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1. Könige - Kapitel 17

Der Prophet Elia am Bach Krit und bei der Witwe von Zarpat

1 Und Elia, der Tisbiter, aus Tisbe-Gilead, sprach zu Ahab: So wahr der HERR, der Gott Israels, lebt, vor dessen Angesicht ich stehe, es soll diese Jahre weder Tau noch Regen fallen, es sei denn, daß ich es sage! (Jakobus 5.17) (Offenbarung 11.6) 2 Und das Wort des HERRN erging an ihn also: 3 Gehe fort von hier und wende dich gegen Morgen und verbirg dich am Bache Krit, der gegen den Jordan fließt! 4 Und du sollst aus dem Bache trinken, und ich habe den Raben geboten, daß sie dich daselbst versorgen. 5 Da ging er hin und tat nach dem Worte des HERRN; er ging und setzte sich an den Bach Krit, der gegen den Jordan fließt. 6 Und die Raben brachten ihm Brot und Fleisch am Morgen und am Abend, und er trank aus dem Bache. 7 Es begab sich aber nach einiger Zeit, daß der Bach vertrocknete; denn es war kein Regen im Lande. 8 Da erging das Wort des HERRN an ihn also: 9 Mache dich auf und gehe nach Zarpat, das bei Zidon liegt, und bleibe daselbst; siehe, ich habe daselbst einer Witwe geboten, daß sie dich mit Nahrung versorge! (Lukas 4.25-26) 10 Und er machte sich auf und ging nach Zarpat. Und als er an das Stadttor kam, siehe, da war eine Witwe, die Holz auflas. Und er rief sie an und sprach: Hole mir doch ein wenig Wasser im Geschirr, daß ich trinke! 11 Als sie nun hinging zu holen, rief er ihr nach und sprach: Ich bitte dich, bringe mir auch einen Bissen Brot mit! 12 Sie sprach: So wahr der HERR, dein Gott, lebt, ich habe nichts Gebackenes, sondern nur eine Handvoll Mehl im Faß und ein wenig Öl im Krug! Und siehe, ich habe ein paar Hölzer aufgelesen und gehe hin und will mir und meinem Sohn etwas zurichten, daß wir es essen und darnach sterben. (1. Könige 18.10) 13 Elia sprach zu ihr: Fürchte dich nicht! Gehe hin und mache es, wie du gesagt hast; doch mache mir davon zuerst ein kleines Gebackenes und bringe es mir heraus; dir aber und deinem Sohne sollst du hernach etwas machen. 14 Denn also spricht der HERR, der Gott Israels: Das Mehlfaß soll nicht leer werden und das Öl im Kruge nicht mangeln bis auf den Tag, da der HERR auf Erden regnen lassen wird! (2. Könige 4.2-4) 15 Sie ging hin und tat, wie Elia gesagt hatte. Und er aß und sie auch und ihr Haus eine Zeitlang. 16 Das Mehlfaß ward nicht leer, und das Öl im Kruge mangelte nicht, nach dem Worte des HERRN, das er durch Elia geredet hatte. 17 Aber nach diesen Geschichten ward der Sohn des Weibes, der Hauswirtin, krank, und seine Krankheit ward so schwer, daß kein Atem mehr in ihm blieb. 18 Und sie sprach zu Elia: Du Mann Gottes, was habe ich mit dir zu schaffen? Du bist zu mir hergekommen, daß meiner Missetat gedacht werde und mein Sohn sterbe! (Lukas 5.8) 19 Er sprach zu ihr: Gib mir deinen Sohn her! Und er nahm ihn von ihrem Schoß und trug ihn hinauf in das Obergemach, wo er wohnte, und legte ihn auf sein Bett; 20 und er rief den HERRN an und sprach: HERR, mein Gott, hast du auch der Witwe, bei der ich zu Gaste bin, so übel getan, daß du ihren Sohn sterben lässest? 21 Und er streckte sich dreimal über das Kind aus und rief den HERRN an und sprach: HERR, mein Gott, laß doch die Seele dieses Kindes wieder in dasselbe zurückkehren! (2. Könige 4.34) (Apostelgeschichte 20.10) 22 Und der HERR erhörte die Stimme des Elia. Und die Seele des Kindes kam wieder in dasselbe, und es ward lebendig. 23 Und Elia nahm das Kind und brachte es von dem Obergemach ins Haus hinab und gab es seiner Mutter und sprach: Siehe da, dein Sohn lebt! (Lukas 7.15) (Hebräer 11.35) 24 Da sprach das Weib zu Elia: Nun erkenne ich, daß du ein Mann Gottes bist und daß das Wort des HERRN in deinem Munde Wahrheit ist!

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)