Frau, so suche keine Frau. 28 Wenn du aber auch heiratest, so sündigest du nicht; und wenn die Jungfrau heiratet, so sündigt sie nicht; doch werden solche leibliche Trübsal haben, die ich euch gerne ersparen möchte. 29 Das aber sage ich, ihr Brüder: Die Zeit ist beschränkt! So mögen nun in der noch verbleibenden Frist die, welche Frauen haben, sein, als hätten sie keine, (Lukas 14.26) (Römer 13.11) 30 und die da weinen, als weinten sie nicht, und die sich freuen, als freuten sie sich nicht, und die da kaufen, als besäßen sie es nicht, 31 und die diese Welt gebrauchen, als brauchten sie sie gar nicht; denn die Gestalt dieser Welt vergeht. (1. Johannes 2.15-17) 32 Ich will aber, daß ihr ohne Sorgen seid! Der Unverheiratete ist für die Sache des Herrn besorgt, wie er dem Herrn gefalle; 33 der Verheiratete aber sorgt für die Dinge der Welt, wie er der Frau gefalle, und er ist geteilt. (Lukas 14.20) 34 So ist auch die Frau, die keinen Mann hat, und die Jungfrau besorgt um die Sache des Herrn, daß sie heilig sei am Leibe und am Geist; die Verheiratete aber sorgt für die Dinge der Welt, wie sie dem Manne gefalle. 35 Das sage ich aber zu eurem eigenen Nutzen, nicht um euch eine Schlinge um den Hals zu werfen, sondern damit ihr in allem Anstand und ungeteilt bei dem Herrn verharren könnet. 36 Wenn aber jemand meint, daß es für seine Jungfrau unschicklich sei, über die Jahre der Reife hinauszukommen, und wenn es dann so sein muß, der tue, was er will; er sündigt nicht, sie mögen heiraten! 37 Wenn aber einer in seinem Herzen fest geworden ist und keine Verpflichtung hat, sondern Macht, nach seinem eigenen Willen zu handeln, und in seinem eigenen Herzen beschlossen hat, seine Jungfrau zu behalten, der tut wohl. 38 Doch tut auch der wohl, welcher sie zur Ehe gibt; wer sie aber nicht gibt, tut besser.

Die Ehe besteht bis zum Tod des einen Ehepartners

39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will; nur daß es im Herrn geschehe. (Römer 7.2) 40 Seliger aber ist sie, wenn sie so bleibt, nach meiner Meinung; ich glaube aber auch den heiligen Geist zu haben.

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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)