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1. Könige - Kapitel 4

Salomos oberste Beamte

1 Und der König Salomo regierte über ganz Israel. Und dies waren seine obersten Beamten: 2 Asarja, der Sohn Zadoks, war Priester. (1. Könige 2.35) 3 Elihoreph und Achija, die beiden Söhne Sisas, waren Schreiber; Josaphat, der Sohn Achiluds, war Kanzler, 4 und Benaja, der Sohn Jojadas, war Feldhauptmann; Zadok aber und Abjatar waren Priester; (2. Samuel 23.20) (1. Könige 2.35) 5 Asarja, der Sohn Natans, war über die Beamten; Sabud, der Sohn Natans, war Priester, des Königs Freund. 6 Achisar war über das Haus gesetzt, und Adoniram, der Sohn Abdas, war Fronmeister. 7 Und Salomo hatte zwölf Vögte über ganz Israel, die den König und sein Haus mit Speise versorgten; je einen Monat im Jahre lag jedem die Versorgung ob. 8 Und sie hießen also: Der Sohn Churs auf dem Gebirge Ephraim; 9 der Sohn Dekers zu Makaz und zu Saalbim und zu Beth-Semes und zu Elon bis Beth-Chanan; 10 der Sohn Heseds zu Arubbot, über Socho und das ganze Land Hepher; 11 der Sohn Abinadabs über ganz Naphet-Dor. Dieser hatte Taphat, Salomos Tochter, zum Weibe. (1. Samuel 16.8) 12 Baana, der Sohn Achiluds, zu Taanach und Megiddo und über das ganze Beth-Sean, welches neben Zartan unterhalb Jesreel liegt, von Beth-Sean bis nach Abel-Mechola, bis jenseits Jokmeam. 13 Der Sohn Gebers zu Ramot in Gilead, der hatte die Dörfer Jairs, des Sohnes Manasses, in Gilead und die Gegend Argob, die in Basan liegt; sechzig große Städte, mit Mauern und ehernen Riegeln verwahrt. (4. Mose 32.41) 14 Achinadab, der Sohn Iddos, zu Mahanaim; Achimaaz in Naphtali; 15 auch er hatte eine Tochter Salomos, Basmat, zum Weibe. 16 Baana, der Sohn Husais, in Asser und Bealot. 17 Josaphat, der Sohn Paruahas, in Issaschar. 18 Simei, der Sohn Elas, in Benjamin. 19 Geber, der Sohn Uris, im Lande Gilead, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, und Ogs, des Königs von Basan. Nur ein Vogt war in diesem Lande. 20 Aber Juda und Israel waren zahlreich wie der Sand am Meer. Sie aßen und tranken und waren fröhlich. (1. Mose 13.16) (1. Mose 22.17) (1. Könige 3.8) 21 Also war Salomo Herrscher über alle Königreiche, vom Euphrat- Strome bis zum Philisterlande und bis an die Grenze Ägyptens; sie brachten ihm Gaben und dienten ihm sein Leben lang. 22 Salomo aber bedurfte zum Unterhalt täglich dreißig Kor Semmelmehl und dreißig Kor anderes Mehl; 23 zehn gemästete Rinder und zwanzig Weiderinder und hundert Schafe, ausgenommen die Hirsche und Gazellen und Damhirsche und das gemästete Geflügel. 24 Denn er herrschte im ganzen Lande diesseits des Euphrat- Stromes von Tiphsach bis nach Gaza, über alle Könige diesseits des Stromes und hatte Frieden auf allen Seiten ringsum; 25 so daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeder unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis Beerseba, solange Salomo lebte. 26 Und Salomo hatte vierzigtausend Gespann Rosse für seine Wagen und zwölftausend Reitpferde. 27 Und jene Vögte versorgten den König Salomo mit Speise; und alles, was zum Tische des Königs Salomo gehörte, brachte ein jeder in seinem Monat; sie ließen es an nichts mangeln. 28 Auch die Gerste und das Stroh für die Rosse und Wagenpferde brachten sie an den Ort, da er war, ein jeder nach seiner Ordnung. 29 Und Gott gab Salomo Weisheit und sehr viel Verstand und Weite des Herzens, wie der Sand, der am Meeresufer liegt. 30 Und die Weisheit Salomos war größer als die Weisheit aller Söhne des Morgenlandes und als alle Weisheit der Ägypter. 31 Ja, er war weiser als alle Menschen, auch weiser als Etan, der Esrachiter, und Heman und Kalkol und Dardan, die Söhne Machols; und er ward berühmt unter allen Nationen ringsum. 32 Und er redete dreitausend Sprüche; und seiner Lieder waren tausendundfünf. 33 Er redete auch von den Bäumen, von der Zeder auf dem Libanon bis zum Ysop, der aus der Mauer wächst. Auch redete er vom Vieh, von den Vögeln, von den Reptilien und von den Fischen. 34 Und es kamen aus allen Völkern, Salomos Weisheit zu hören, von allen Königen auf Erden, die von seiner Weisheit gehört hatten.

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.