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1. Könige - Kapitel 16

1 Aber das Wort des HERRN erging an Jehu, den Sohn Hananis, wider Baesa, also: (1. Könige 16.7) 2 Weil ich dich aus dem Staube erhoben und dich zum Fürsten über mein Volk Israel gemacht habe und du in dem Wege Jerobeams wandelst und mein Volk Israel zur Sünde verführst, so daß du mich durch ihre Sünden erzürnst, (1. Könige 14.7) 3 siehe, so will ich die Nachkommen Baesas und die Nachkommen seines Hauses ausrotten und mit deinem Haus verfahren wie mit dem Hause Jerobeams, des Sohnes Nebats. (1. Könige 15.29) 4 Wer von Baesa in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen, und wer von ihm auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen! (1. Könige 14.11) 5 Was aber mehr von Baesa zu sagen ist, und was er getan hat und seine Macht, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Israel? 6 Und Baesa legte sich zu seinen Vätern und ward begraben zu Tirza, und sein Sohn Ela ward König an seiner Statt. 7 Auch erging das Wort des HERRN durch den Propheten Jehu, den Sohn Hananis, wider Baesa und wider sein Haus, um all des Bösen willen, das er vor dem HERRN tat, indem er ihn durch die Werke seiner Hände erzürnte, so daß es wurde wie das Haus Jerobeams, und weil er dasselbe erschlagen hatte. (1. Könige 16.1)

König Ela von Israel

8 Im sechsundzwanzigsten Jahre Asas, des Königs von Juda, ward Ela, der Sohn Baesas, König über Israel zu Tirza und regierte zwei Jahre lang. (1. Könige 16.6) 9 Und sein Knecht Simri, der Oberste über die Hälfte der Streitwagen, machte eine Verschwörung wider ihn. Er aber war zu Tirza, trank und ward trunken im Hause Arzas, welcher über das Haus gesetzt war zu Tirza. (1. Könige 15.27) 10 Und Simri kam hinein und schlug ihn tot im siebenundzwanzigsten Jahr Asas, des Königs von Juda, und er ward König an seiner Statt. (2. Könige 9.31) (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.25) (2. Könige 15.30) 11 Als er nun König war und auf seinem Throne saß, erschlug er das ganze Haus Baesas und ließ nichts von ihm übrig, was männlich war, auch dessen Bluträcher und Freunde nicht. 12 Also vertilgte Simri das ganze Haus Baesas nach dem Worte des HERRN, das er durch den Propheten Jehu über Baesa geredet hatte: (1. Könige 16.1-4) 13 um aller Sünden Baesas und um der Sünden seines Sohnes Ela willen, die sie taten und wodurch sie Israel zur Sünde verführten und den HERRN, den Gott Israels, durch ihre Götzen erzürnten. 14 Was aber mehr von Ela zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Israel?

König Simri von Israel

15 Im siebenundzwanzigsten Jahre Asas, des Königs von Juda, ward Simri König zu Tirza sieben Tage lang, und das Volk lag vor Gibbeton der Philister. (1. Könige 15.27) 16 Als aber das Volk im Lager sagen hörte: Simri hat eine Verschwörung gemacht und hat auch den König erschlagen, da machte am selben Tage das ganze Israel im Lager Omri, den Feldhauptmann, zum König über Israel. (1. Könige 16.9-10) 17 Und Omri und ganz Israel mit ihm zog von Gibbeton hinauf, und sie belagerten Tirza. 18 Als aber Simri sah, daß die Stadt eingenommen war, ging er in die Burg des Königshauses und verbrannte sich samt dem Hause des Königs 19 und starb um seiner Sünden willen, die er getan hatte, indem er tat, was dem HERRN übel gefiel, und indem er wandelte in dem Wege Jerobeams und in seiner Sünde, die er tat, wodurch er Israel zur Sünde verführt hatte. 20 Was aber mehr von Simri zu sagen ist, und seine Verschwörung, die er gemacht hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Israel?

König Omri von Israel

21 Damals teilte sich das Volk Israel in zwei Parteien: die eine Hälfte des Volkes hing an Tibni, dem Sohne Ginats, um ihn zum König zu machen, die andere Hälfte aber an Omri. 22 Aber das Volk, das an Omri hing, war stärker als das Volk, das an Tibni, dem Sohne Ginats, hing. Und Tibni starb und Omri ward König. 23 Im einunddreißigsten Jahre Asas, des Königs von Juda, ward Omri König über Israel und regierte zwölf Jahre lang. 24 Er kaufte aber den Berg Samaria von Semer um zwei Talente Silber und baute auf dem Berge und hieß die Stadt, die er baute, Samaria nach dem Namen Semers, des Herrn des Berges. 25 Und Omri tat, was dem HERRN übel gefiel, und war ärger als alle, die vor ihm gewesen. (Micha 6.16) 26 Und er wandelte in allen Wegen Jerobeams, des Sohnes Nebats, und in seinen Sünden, wodurch er Israel zur Sünde verführte, so daß sie den HERRN, den Gott Israels, durch ihre Götzen erzürnten. (1. Könige 12.30) 27 Was aber mehr von Omri zu sagen ist, was er getan, und seine Tapferkeit, die er bewiesen hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Israel? 28 Und Omri legte sich zu seinen Vätern und ward begraben zu Samaria, und Ahab, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

König Ahab von Israel

29 Im achtunddreißigsten Jahre Asas, des Königs von Juda, ward Ahab, der Sohn Omris, König über Israel und regierte zu Samaria zweiundzwanzig Jahre lang über Israel. 30 Und Ahab, der Sohn Omris, tat, was dem HERRN übel gefiel, mehr als alle, die vor ihm gewesen waren. 31 Denn das war noch das Geringste, daß er in den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, wandelte; er nahm sogar Isebel, die Tochter Et-Baals, des Königs der Zidonier, zum Weibe und ging hin und diente dem Baal und betete ihn an. (1. Könige 16.26) 32 Und er richtete dem Baal einen Altar auf im Hause Baals, welches er zu Samaria baute. (2. Könige 3.2) (2. Könige 10.27-28) 33 Ahab machte auch eine Aschera, also daß Ahab mehr tat, was den HERRN, den Gott Israels, erzürnte, als alle Könige von Israel, die vor ihm gewesen waren. 34 Zu derselben Zeit baute Hiel von Bethel Jericho wieder auf . Es kostete ihn seinen erstgeborenen Sohn Abiram, als er ihren Grund legte, und seinen jüngsten Sohn Segub, als er ihre Tore setzte, nach dem Worte des HERRN, welches er durch Josua, den Sohn Nuns, geredet hatte. (Josua 6.26)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.