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1. Könige - Kapitel 21

Ahab raubt den Weinberg Nabots

1 Nach diesen Geschichten begab sich folgendes: Nabot, der Jesreelit, hatte einen Weinberg zu Jesreel beim Palast Ahabs, des Königs von Samaria. 2 Und Ahab redete mit Nabot und sprach: Gib mir deinen Weinberg, ich will einen Gemüsegarten daraus machen, weil er so nahe an meinem Hause liegt, und ich will dir einen bessern Weinberg dafür geben; oder, wenn es dir gefällt, will ich dir Geld dafür geben, so viel er gilt. 3 Aber Nabot sprach zu Ahab: Das lasse der HERR ferne von mir sein, daß ich dir das Erbe meiner Väter geben sollte! 4 Da kam Ahab heim, mißmutig und zornig, um des Wortes willen, das Nabot, der Jesreelit, zu ihm gesprochen hatte: Ich will dir das Erbe meiner Väter nicht geben! Und er legte sich auf sein Bett, wandte sein Angesicht ab und aß nichts. 5 Da kam sein Weib Isebel zu ihm hinein und redete mit ihm: Warum bist du so mißmutig und issest nichts? 6 Er sprach zu ihr: Ich habe mit Nabot, dem Jesreeliten, geredet und zu ihm gesagt: Gib mir deinen Weinberg um Geld, oder, wenn es dir lieber ist, will ich dir einen andern dafür geben. Er aber sprach: Ich will dir meinen Weinberg nicht geben! 7 Da sprach sein Weib Isebel zu ihm: Erzeige dich jetzt als König über Israel! Stehe auf und iß etwas und sei guten Muts! Ich will dir den Weinberg Nabots, des Jesreeliten, verschaffen! 8 Und sie schrieb Briefe in Ahabs Namen und versiegelte sie mit seinem Siegel und sandte sie an die Ältesten und Obersten, die mit Nabot zusammen in der Stadt wohnten; 9 und sie schrieb in den Briefen also: Ruft ein Fasten aus und setzet Nabot oben an unter dem Volk; 10 und stellt ihm gegenüber zwei Männer auf, nichtswürdige Leute, welche wider ihn zeugen und sagen sollen: «Du hast Gott und dem König geflucht!» Und führt ihm hinaus und steinigt ihn, daß er sterbe! (2. Mose 22.27) (Hiob 1.5) 11 Und die Männer seiner Stadt, die Ältesten und Vornehmsten, die in seiner Stadt wohnten, taten, wie Isebel ihnen aufgetragen hatte, wie in den Briefen geschrieben stand, die sie ihnen zugesandt. 12 Sie ließen ein Fasten ausrufen und setzten Nabot obenan unter dem Volk. 13 Da kamen die beiden Männer, die nichtswürdigen Leute, und traten gegen ihn auf und zeugten wider Nabot vor dem Volk und sprachen: Nabot hat Gott und dem König geflucht! Da führten sie ihn vor die Stadt hinaus und steinigten ihn, daß er starb. 14 Und sie sandten zu Isebel und ließen ihr sagen: Nabot ist gesteinigt worden und ist tot! 15 Als aber Isebel hörte, daß Nabot gesteinigt worden und tot sei, sprach Isebel zu Ahab: Stehe auf und nimm den Weinberg Nabots, des Jesreeliten, in Besitz, welchen er dir nicht um Geld geben wollte; denn Nabot lebt nicht mehr, er ist tot! 16 Als nun Ahab hörte, daß Nabot tot sei, stand er auf, um zum Weinberg Nabots, des Jesreeliten, hinabzugehen und ihn in Besitz zu nehmen.

Gottes Gerichtsurteil über Ahab und Isebel. Ahabs Reue

17 Aber das Wort des HERRN erging an Elia, den Tisbiter, also: 18 Mache dich auf und gehe hinab, Ahab, dem König von Israel, der zu Samaria ist, entgegen! Siehe, er ist im Weinberg Nabots, dahin er gegangen, um ihn in Besitz zu nehmen. 19 Du sollst aber zu ihm sagen: So spricht der HERR: «Hast du gemordet und geraubt?» Und du sollst ferner mit ihm reden und sagen: So spricht der HERR: An der Stelle, wo die Hunde das Blut Nabots geleckt haben, sollen die Hunde auch dein Blut lecken, ja, das deinige! (1. Könige 22.38) 20 Und Ahab sprach zu Elia: Hast du mich gefunden, du mein Feind? Er aber sprach: Ja, ich habe dich gefunden, weil du dich verkauft hast, das zu tun, was böse ist vor dem HERRN! 21 Siehe, ich will Unglück über dich bringen und deine Nachkommen wegfegen und von Ahab ausrotten, was männlich ist, Mündige und Unmündige in Israel; (2. Könige 9.7-8) 22 und will dein Haus machen wie das Haus Jerobeams, des Sohnes Nebats, und wie das Haus Baesas, des Sohnes Achijas, um der Herausforderung willen, womit du mich zum Zorn gereizt und Israel zur Sünde verführt hast! (1. Könige 15.29) (1. Könige 16.11-12) 23 Und auch über Isebel redete der HERR und sprach: Die Hunde sollen Isebel fressen auf dem Acker von Jesreel! (2. Könige 9.33-36) 24 Wer von Ahab in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen, und wer auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen! (1. Könige 14.11) 25 Gar niemand war wie Ahab, der sich verkauft hatte, Übles zu tun vor dem HERRN, wozu sein Weib Isebel ihn überredete. 26 Und er verübte sehr viele Greuel, indem er den Götzen nachwandelte, ganz wie die Amoriter getan, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. 27 Als aber Ahab diese Worte hörte, zerriß er seine Kleider und legte einen Sack um seinen Leib und fastete und schlief im Sack und ging langsam einher. 28 Da erging das Wort des HERRN an Elia, den Tisbiter, und sprach: 29 Hast du nicht gesehen, wie sich Ahab vor mir demütigt? Weil er sich nun vor mir demütigt, will ich das Unglück nicht zu seinen Lebzeiten hereinbrechen lassen; erst bei seines Sohnes Lebzeiten will ich das Unglück über sein Haus bringen. (2. Könige 9.22) (2. Könige 9.26)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)