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1. Könige - Kapitel 17

Der Prophet Elia am Bach Krit und bei der Witwe von Zarpat

1 Und Elia, der Tisbiter, aus Tisbe-Gilead, sprach zu Ahab: So wahr der HERR, der Gott Israels, lebt, vor dessen Angesicht ich stehe, es soll diese Jahre weder Tau noch Regen fallen, es sei denn, daß ich es sage! (Jakobus 5.17) (Offenbarung 11.6) 2 Und das Wort des HERRN erging an ihn also: 3 Gehe fort von hier und wende dich gegen Morgen und verbirg dich am Bache Krit, der gegen den Jordan fließt! 4 Und du sollst aus dem Bache trinken, und ich habe den Raben geboten, daß sie dich daselbst versorgen. 5 Da ging er hin und tat nach dem Worte des HERRN; er ging und setzte sich an den Bach Krit, der gegen den Jordan fließt. 6 Und die Raben brachten ihm Brot und Fleisch am Morgen und am Abend, und er trank aus dem Bache. 7 Es begab sich aber nach einiger Zeit, daß der Bach vertrocknete; denn es war kein Regen im Lande. 8 Da erging das Wort des HERRN an ihn also: 9 Mache dich auf und gehe nach Zarpat, das bei Zidon liegt, und bleibe daselbst; siehe, ich habe daselbst einer Witwe geboten, daß sie dich mit Nahrung versorge! (Lukas 4.25-26) 10 Und er machte sich auf und ging nach Zarpat. Und als er an das Stadttor kam, siehe, da war eine Witwe, die Holz auflas. Und er rief sie an und sprach: Hole mir doch ein wenig Wasser im Geschirr, daß ich trinke! 11 Als sie nun hinging zu holen, rief er ihr nach und sprach: Ich bitte dich, bringe mir auch einen Bissen Brot mit! 12 Sie sprach: So wahr der HERR, dein Gott, lebt, ich habe nichts Gebackenes, sondern nur eine Handvoll Mehl im Faß und ein wenig Öl im Krug! Und siehe, ich habe ein paar Hölzer aufgelesen und gehe hin und will mir und meinem Sohn etwas zurichten, daß wir es essen und darnach sterben. (1. Könige 18.10) 13 Elia sprach zu ihr: Fürchte dich nicht! Gehe hin und mache es, wie du gesagt hast; doch mache mir davon zuerst ein kleines Gebackenes und bringe es mir heraus; dir aber und deinem Sohne sollst du hernach etwas machen. 14 Denn also spricht der HERR, der Gott Israels: Das Mehlfaß soll nicht leer werden und das Öl im Kruge nicht mangeln bis auf den Tag, da der HERR auf Erden regnen lassen wird! (2. Könige 4.2-4) 15 Sie ging hin und tat, wie Elia gesagt hatte. Und er aß und sie auch und ihr Haus eine Zeitlang. 16 Das Mehlfaß ward nicht leer, und das Öl im Kruge mangelte nicht, nach dem Worte des HERRN, das er durch Elia geredet hatte. 17 Aber nach diesen Geschichten ward der Sohn des Weibes, der Hauswirtin, krank, und seine Krankheit ward so schwer, daß kein Atem mehr in ihm blieb. 18 Und sie sprach zu Elia: Du Mann Gottes, was habe ich mit dir zu schaffen? Du bist zu mir hergekommen, daß meiner Missetat gedacht werde und mein Sohn sterbe! (Lukas 5.8) 19 Er sprach zu ihr: Gib mir deinen Sohn her! Und er nahm ihn von ihrem Schoß und trug ihn hinauf in das Obergemach, wo er wohnte, und legte ihn auf sein Bett; 20 und er rief den HERRN an und sprach: HERR, mein Gott, hast du auch der Witwe, bei der ich zu Gaste bin, so übel getan, daß du ihren Sohn sterben lässest? 21 Und er streckte sich dreimal über das Kind aus und rief den HERRN an und sprach: HERR, mein Gott, laß doch die Seele dieses Kindes wieder in dasselbe zurückkehren! (2. Könige 4.34) (Apostelgeschichte 20.10) 22 Und der HERR erhörte die Stimme des Elia. Und die Seele des Kindes kam wieder in dasselbe, und es ward lebendig. 23 Und Elia nahm das Kind und brachte es von dem Obergemach ins Haus hinab und gab es seiner Mutter und sprach: Siehe da, dein Sohn lebt! (Lukas 7.15) (Hebräer 11.35) 24 Da sprach das Weib zu Elia: Nun erkenne ich, daß du ein Mann Gottes bist und daß das Wort des HERRN in deinem Munde Wahrheit ist!

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)