zurückEinzelansichtvor

1. Könige - Kapitel 6

Der Bau des Tempels

1 Im 480. Jahr nach dem Auszug der Kinder Israel aus Ägypten, im vierten Jahre der Regierung Salomos über Israel, im Monat Siv, das ist der zweite Monat, baute er dem HERRN das Haus. 2 Das Haus aber, das der König Salomo dem HERRN baute, war sechzig Ellen lang, zwanzig Ellen breit und dreißig Ellen hoch. 3 Und er baute eine Halle vor dem Tempelhaus, zwanzig Ellen lang, gemäß der Breite des Hauses, und zehn Ellen breit, vor dem Hause her. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Und er machte an das Haus Fenster mit festeingefügtem Gitterwerk. 5 Und er baute an die Wand des Hauses einen Anbau ringsum gegen die Wand des Hauses, sowohl des Tempels, als auch des Chors, und machte Seitengemächer ringsum. 6 Das unterste Stockwerk war fünf Ellen breit, das mittlere sechs Ellen und das dritte sieben Ellen breit; denn er machte Absätze an der Außenseite des Hauses ringsum, so daß sie nicht in die Wände des Hauses eingriffen. 7 Und als das Haus gebaut ward, wurde es aus Steinen, die fertig behauen aus dem Bruch kamen, gebaut, so daß man weder Hammer noch Meißel noch sonst ein eisernes Werkzeug im Hause hörte, während es gebaut wurde. 8 Der Eingang zum untersten Stockwerk befand sich an der rechten Seite des Hauses, und man stieg auf Wendeltreppen hinauf zum mittleren und vom mittleren zum dritten Stockwerk. 9 Also baute er das Haus und vollendete es und deckte das Haus mit Brettern und Balkenreihen von Zedernholz. 10 Er baute auch die Stockwerke am ganzen Haus, jedes fünf Ellen hoch, und verband sie mit dem Haus durch Zedernbalken. 11 Und es erging ein Wort des HERRN an Salomo, das lautete also: 12 Dieses Haus betreffend, das du gebaut hast: Wirst du in meinen Satzungen wandeln und alle meine Gebote halten und beobachten, so daß du darin wandelst, so will ich mein Wort an dir erfüllen, das ich deinem Vater David verheißen habe; (2. Samuel 7.13) 13 und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und will mein Volk Israel nicht verlassen! (2. Mose 29.45) 14 Also baute Salomo das Haus und vollendete es. 15 Und er bekleidete die Wände des Hauses inwendig mit Brettern von Zedern, von des Hauses Boden an bis an die Balken der Decke, und täfelte es mit Holz inwendig und belegte den Boden des Hauses mit Brettern von Zypressenholz. 16 Und er baute in einem Abstand von zwanzig Ellen von der hintern Seite des Hauses eine zederne Wand, vom Boden bis zum Gebälk, und baute es inwendig aus zum Chor, zum Allerheiligsten. 17 Aber das Tempelhaus vor dem Chor war vierzig Ellen lang. 18 Und das Zedernholz inwendig am Hause war Schnitzwerk von Koloquinten und aufgebrochenen Blumen. Alles war von Zedernholz, so daß man keinen Stein sah. 19 Aber den Chor richtete er im Innern des Hauses her, um die Bundeslade des HERRN dorthin zu stellen. 20 Und vor dem Chor; welcher zwanzig Ellen lang und zwanzig Ellen breit und zwanzig Ellen hoch und mit feinem Gold überzogen war; täfelte er den Altar mit Zedernholz. 21 Und Salomo überzog das Haus inwendig mit feinem Gold, und er zog goldene Ketten vor dem Chore her, den er mit Gold überzogen hatte, 22 also daß das ganze Haus völlig mit Gold überzogen war. Auch den Altar, der vor dem Chor stand, überzog er mit Gold. 23 Er machte im Chor auch zwei Cherubim von Ölbaumholz, zehn Ellen hoch. (2. Mose 37.7-9) 24 Fünf Ellen maß der eine Flügel des Cherubs und fünf Ellen der andere Flügel des Cherubs; zehn Ellen waren vom Ende des einen Flügels bis zum Ende des andern Flügels. 25 Auch der andere Cherub hatte zehn Ellen Flügelweite . Beide Cherubim hatten gleiches Maß und gleiche Form. 26 Die Höhe des einen Cherubs betrug zehn Ellen, ebenso die Höhe des andern Cherubs. 27 Und er tat die Cherubim mitten ins innerste Haus. Und die Cherubim breiteten ihre Flügel aus, so daß der Flügel des einen Cherubs die eine Wand und der Flügel des andern Cherubs die andere Wand berührte. Aber in der Mitte des Hauses berührte ein Flügel den andern. 28 Und er überzog die Cherubim mit Gold. 29 Und an allen Wänden des Hauses ließ er Schnitzwerk anbringen von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen, innerhalb und außerhalb. 30 Auch den Boden des Hauses überzog er mit Gold, innerhalb und außerhalb. 31 Den Eingang zum Chor machte er mit Türen von Ölbaumholz, Gesimse und Pfosten im Fünfeck. 32 Und er machte zwei Türflügel von Ölbaumholz und ließ darauf Schnitzwerk von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen anbringen und überzog sie mit Gold; auch die Cherubim und die Palmen überzog er mit Gold. 33 Ebenso machte er auch am Eingang des Tempels viereckige Pfosten von Ölbaumholz 34 und zwei Türflügel aus Zypressenholz; aus zwei drehbaren Blättern bestand der eine Flügel, und aus zwei drehbaren Blättern der andere Flügel. 35 Und er machte darauf Schnitzwerk von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen und überzog sie mit Gold, das dem Schnitzwerk angepaßt war. 36 Auch baute er den innern Vorhof mit drei Lagen Quadersteinen und einer Lage Zedernbalken. 37 Im vierten Jahre, im Monat Siv, war der Grund zum Hause des HERRN gelegt worden. (1. Könige 6.1) 38 Und im elften Jahre, im Monat Bul, das ist im achten Monat, ward das Haus vollendet nach allen seinen Plänen und Vorschriften, so daß er sieben Jahre lang daran gebaut hatte.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.