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1. Könige - Kapitel 6

Der Bau des Tempels

1 Im 480. Jahr nach dem Auszug der Kinder Israel aus Ägypten, im vierten Jahre der Regierung Salomos über Israel, im Monat Siv, das ist der zweite Monat, baute er dem HERRN das Haus. 2 Das Haus aber, das der König Salomo dem HERRN baute, war sechzig Ellen lang, zwanzig Ellen breit und dreißig Ellen hoch. 3 Und er baute eine Halle vor dem Tempelhaus, zwanzig Ellen lang, gemäß der Breite des Hauses, und zehn Ellen breit, vor dem Hause her. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Und er machte an das Haus Fenster mit festeingefügtem Gitterwerk. 5 Und er baute an die Wand des Hauses einen Anbau ringsum gegen die Wand des Hauses, sowohl des Tempels, als auch des Chors, und machte Seitengemächer ringsum. 6 Das unterste Stockwerk war fünf Ellen breit, das mittlere sechs Ellen und das dritte sieben Ellen breit; denn er machte Absätze an der Außenseite des Hauses ringsum, so daß sie nicht in die Wände des Hauses eingriffen. 7 Und als das Haus gebaut ward, wurde es aus Steinen, die fertig behauen aus dem Bruch kamen, gebaut, so daß man weder Hammer noch Meißel noch sonst ein eisernes Werkzeug im Hause hörte, während es gebaut wurde. 8 Der Eingang zum untersten Stockwerk befand sich an der rechten Seite des Hauses, und man stieg auf Wendeltreppen hinauf zum mittleren und vom mittleren zum dritten Stockwerk. 9 Also baute er das Haus und vollendete es und deckte das Haus mit Brettern und Balkenreihen von Zedernholz. 10 Er baute auch die Stockwerke am ganzen Haus, jedes fünf Ellen hoch, und verband sie mit dem Haus durch Zedernbalken. 11 Und es erging ein Wort des HERRN an Salomo, das lautete also: 12 Dieses Haus betreffend, das du gebaut hast: Wirst du in meinen Satzungen wandeln und alle meine Gebote halten und beobachten, so daß du darin wandelst, so will ich mein Wort an dir erfüllen, das ich deinem Vater David verheißen habe; (2. Samuel 7.13) 13 und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und will mein Volk Israel nicht verlassen! (2. Mose 29.45) 14 Also baute Salomo das Haus und vollendete es. 15 Und er bekleidete die Wände des Hauses inwendig mit Brettern von Zedern, von des Hauses Boden an bis an die Balken der Decke, und täfelte es mit Holz inwendig und belegte den Boden des Hauses mit Brettern von Zypressenholz. 16 Und er baute in einem Abstand von zwanzig Ellen von der hintern Seite des Hauses eine zederne Wand, vom Boden bis zum Gebälk, und baute es inwendig aus zum Chor, zum Allerheiligsten. 17 Aber das Tempelhaus vor dem Chor war vierzig Ellen lang. 18 Und das Zedernholz inwendig am Hause war Schnitzwerk von Koloquinten und aufgebrochenen Blumen. Alles war von Zedernholz, so daß man keinen Stein sah. 19 Aber den Chor richtete er im Innern des Hauses her, um die Bundeslade des HERRN dorthin zu stellen. 20 Und vor dem Chor; welcher zwanzig Ellen lang und zwanzig Ellen breit und zwanzig Ellen hoch und mit feinem Gold überzogen war; täfelte er den Altar mit Zedernholz. 21 Und Salomo überzog das Haus inwendig mit feinem Gold, und er zog goldene Ketten vor dem Chore her, den er mit Gold überzogen hatte, 22 also daß das ganze Haus völlig mit Gold überzogen war. Auch den Altar, der vor dem Chor stand, überzog er mit Gold. 23 Er machte im Chor auch zwei Cherubim von Ölbaumholz, zehn Ellen hoch. (2. Mose 37.7-9) 24 Fünf Ellen maß der eine Flügel des Cherubs und fünf Ellen der andere Flügel des Cherubs; zehn Ellen waren vom Ende des einen Flügels bis zum Ende des andern Flügels. 25 Auch der andere Cherub hatte zehn Ellen Flügelweite . Beide Cherubim hatten gleiches Maß und gleiche Form. 26 Die Höhe des einen Cherubs betrug zehn Ellen, ebenso die Höhe des andern Cherubs. 27 Und er tat die Cherubim mitten ins innerste Haus. Und die Cherubim breiteten ihre Flügel aus, so daß der Flügel des einen Cherubs die eine Wand und der Flügel des andern Cherubs die andere Wand berührte. Aber in der Mitte des Hauses berührte ein Flügel den andern. 28 Und er überzog die Cherubim mit Gold. 29 Und an allen Wänden des Hauses ließ er Schnitzwerk anbringen von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen, innerhalb und außerhalb. 30 Auch den Boden des Hauses überzog er mit Gold, innerhalb und außerhalb. 31 Den Eingang zum Chor machte er mit Türen von Ölbaumholz, Gesimse und Pfosten im Fünfeck. 32 Und er machte zwei Türflügel von Ölbaumholz und ließ darauf Schnitzwerk von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen anbringen und überzog sie mit Gold; auch die Cherubim und die Palmen überzog er mit Gold. 33 Ebenso machte er auch am Eingang des Tempels viereckige Pfosten von Ölbaumholz 34 und zwei Türflügel aus Zypressenholz; aus zwei drehbaren Blättern bestand der eine Flügel, und aus zwei drehbaren Blättern der andere Flügel. 35 Und er machte darauf Schnitzwerk von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen und überzog sie mit Gold, das dem Schnitzwerk angepaßt war. 36 Auch baute er den innern Vorhof mit drei Lagen Quadersteinen und einer Lage Zedernbalken. 37 Im vierten Jahre, im Monat Siv, war der Grund zum Hause des HERRN gelegt worden. (1. Könige 6.1) 38 Und im elften Jahre, im Monat Bul, das ist im achten Monat, ward das Haus vollendet nach allen seinen Plänen und Vorschriften, so daß er sieben Jahre lang daran gebaut hatte.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)