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1. Könige - Kapitel 4

Salomos oberste Beamte

1 Und der König Salomo regierte über ganz Israel. Und dies waren seine obersten Beamten: 2 Asarja, der Sohn Zadoks, war Priester. (1. Könige 2.35) 3 Elihoreph und Achija, die beiden Söhne Sisas, waren Schreiber; Josaphat, der Sohn Achiluds, war Kanzler, 4 und Benaja, der Sohn Jojadas, war Feldhauptmann; Zadok aber und Abjatar waren Priester; (2. Samuel 23.20) (1. Könige 2.35) 5 Asarja, der Sohn Natans, war über die Beamten; Sabud, der Sohn Natans, war Priester, des Königs Freund. 6 Achisar war über das Haus gesetzt, und Adoniram, der Sohn Abdas, war Fronmeister. 7 Und Salomo hatte zwölf Vögte über ganz Israel, die den König und sein Haus mit Speise versorgten; je einen Monat im Jahre lag jedem die Versorgung ob. 8 Und sie hießen also: Der Sohn Churs auf dem Gebirge Ephraim; 9 der Sohn Dekers zu Makaz und zu Saalbim und zu Beth-Semes und zu Elon bis Beth-Chanan; 10 der Sohn Heseds zu Arubbot, über Socho und das ganze Land Hepher; 11 der Sohn Abinadabs über ganz Naphet-Dor. Dieser hatte Taphat, Salomos Tochter, zum Weibe. (1. Samuel 16.8) 12 Baana, der Sohn Achiluds, zu Taanach und Megiddo und über das ganze Beth-Sean, welches neben Zartan unterhalb Jesreel liegt, von Beth-Sean bis nach Abel-Mechola, bis jenseits Jokmeam. 13 Der Sohn Gebers zu Ramot in Gilead, der hatte die Dörfer Jairs, des Sohnes Manasses, in Gilead und die Gegend Argob, die in Basan liegt; sechzig große Städte, mit Mauern und ehernen Riegeln verwahrt. (4. Mose 32.41) 14 Achinadab, der Sohn Iddos, zu Mahanaim; Achimaaz in Naphtali; 15 auch er hatte eine Tochter Salomos, Basmat, zum Weibe. 16 Baana, der Sohn Husais, in Asser und Bealot. 17 Josaphat, der Sohn Paruahas, in Issaschar. 18 Simei, der Sohn Elas, in Benjamin. 19 Geber, der Sohn Uris, im Lande Gilead, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, und Ogs, des Königs von Basan. Nur ein Vogt war in diesem Lande. 20 Aber Juda und Israel waren zahlreich wie der Sand am Meer. Sie aßen und tranken und waren fröhlich. (1. Mose 13.16) (1. Mose 22.17) (1. Könige 3.8) 21 Also war Salomo Herrscher über alle Königreiche, vom Euphrat- Strome bis zum Philisterlande und bis an die Grenze Ägyptens; sie brachten ihm Gaben und dienten ihm sein Leben lang. 22 Salomo aber bedurfte zum Unterhalt täglich dreißig Kor Semmelmehl und dreißig Kor anderes Mehl; 23 zehn gemästete Rinder und zwanzig Weiderinder und hundert Schafe, ausgenommen die Hirsche und Gazellen und Damhirsche und das gemästete Geflügel. 24 Denn er herrschte im ganzen Lande diesseits des Euphrat- Stromes von Tiphsach bis nach Gaza, über alle Könige diesseits des Stromes und hatte Frieden auf allen Seiten ringsum; 25 so daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeder unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis Beerseba, solange Salomo lebte. 26 Und Salomo hatte vierzigtausend Gespann Rosse für seine Wagen und zwölftausend Reitpferde. 27 Und jene Vögte versorgten den König Salomo mit Speise; und alles, was zum Tische des Königs Salomo gehörte, brachte ein jeder in seinem Monat; sie ließen es an nichts mangeln. 28 Auch die Gerste und das Stroh für die Rosse und Wagenpferde brachten sie an den Ort, da er war, ein jeder nach seiner Ordnung. 29 Und Gott gab Salomo Weisheit und sehr viel Verstand und Weite des Herzens, wie der Sand, der am Meeresufer liegt. 30 Und die Weisheit Salomos war größer als die Weisheit aller Söhne des Morgenlandes und als alle Weisheit der Ägypter. 31 Ja, er war weiser als alle Menschen, auch weiser als Etan, der Esrachiter, und Heman und Kalkol und Dardan, die Söhne Machols; und er ward berühmt unter allen Nationen ringsum. 32 Und er redete dreitausend Sprüche; und seiner Lieder waren tausendundfünf. 33 Er redete auch von den Bäumen, von der Zeder auf dem Libanon bis zum Ysop, der aus der Mauer wächst. Auch redete er vom Vieh, von den Vögeln, von den Reptilien und von den Fischen. 34 Und es kamen aus allen Völkern, Salomos Weisheit zu hören, von allen Königen auf Erden, die von seiner Weisheit gehört hatten.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)