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1. Könige - Kapitel 4

Salomos oberste Beamte

1 Und der König Salomo regierte über ganz Israel. Und dies waren seine obersten Beamten: 2 Asarja, der Sohn Zadoks, war Priester. (1. Könige 2.35) 3 Elihoreph und Achija, die beiden Söhne Sisas, waren Schreiber; Josaphat, der Sohn Achiluds, war Kanzler, 4 und Benaja, der Sohn Jojadas, war Feldhauptmann; Zadok aber und Abjatar waren Priester; (2. Samuel 23.20) (1. Könige 2.35) 5 Asarja, der Sohn Natans, war über die Beamten; Sabud, der Sohn Natans, war Priester, des Königs Freund. 6 Achisar war über das Haus gesetzt, und Adoniram, der Sohn Abdas, war Fronmeister. 7 Und Salomo hatte zwölf Vögte über ganz Israel, die den König und sein Haus mit Speise versorgten; je einen Monat im Jahre lag jedem die Versorgung ob. 8 Und sie hießen also: Der Sohn Churs auf dem Gebirge Ephraim; 9 der Sohn Dekers zu Makaz und zu Saalbim und zu Beth-Semes und zu Elon bis Beth-Chanan; 10 der Sohn Heseds zu Arubbot, über Socho und das ganze Land Hepher; 11 der Sohn Abinadabs über ganz Naphet-Dor. Dieser hatte Taphat, Salomos Tochter, zum Weibe. (1. Samuel 16.8) 12 Baana, der Sohn Achiluds, zu Taanach und Megiddo und über das ganze Beth-Sean, welches neben Zartan unterhalb Jesreel liegt, von Beth-Sean bis nach Abel-Mechola, bis jenseits Jokmeam. 13 Der Sohn Gebers zu Ramot in Gilead, der hatte die Dörfer Jairs, des Sohnes Manasses, in Gilead und die Gegend Argob, die in Basan liegt; sechzig große Städte, mit Mauern und ehernen Riegeln verwahrt. (4. Mose 32.41) 14 Achinadab, der Sohn Iddos, zu Mahanaim; Achimaaz in Naphtali; 15 auch er hatte eine Tochter Salomos, Basmat, zum Weibe. 16 Baana, der Sohn Husais, in Asser und Bealot. 17 Josaphat, der Sohn Paruahas, in Issaschar. 18 Simei, der Sohn Elas, in Benjamin. 19 Geber, der Sohn Uris, im Lande Gilead, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, und Ogs, des Königs von Basan. Nur ein Vogt war in diesem Lande. 20 Aber Juda und Israel waren zahlreich wie der Sand am Meer. Sie aßen und tranken und waren fröhlich. (1. Mose 13.16) (1. Mose 22.17) (1. Könige 3.8) 21 Also war Salomo Herrscher über alle Königreiche, vom Euphrat- Strome bis zum Philisterlande und bis an die Grenze Ägyptens; sie brachten ihm Gaben und dienten ihm sein Leben lang. 22 Salomo aber bedurfte zum Unterhalt täglich dreißig Kor Semmelmehl und dreißig Kor anderes Mehl; 23 zehn gemästete Rinder und zwanzig Weiderinder und hundert Schafe, ausgenommen die Hirsche und Gazellen und Damhirsche und das gemästete Geflügel. 24 Denn er herrschte im ganzen Lande diesseits des Euphrat- Stromes von Tiphsach bis nach Gaza, über alle Könige diesseits des Stromes und hatte Frieden auf allen Seiten ringsum; 25 so daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeder unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis Beerseba, solange Salomo lebte. 26 Und Salomo hatte vierzigtausend Gespann Rosse für seine Wagen und zwölftausend Reitpferde. 27 Und jene Vögte versorgten den König Salomo mit Speise; und alles, was zum Tische des Königs Salomo gehörte, brachte ein jeder in seinem Monat; sie ließen es an nichts mangeln. 28 Auch die Gerste und das Stroh für die Rosse und Wagenpferde brachten sie an den Ort, da er war, ein jeder nach seiner Ordnung. 29 Und Gott gab Salomo Weisheit und sehr viel Verstand und Weite des Herzens, wie der Sand, der am Meeresufer liegt. 30 Und die Weisheit Salomos war größer als die Weisheit aller Söhne des Morgenlandes und als alle Weisheit der Ägypter. 31 Ja, er war weiser als alle Menschen, auch weiser als Etan, der Esrachiter, und Heman und Kalkol und Dardan, die Söhne Machols; und er ward berühmt unter allen Nationen ringsum. 32 Und er redete dreitausend Sprüche; und seiner Lieder waren tausendundfünf. 33 Er redete auch von den Bäumen, von der Zeder auf dem Libanon bis zum Ysop, der aus der Mauer wächst. Auch redete er vom Vieh, von den Vögeln, von den Reptilien und von den Fischen. 34 Und es kamen aus allen Völkern, Salomos Weisheit zu hören, von allen Königen auf Erden, die von seiner Weisheit gehört hatten.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)