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1. Könige - Kapitel 15

König Abija von Juda

1 Im achtzehnten Regierungs- Jahre des Königs Jerobeam, des Sohnes Nebats, ward Abija König über Juda. 2 Er regierte drei Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha, eine Tochter Abisaloms. 3 Und er wandelte in allen Sünden seines Vaters, die er vor ihm getan hatte, und sein Herz war nicht völlig mit dem HERRN, seinem Gott, wie das Herz seines Vaters David. 4 Doch um Davids willen gab der HERR, sein Gott, ihm eine Leuchte zu Jerusalem, indem er seinen Sohn ihm nachfolgen und Jerusalem bestehen ließ, (1. Könige 11.36) 5 weil David getan hatte, was in den Augen des HERRN recht war, und nicht gewichen war von allem, was er ihm gebot, sein Leben lang, außer in der Sache Urijas, des Hetiters. (2. Samuel 11.27) (2. Samuel 12.9) 6 Es war aber Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam, ihr Leben lang. (1. Könige 14.30) 7 Was aber mehr von Abija zu sagen ist, und was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? Es war aber Krieg zwischen Abija und Jerobeam. 8 Und Abija legte sich zu seinen Vätern, und sie begruben ihn in der Stadt Davids. Und Asa, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

König Asa von Juda

9 Im zwanzigsten Jahre Jerobeams, des Königs von Israel, ward Asa König über Juda; 10 er regierte einundvierzig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha, eine Tochter Abisaloms. (1. Könige 15.2) 11 Und Asa tat, was dem HERRN wohlgefiel, wie sein Vater David. (2. Chronik 14.1-4) (2. Chronik 15.16-18) 12 Denn er schaffte die Schandbuben aus dem Lande und entfernte alle schändlichen Götzen, die seine Väter gemacht hatten. (1. Könige 14.24) (1. Könige 22.47) 13 Dazu setzte er auch seine Mutter Maacha ab, daß sie nicht mehr Gebieterin war, weil sie ein Götzenbild der Aschera gemacht hatte. Und Asa rottete ihr Götzenbild aus und verbrannte es am Bach Kidron. Aber die Höhen tat er nicht ab. 14 Doch war das Herz Asas völlig mit dem HERRN sein Leben lang. (1. Könige 22.44) 15 Und das Silber und Gold und die Geräte, was sein Vater geweiht hatte und was er selbst weihte, das brachte er in das Haus des HERRN. 16 Es war aber Krieg zwischen Asa und Baesa, dem Könige von Israel, ihr Leben lang. (2. Chronik 15.11-14) (2. Chronik 16.1) 17 Denn Baesa, der König von Israel, zog herauf wider Juda und baute Rama, um dem König von Juda keinen Ausgang und Eingang mehr zu lassen. 18 Da nahm Asa alles Silber und Gold, das im Schatze des Hauses des HERRN und im Schatze des Königshauses übrig war, und gab es in die Hand seiner Knechte; und der König Asa sandte sie zu Benhadad, dem Sohne Tabrimmons, des Sohnes Hesions, dem König von Syrien, der zu Damaskus wohnte, und ließ ihm sagen: (2. Könige 12.19) (2. Könige 16.8) 19 Es besteht ein Bund zwischen mir und dir, zwischen meinem Vater und deinem Vater, siehe, ich sende dir ein Geschenk von Silber und Gold; gehe hin, löse das Bündnis auf, das du mit Baesa, dem König von Israel, hast, daß er von mir abziehe! 20 Und Benhadad willfahrte dem König Asa und sandte seine Hauptleute wider die Städte Israels und schlug Jjon und Dan und Abel-Bet-Maacha und ganz Genezareth, samt dem ganzen Lande Naphtali. (2. Könige 15.29) 21 Als Baesa solches hörte, ließ er ab, Rama zu bauen, und blieb zu Tirza. 22 Der König Asa aber erließ ein Aufgebot im ganzen Juda, so daß keiner frei blieb; Und sie nahmen von Rama die Steine und das Holz weg, womit Baesa gebaut hatte. Und der König Asa baute damit Geba in Benjamin, und Mizpa. 23 Was aber mehr von Asa zu sagen ist, und alle seine Macht und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? Doch ward er in seinem Alter krank an den Füßen. (2. Chronik 14.5) 24 Und Asa legte sich zu seinen Vätern und ward begraben mit seinen Vätern in der Stadt Davids, seines Vaters. Und Josaphat, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (1. Könige 22.41)

König Nadab von Israel

25 Nadab aber, der Sohn Jerobeams, ward König über Israel im zweiten Jahre der Regierung Asas, des Königs von Juda, und regierte zwei Jahre lang über Israel (1. Könige 14.20) 26 und tat, was dem HERRN übel gefiel, und wandelte in dem Wege seines Vaters und in seiner Sünde, wodurch er Israel zur Sünde verführt hatte. (1. Könige 12.30) 27 Aber Baesa, der Sohn Achijas, aus dem Hause Issaschar, machte eine Verschwörung wider ihn, und Baesa erschlug ihn zu Gibbeton, das den Philistern gehörte; denn Nadab und ganz Israel belagerten Gibbeton. (1. Könige 16.9) 28 Also tötete ihn Baesa im dritten Jahre Asas, des Königs von Juda, und ward König an seiner Statt. 29 Als er nun König geworden war, erschlug er das ganze Haus Jerobeams und ließ Jerobeam keine Seele übrig, bis er ihn vertilgt hatte nach dem Worte des HERRN, das er durch seinen Knecht Achija von Silo geredet hatte, um der Sünden Jerobeams willen, (1. Könige 14.10-11) 30 die er tat, und zu denen er Israel verführt hatte, wegen seines Reizens, womit er den HERRN, den Gott Israels, zum Zorne reizte. 31 Was aber mehr von Nadab zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Israel? 32 Und es war Krieg zwischen Asa und Baesa, dem König von Israel, ihr Leben lang. (1. Könige 15.16)

König Baesa von Israel

33 Im dritten Jahr Asas, des Königs von Juda, ward Baesa, der Sohn Achijas, König über ganz Israel zu Tirza, und er regierte vierundzwanzig Jahre lang. (1. Könige 15.28) 34 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, und wandelte in dem Wege Jerobeams und in seiner Sünde, wodurch er Israel zur Sünde verführt hatte. (1. Könige 15.26)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.