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1. Könige - Kapitel 21

Ahab raubt den Weinberg Nabots

1 Nach diesen Geschichten begab sich folgendes: Nabot, der Jesreelit, hatte einen Weinberg zu Jesreel beim Palast Ahabs, des Königs von Samaria. 2 Und Ahab redete mit Nabot und sprach: Gib mir deinen Weinberg, ich will einen Gemüsegarten daraus machen, weil er so nahe an meinem Hause liegt, und ich will dir einen bessern Weinberg dafür geben; oder, wenn es dir gefällt, will ich dir Geld dafür geben, so viel er gilt. 3 Aber Nabot sprach zu Ahab: Das lasse der HERR ferne von mir sein, daß ich dir das Erbe meiner Väter geben sollte! 4 Da kam Ahab heim, mißmutig und zornig, um des Wortes willen, das Nabot, der Jesreelit, zu ihm gesprochen hatte: Ich will dir das Erbe meiner Väter nicht geben! Und er legte sich auf sein Bett, wandte sein Angesicht ab und aß nichts. 5 Da kam sein Weib Isebel zu ihm hinein und redete mit ihm: Warum bist du so mißmutig und issest nichts? 6 Er sprach zu ihr: Ich habe mit Nabot, dem Jesreeliten, geredet und zu ihm gesagt: Gib mir deinen Weinberg um Geld, oder, wenn es dir lieber ist, will ich dir einen andern dafür geben. Er aber sprach: Ich will dir meinen Weinberg nicht geben! 7 Da sprach sein Weib Isebel zu ihm: Erzeige dich jetzt als König über Israel! Stehe auf und iß etwas und sei guten Muts! Ich will dir den Weinberg Nabots, des Jesreeliten, verschaffen! 8 Und sie schrieb Briefe in Ahabs Namen und versiegelte sie mit seinem Siegel und sandte sie an die Ältesten und Obersten, die mit Nabot zusammen in der Stadt wohnten; 9 und sie schrieb in den Briefen also: Ruft ein Fasten aus und setzet Nabot oben an unter dem Volk; 10 und stellt ihm gegenüber zwei Männer auf, nichtswürdige Leute, welche wider ihn zeugen und sagen sollen: «Du hast Gott und dem König geflucht!» Und führt ihm hinaus und steinigt ihn, daß er sterbe! (2. Mose 22.27) (Hiob 1.5) 11 Und die Männer seiner Stadt, die Ältesten und Vornehmsten, die in seiner Stadt wohnten, taten, wie Isebel ihnen aufgetragen hatte, wie in den Briefen geschrieben stand, die sie ihnen zugesandt. 12 Sie ließen ein Fasten ausrufen und setzten Nabot obenan unter dem Volk. 13 Da kamen die beiden Männer, die nichtswürdigen Leute, und traten gegen ihn auf und zeugten wider Nabot vor dem Volk und sprachen: Nabot hat Gott und dem König geflucht! Da führten sie ihn vor die Stadt hinaus und steinigten ihn, daß er starb. 14 Und sie sandten zu Isebel und ließen ihr sagen: Nabot ist gesteinigt worden und ist tot! 15 Als aber Isebel hörte, daß Nabot gesteinigt worden und tot sei, sprach Isebel zu Ahab: Stehe auf und nimm den Weinberg Nabots, des Jesreeliten, in Besitz, welchen er dir nicht um Geld geben wollte; denn Nabot lebt nicht mehr, er ist tot! 16 Als nun Ahab hörte, daß Nabot tot sei, stand er auf, um zum Weinberg Nabots, des Jesreeliten, hinabzugehen und ihn in Besitz zu nehmen.

Gottes Gerichtsurteil über Ahab und Isebel. Ahabs Reue

17 Aber das Wort des HERRN erging an Elia, den Tisbiter, also: 18 Mache dich auf und gehe hinab, Ahab, dem König von Israel, der zu Samaria ist, entgegen! Siehe, er ist im Weinberg Nabots, dahin er gegangen, um ihn in Besitz zu nehmen. 19 Du sollst aber zu ihm sagen: So spricht der HERR: «Hast du gemordet und geraubt?» Und du sollst ferner mit ihm reden und sagen: So spricht der HERR: An der Stelle, wo die Hunde das Blut Nabots geleckt haben, sollen die Hunde auch dein Blut lecken, ja, das deinige! (1. Könige 22.38) 20 Und Ahab sprach zu Elia: Hast du mich gefunden, du mein Feind? Er aber sprach: Ja, ich habe dich gefunden, weil du dich verkauft hast, das zu tun, was böse ist vor dem HERRN! 21 Siehe, ich will Unglück über dich bringen und deine Nachkommen wegfegen und von Ahab ausrotten, was männlich ist, Mündige und Unmündige in Israel; (2. Könige 9.7-8) 22 und will dein Haus machen wie das Haus Jerobeams, des Sohnes Nebats, und wie das Haus Baesas, des Sohnes Achijas, um der Herausforderung willen, womit du mich zum Zorn gereizt und Israel zur Sünde verführt hast! (1. Könige 15.29) (1. Könige 16.11-12) 23 Und auch über Isebel redete der HERR und sprach: Die Hunde sollen Isebel fressen auf dem Acker von Jesreel! (2. Könige 9.33-36) 24 Wer von Ahab in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen, und wer auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen! (1. Könige 14.11) 25 Gar niemand war wie Ahab, der sich verkauft hatte, Übles zu tun vor dem HERRN, wozu sein Weib Isebel ihn überredete. 26 Und er verübte sehr viele Greuel, indem er den Götzen nachwandelte, ganz wie die Amoriter getan, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. 27 Als aber Ahab diese Worte hörte, zerriß er seine Kleider und legte einen Sack um seinen Leib und fastete und schlief im Sack und ging langsam einher. 28 Da erging das Wort des HERRN an Elia, den Tisbiter, und sprach: 29 Hast du nicht gesehen, wie sich Ahab vor mir demütigt? Weil er sich nun vor mir demütigt, will ich das Unglück nicht zu seinen Lebzeiten hereinbrechen lassen; erst bei seines Sohnes Lebzeiten will ich das Unglück über sein Haus bringen. (2. Könige 9.22) (2. Könige 9.26)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.