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1. Könige - Kapitel 21

Ahab raubt den Weinberg Nabots

1 Nach diesen Geschichten begab sich folgendes: Nabot, der Jesreelit, hatte einen Weinberg zu Jesreel beim Palast Ahabs, des Königs von Samaria. 2 Und Ahab redete mit Nabot und sprach: Gib mir deinen Weinberg, ich will einen Gemüsegarten daraus machen, weil er so nahe an meinem Hause liegt, und ich will dir einen bessern Weinberg dafür geben; oder, wenn es dir gefällt, will ich dir Geld dafür geben, so viel er gilt. 3 Aber Nabot sprach zu Ahab: Das lasse der HERR ferne von mir sein, daß ich dir das Erbe meiner Väter geben sollte! 4 Da kam Ahab heim, mißmutig und zornig, um des Wortes willen, das Nabot, der Jesreelit, zu ihm gesprochen hatte: Ich will dir das Erbe meiner Väter nicht geben! Und er legte sich auf sein Bett, wandte sein Angesicht ab und aß nichts. 5 Da kam sein Weib Isebel zu ihm hinein und redete mit ihm: Warum bist du so mißmutig und issest nichts? 6 Er sprach zu ihr: Ich habe mit Nabot, dem Jesreeliten, geredet und zu ihm gesagt: Gib mir deinen Weinberg um Geld, oder, wenn es dir lieber ist, will ich dir einen andern dafür geben. Er aber sprach: Ich will dir meinen Weinberg nicht geben! 7 Da sprach sein Weib Isebel zu ihm: Erzeige dich jetzt als König über Israel! Stehe auf und iß etwas und sei guten Muts! Ich will dir den Weinberg Nabots, des Jesreeliten, verschaffen! 8 Und sie schrieb Briefe in Ahabs Namen und versiegelte sie mit seinem Siegel und sandte sie an die Ältesten und Obersten, die mit Nabot zusammen in der Stadt wohnten; 9 und sie schrieb in den Briefen also: Ruft ein Fasten aus und setzet Nabot oben an unter dem Volk; 10 und stellt ihm gegenüber zwei Männer auf, nichtswürdige Leute, welche wider ihn zeugen und sagen sollen: «Du hast Gott und dem König geflucht!» Und führt ihm hinaus und steinigt ihn, daß er sterbe! (2. Mose 22.27) (Hiob 1.5) 11 Und die Männer seiner Stadt, die Ältesten und Vornehmsten, die in seiner Stadt wohnten, taten, wie Isebel ihnen aufgetragen hatte, wie in den Briefen geschrieben stand, die sie ihnen zugesandt. 12 Sie ließen ein Fasten ausrufen und setzten Nabot obenan unter dem Volk. 13 Da kamen die beiden Männer, die nichtswürdigen Leute, und traten gegen ihn auf und zeugten wider Nabot vor dem Volk und sprachen: Nabot hat Gott und dem König geflucht! Da führten sie ihn vor die Stadt hinaus und steinigten ihn, daß er starb. 14 Und sie sandten zu Isebel und ließen ihr sagen: Nabot ist gesteinigt worden und ist tot! 15 Als aber Isebel hörte, daß Nabot gesteinigt worden und tot sei, sprach Isebel zu Ahab: Stehe auf und nimm den Weinberg Nabots, des Jesreeliten, in Besitz, welchen er dir nicht um Geld geben wollte; denn Nabot lebt nicht mehr, er ist tot! 16 Als nun Ahab hörte, daß Nabot tot sei, stand er auf, um zum Weinberg Nabots, des Jesreeliten, hinabzugehen und ihn in Besitz zu nehmen.

Gottes Gerichtsurteil über Ahab und Isebel. Ahabs Reue

17 Aber das Wort des HERRN erging an Elia, den Tisbiter, also: 18 Mache dich auf und gehe hinab, Ahab, dem König von Israel, der zu Samaria ist, entgegen! Siehe, er ist im Weinberg Nabots, dahin er gegangen, um ihn in Besitz zu nehmen. 19 Du sollst aber zu ihm sagen: So spricht der HERR: «Hast du gemordet und geraubt?» Und du sollst ferner mit ihm reden und sagen: So spricht der HERR: An der Stelle, wo die Hunde das Blut Nabots geleckt haben, sollen die Hunde auch dein Blut lecken, ja, das deinige! (1. Könige 22.38) 20 Und Ahab sprach zu Elia: Hast du mich gefunden, du mein Feind? Er aber sprach: Ja, ich habe dich gefunden, weil du dich verkauft hast, das zu tun, was böse ist vor dem HERRN! 21 Siehe, ich will Unglück über dich bringen und deine Nachkommen wegfegen und von Ahab ausrotten, was männlich ist, Mündige und Unmündige in Israel; (2. Könige 9.7-8) 22 und will dein Haus machen wie das Haus Jerobeams, des Sohnes Nebats, und wie das Haus Baesas, des Sohnes Achijas, um der Herausforderung willen, womit du mich zum Zorn gereizt und Israel zur Sünde verführt hast! (1. Könige 15.29) (1. Könige 16.11-12) 23 Und auch über Isebel redete der HERR und sprach: Die Hunde sollen Isebel fressen auf dem Acker von Jesreel! (2. Könige 9.33-36) 24 Wer von Ahab in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen, und wer auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen! (1. Könige 14.11) 25 Gar niemand war wie Ahab, der sich verkauft hatte, Übles zu tun vor dem HERRN, wozu sein Weib Isebel ihn überredete. 26 Und er verübte sehr viele Greuel, indem er den Götzen nachwandelte, ganz wie die Amoriter getan, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. 27 Als aber Ahab diese Worte hörte, zerriß er seine Kleider und legte einen Sack um seinen Leib und fastete und schlief im Sack und ging langsam einher. 28 Da erging das Wort des HERRN an Elia, den Tisbiter, und sprach: 29 Hast du nicht gesehen, wie sich Ahab vor mir demütigt? Weil er sich nun vor mir demütigt, will ich das Unglück nicht zu seinen Lebzeiten hereinbrechen lassen; erst bei seines Sohnes Lebzeiten will ich das Unglück über sein Haus bringen. (2. Könige 9.22) (2. Könige 9.26)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.