1. Könige - Kapitel 9
Der HERR erscheint Salomo zum zweiten Mal
1 Und als Salomo das Haus des HERRN und das Haus des Königs vollendet hatte und alles, was er zu machen begehrte und wozu er Lust hatte, 2 da erschien ihm der HERR zum zweiten Mal, wie er ihm zu Gibeon erschienen war. (1. Könige 3.5) 3 Und der HERR sprach zu ihm: Ich habe dein Gebet und dein Flehen erhört, das du vor mir gebetet hast. Ich habe dieses Haus geheiligt, welches du gebaut hast, daß ich meinen Namen daselbst wohnen lasse ewiglich, und meine Augen und mein Herz sollen daselbst sein allezeit. (1. Könige 8.29) 4 Und was dich betrifft, wenn du vor mir wandelst, wie dein Vater David gewandelt ist, mit rechtschaffenem Herzen und aufrichtig, so daß du alles tust, was ich dir geboten habe, und meine Satzungen und meine Rechte beobachtest, 5 so will ich den Thron deines Königtums über Israel auf ewig befestigen, wie ich deinem Vater David versprochen habe, indem ich sagte: Es soll dir nicht mangeln an einem Mann auf dem Throne Israels! (2. Samuel 7.12) 6 Werdet ihr euch aber von mir abwenden, ihr und eure Kinder, und meine Gebote und meine Satzungen, die ich euch vorgelegt habe, nicht beobachten, sondern hingehen und anderen Göttern dienen und sie anbeten, 7 so werde ich Israel ausrotten aus dem Lande, das ich ihnen gegeben habe, und das Haus, das ich meinem Namen geheiligt habe, von meinem Angesicht verwerfen, und Israel soll zum Sprichwort und zum Spott werden unter allen Völkern. (5. Mose 4.26) (5. Mose 8.19-20) (Matthäus 23.38) 8 Und über dieses Haus, so hoch es gewesen ist, wird jeder, der da vorübergeht, sich entsetzen und spotten und sagen: Warum hat der HERR diesem Lande und diesem Hause also getan? 9 Alsdann wird man antworten: Weil sie den HERRN, ihren Gott, der ihre Väter aus Ägyptenland geführt hat, verlassen und sich an andere Götter gehalten und sie angebetet und ihnen gedient haben. Darum hat der HERR all dies Unglück über sie gebracht!Salomos Unternehmungen
10 Als nun die zwanzig Jahre verflossen waren, in welchen Salomo die beiden Häuser, das Haus des HERRN und das Haus des Königs gebaut hatte, (1. Könige 6.38) (1. Könige 7.1) 11 wozu Hiram, der König von Tyrus, Salomo mit Zedern und Zypressenholz und Gold nach all seinem Begehr versorgt hatte, da gab der König Salomo dem Hiram zwanzig Städte im Lande Galiläa. 12 Und Hiram zog aus von Tyrus, die Städte zu besehen, die ihm Salomo gegeben hatte; aber sie gefielen ihm nicht. 13 Und er sprach: Was sind das für Städte, mein Bruder, die du mir gegeben hast? Und er hieß sie «Land Kabul» bis auf diesen Tag. 14 Denn Hiram hatte dem König hundertundzwanzig Talente Gold gesandt. 15 Und so verhielt es sich mit den Fronarbeitern, welche der König Salomo aushob, um das Haus des HERRN und sein Haus und den Millo und die Mauern Jerusalems und Hazor und Megiddo und Geser zu bauen. 16 Denn Pharao, der König von Ägypten, war heraufgekommen und hatte Geser eingenommen und mit Feuer verbrannt und die Kanaaniter, die in der Stadt wohnten, getötet und hatte sie seiner Tochter, der Gemahlin Salomos, zur Mitgift gegeben. (Josua 16.10) (1. Könige 3.1) 17 Also baute Salomo Geser und das untere Beth-Horon; 18 auch Bahalat und Tadmor in der Wüste, im Lande, und alle Vorratsstädte, 19 die Salomo hatte, und die Wagenstädte und die Reiterstädte und wozu Salomo Lust hatte zu bauen zu Jerusalem und im Libanon und im ganzen Land seiner Herrschaft. (1. Könige 10.26) 20 Alles Volk, das von den Amoritern, Hetitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern übriggeblieben war und nicht zu den Kindern Israel gehörte, 21 ihre Söhne, die im Lande nach ihnen übriggeblieben waren, welche die Kinder Israel nicht ausrotten konnten, die hob Salomo zum Frondienst aus bis auf diesen Tag. (Josua 16.10) 22 Aber von den Kindern Israel machte er keine zu Leibeigenen, sondern sie waren Kriegsleute und seine Diener und seine Fürsten und seine Wagenkämpfer und Oberste über seine Wagen und über seine Reiter. 23 Die Zahl der Oberaufseher, die Salomo über das Werk gesetzt hatte, war 550; sie herrschten über das Volk, welches an dem Werk arbeitete. 24 Sobald die Tochter des Pharao heraufgezogen war von der Stadt Davids in ihr Haus, das er für sie gebaut hatte, da baute er auch den Millo. 25 Und Salomo opferte dreimal im Jahre Brandopfer und Dankopfer auf dem Altar, den er dem HERRN gebaut hatte, und ließ zugleich räuchern auf demjenigen, welcher vor dem HERRN stand. 26 Und als er das Haus vollendet hatte, baute der König Salomo Schiffe zu Ezjon-Geber, welches bei Elot liegt, am Ufer des Schilfmeers im Lande der Edomiter. 27 Und Hiram sandte seine Knechte, die sich auf die Schiffe verstanden und auf dem Meere erfahren waren, mit den Knechten Salomos auf die Fahrt; (1. Könige 10.11) 28 und sie gelangten bis nach Ophir und holten dort vierhundertundzwanzig Talente Gold und brachten es dem König Salomo. (1. Mose 10.29)3. Mose - Kapitel 13
Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen
1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)
Aussatz an Stoffen und Lederwaren
47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.