1. Könige - Kapitel 7
Salomos eigener Palast
1 Aber an seinem Hause baute Salomo dreizehn Jahre lang, bis er es vollendet hatte. (1. Könige 9.10) 2 Er baute nämlich das Haus des Libanon-Waldes; hundert Ellen lang, fünfzig Ellen breit und dreißig Ellen hoch; auf vier Reihen von zedernen Säulen, auf denen zederne Balken lagen; (Jesaja 22.8) 3 und ein Dach von Zedernholz oben über den Gemächern, die über den Säulen lagen, deren fünfundvierzig waren, je fünfzehn auf einer Reihe. 4 Und es waren drei Reihen Balken, und die Fenster lagen einander gegenüber, dreimal. 5 Und alle Türen und Pfosten waren viereckig, aus Gebälk, und ein Fenster dem andern gegenüber, dreimal. 6 Und er machte eine Säulenhalle, fünfzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, und noch eine Vorhalle mit Säulen und einer Schwelle davor. 7 Dazu machte er eine Thronhalle, um dort zu richten, nämlich die Gerichtshalle, und er täfelte sie mit Zedernholz vom Fußboden bis zu den Balken der Decke. 8 Und sein Haus, da er wohnte, im andern Hof, einwärts von der Halle, war von der gleichen Bauart. Salomo baute auch für die Tochter des Pharao, die er zur Gemahlin genommen hatte, ein Haus gleich dieser Halle. (1. Könige 3.1) 9 Solches alles ward gemacht aus kostbaren Steinen, nach der Schnur behauen, mit der Säge geschnitten auf der Innen und Außenseite, vom Grunde an bis zum Dach, und draußen bis zum großen Hof. 10 Die Grundfesten aber bestanden aus kostbaren, großen Steinen, aus Steinen von zehn Ellen und Steinen von acht Ellen Länge , 11 und darüber lagen kostbare Steine, nach dem Maß behauen, und Zedernbalken. 12 Aber der große Hof, ringsumher, hatte eine Mauer von drei Lagen behauener Steine und einer Lage Zedernbalken; ebenso der innere Hof des Hauses des HERRN und die Halle des Hauses.Die Ausstattung des Tempels und seine Geräte
13 Und der König Salomo sandte hin und ließ Hiram von Tyrus holen; (2. Chronik 2.12-13) 14 der war Sohn einer Witwe aus dem Stamme Naphtali, sein Vater war ein Mann von Tyrus, ein Erzschmied. Der war voll Weisheit, Verstand und Kunstsinn, um allerlei Arbeiten in Erz auszuführen. Er kam zum König Salomo und führte alle Arbeiten für ihn aus. (1. Mose 4.22) (2. Mose 31.3-4) 15 Er goß die beiden ehernen Säulen; achtzehn Ellen hoch war jede Säule, ein Faden von zwölf Ellen vermochte sie zu umspannen. (2. Könige 25.17) (2. Chronik 3.15-17) 16 Und er machte zwei Knäufe, aus Erz gegossen, um sie oben auf die Säulen zu setzen, und jeder Knauf war fünf Ellen hoch. 17 Kränze, als wären sie geflochten, und Schnüre wie Ketten, waren an den Knäufen oben auf den Säulen, sieben an dem einen Knauf und sieben an dem andern Knauf. 18 Und so machte er die Säulen; und zwei Reihen von Granatäpfeln gingen rings um das eine Flechtwerk, um die Knäufe zu bedecken, die oben auf den Säulen waren, und ebenso machte er es an dem andern Knauf. 19 Und die Knäufe oben auf den Säulen waren gemacht wie Lilien, vier Ellen hoch . 20 Und die Knäufe auf den beiden Säulen hatten auch oberhalb, nahe bei der Ausbauchung, welche über dem Flechtwerk war, zweihundert Granatäpfel, ringsum in Reihen geordnet. 21 Und er richtete die Säulen auf bei der Halle des Tempels und nannte die, welche er zur Rechten setzte, Jachin, und die zur Linken hieß er Boas. 22 Und oben auf die Säulen kam das Lilienwerk. Damit war die Arbeit an den Säulen vollendet. 23 Er machte auch das gegossene Meer, zehn Ellen weit von einem Rande bis zum andern, es war ringsherum rund und fünf Ellen hoch. Und eine dreißig Ellen lange Schnur vermochte es zu umspannen. (2. Chronik 4.2-5) 24 Unterhalb seines Randes umgaben es Koloquinten, je zehn auf die Elle. Der Koloquinten aber waren zwei Reihen, gegossen aus einem Guß mit dem Meer. 25 Es stand auf zwölf Rindern, deren drei gegen Mitternacht, drei gegen Abend, drei gegen Mittag und drei gegen Morgen sahen; und das Meer ruhte oben auf ihnen, und das Hinterteil von allen war einwärts gekehrt. 