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1. Könige - Kapitel 4

Salomos oberste Beamte

1 Und der König Salomo regierte über ganz Israel. Und dies waren seine obersten Beamten: 2 Asarja, der Sohn Zadoks, war Priester. (1. Könige 2.35) 3 Elihoreph und Achija, die beiden Söhne Sisas, waren Schreiber; Josaphat, der Sohn Achiluds, war Kanzler, 4 und Benaja, der Sohn Jojadas, war Feldhauptmann; Zadok aber und Abjatar waren Priester; (2. Samuel 23.20) (1. Könige 2.35) 5 Asarja, der Sohn Natans, war über die Beamten; Sabud, der Sohn Natans, war Priester, des Königs Freund. 6 Achisar war über das Haus gesetzt, und Adoniram, der Sohn Abdas, war Fronmeister. 7 Und Salomo hatte zwölf Vögte über ganz Israel, die den König und sein Haus mit Speise versorgten; je einen Monat im Jahre lag jedem die Versorgung ob. 8 Und sie hießen also: Der Sohn Churs auf dem Gebirge Ephraim; 9 der Sohn Dekers zu Makaz und zu Saalbim und zu Beth-Semes und zu Elon bis Beth-Chanan; 10 der Sohn Heseds zu Arubbot, über Socho und das ganze Land Hepher; 11 der Sohn Abinadabs über ganz Naphet-Dor. Dieser hatte Taphat, Salomos Tochter, zum Weibe. (1. Samuel 16.8) 12 Baana, der Sohn Achiluds, zu Taanach und Megiddo und über das ganze Beth-Sean, welches neben Zartan unterhalb Jesreel liegt, von Beth-Sean bis nach Abel-Mechola, bis jenseits Jokmeam. 13 Der Sohn Gebers zu Ramot in Gilead, der hatte die Dörfer Jairs, des Sohnes Manasses, in Gilead und die Gegend Argob, die in Basan liegt; sechzig große Städte, mit Mauern und ehernen Riegeln verwahrt. (4. Mose 32.41) 14 Achinadab, der Sohn Iddos, zu Mahanaim; Achimaaz in Naphtali; 15 auch er hatte eine Tochter Salomos, Basmat, zum Weibe. 16 Baana, der Sohn Husais, in Asser und Bealot. 17 Josaphat, der Sohn Paruahas, in Issaschar. 18 Simei, der Sohn Elas, in Benjamin. 19 Geber, der Sohn Uris, im Lande Gilead, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, und Ogs, des Königs von Basan. Nur ein Vogt war in diesem Lande. 20 Aber Juda und Israel waren zahlreich wie der Sand am Meer. Sie aßen und tranken und waren fröhlich. (1. Mose 13.16) (1. Mose 22.17) (1. Könige 3.8) 21 Also war Salomo Herrscher über alle Königreiche, vom Euphrat- Strome bis zum Philisterlande und bis an die Grenze Ägyptens; sie brachten ihm Gaben und dienten ihm sein Leben lang. 22 Salomo aber bedurfte zum Unterhalt täglich dreißig Kor Semmelmehl und dreißig Kor anderes Mehl; 23 zehn gemästete Rinder und zwanzig Weiderinder und hundert Schafe, ausgenommen die Hirsche und Gazellen und Damhirsche und das gemästete Geflügel. 24 Denn er herrschte im ganzen Lande diesseits des Euphrat- Stromes von Tiphsach bis nach Gaza, über alle Könige diesseits des Stromes und hatte Frieden auf allen Seiten ringsum; 25 so daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeder unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis Beerseba, solange Salomo lebte. 26 Und Salomo hatte vierzigtausend Gespann Rosse für seine Wagen und zwölftausend Reitpferde. 27 Und jene Vögte versorgten den König Salomo mit Speise; und alles, was zum Tische des Königs Salomo gehörte, brachte ein jeder in seinem Monat; sie ließen es an nichts mangeln. 28 Auch die Gerste und das Stroh für die Rosse und Wagenpferde brachten sie an den Ort, da er war, ein jeder nach seiner Ordnung. 29 Und Gott gab Salomo Weisheit und sehr viel Verstand und Weite des Herzens, wie der Sand, der am Meeresufer liegt. 30 Und die Weisheit Salomos war größer als die Weisheit aller Söhne des Morgenlandes und als alle Weisheit der Ägypter. 31 Ja, er war weiser als alle Menschen, auch weiser als Etan, der Esrachiter, und Heman und Kalkol und Dardan, die Söhne Machols; und er ward berühmt unter allen Nationen ringsum. 32 Und er redete dreitausend Sprüche; und seiner Lieder waren tausendundfünf. 33 Er redete auch von den Bäumen, von der Zeder auf dem Libanon bis zum Ysop, der aus der Mauer wächst. Auch redete er vom Vieh, von den Vögeln, von den Reptilien und von den Fischen. 34 Und es kamen aus allen Völkern, Salomos Weisheit zu hören, von allen Königen auf Erden, die von seiner Weisheit gehört hatten.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)