26 Seine Dicke aber betrug eine Handbreite, und sein Rand war wie der Rand eines Bechers, wie die Blüte einer Lilie, und es faßte zweitausend Bat. 27 Er machte auch zehn eherne Ständer. Jeder Ständer war vier Ellen lang und vier Ellen breit und drei Ellen hoch. (2. Chronik 4.6) (2. Chronik 4.10) 28 Diese Ständer aber waren so eingerichtet, daß sie Felder zwischen den Eckleisten hatten. 29 Und auf den Feldern zwischen den Eckleisten waren Löwen, Rinder und Cherubim; und auf den Eckleisten war es oben ebenso, und unterhalb der Löwen und Rinder waren herabhängende Kränze. 30 Und jeder Ständer hatte vier eherne Räder mit ehernen Achsen; an seinen vier Ecken waren Schulterstücke; unter dem Becken waren die Schulterstücke angegossen, gegenüber den Kränzen. 31 Und seine Öffnung, innerhalb des Kopfstückes und darüber, maß eine Elle, und seine Öffnung war rund, nach Art eines Säulenfußes, anderthalb Ellen; auch an seiner Öffnung war Bildwerk; ihre Felder waren viereckig, nicht rund. 32 Die vier Räder aber standen unterhalb der Leisten, und die Achsen der Räder waren an dem Ständer. Jedes Rad war anderthalb Ellen hoch. 33 Und es waren Räder wie Wagenräder. Und ihre Achsen, Naben, Speichen und Felgen waren alle gegossen. 34 Es waren auch vier Schulterstücke an den vier Ecken eines jeden Ständers, die waren aus einem Guß mit dem Ständer. 35 Oben an dem Ständer lief eine Art von Gestell von der Höhe einer halben Elle ringsherum, und oben am Ständer waren seine Halter; diese und die Felder aus einem Guß mit ihm. 36 Und er grub auf die Tafeln seiner Seiten und auf seine Leisten Cherubim, Löwen und Palmbäume ein, je nachdem Raum vorhanden war, und Kränze ringsum. 37 So machte er die zehn Ständer alle aus einem Guß, nach einerlei Maß und Form. 38 Und er machte zehn eherne Kessel, vierzig Bat gingen in einen Kessel; ein jeder war vier Ellen weit, und auf jedem der zehn Ständer war ein Kessel. 39 Er setzte aber fünf Ständer an die rechte Seite und die andern fünf an die linke Seite des Hauses. Aber das Meer stellte er auf die rechte Seite des Hauses, nach Südosten hin. 40 Und Hiram machte die Töpfe, Schaufeln und Becken; so vollendete er das ganze Werk, welches er dem König Salomo für das Haus des HERRN zu machen hatte: (2. Chronik 4.11) 41 die beiden Säulen und die Kugeln der Knäufe oben auf den beiden Säulen, und die beiden Kränze, um die Kugeln der Knäufe auf den Säulen zu decken. 42 Auch die vierhundert Granatäpfel an den beiden Kränzen, je zwei Reihen Granatäpfel an einem Kranz, um die zwei Kugeln der Knäufe auf den Säulen zu bedecken. 43 Dazu die zehn Ständer und die zehn Kessel oben auf den Ständern. 44 Und das eine Meer und die zwölf Rinder unter dem Meer. 45 Und die Töpfe, Schaufeln und Becken. Und alle diese Geräte, die Hiram dem König Salomo machte für das Haus des HERRN, waren von glänzendem Erz. 46 In der Gegend am Jordan ließ sie der König gießen in lehmiger Erde, zwischen Sukkot und Zartan. 47 Und Salomo ließ alle diese Geräte ungewogen wegen der sehr großen Menge des Erzes; denn das Gewicht des Erzes konnte man nicht ermitteln. 48 Salomo machte auch alle Geräte, die zum Hause des HERRN gehörten: den goldenen Altar, den goldenen Tisch, worauf die Schaubrote lagen; (2. Chronik 4.19) 49 fünf Leuchter zur Rechten und fünf Leuchter zur Linken, vor dem Chor, von feinem Gold, mit goldenen Blumen, Lampen und Lichtscheren. 50 Dazu Schalen, Messer, Becken, Pfannen und Rauchnäpfe von feinem Gold. Auch die Angeln an den Türen des innern Hauses, des Allerheiligsten, und an den Türen des Tempelhauses waren von Gold. 51 Als nun das ganze Werk vollendet war, welches der König Salomo am Hause des HERRN machte, brachte Salomo hinein, was sein Vater David geheiligt hatte: das Silber und das Gold und die Geräte legte er in den Schatz des Hauses des HERRN.3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.