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1. Könige - Kapitel 15

König Abija von Juda

1 Im achtzehnten Regierungs- Jahre des Königs Jerobeam, des Sohnes Nebats, ward Abija König über Juda. 2 Er regierte drei Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha, eine Tochter Abisaloms. 3 Und er wandelte in allen Sünden seines Vaters, die er vor ihm getan hatte, und sein Herz war nicht völlig mit dem HERRN, seinem Gott, wie das Herz seines Vaters David. 4 Doch um Davids willen gab der HERR, sein Gott, ihm eine Leuchte zu Jerusalem, indem er seinen Sohn ihm nachfolgen und Jerusalem bestehen ließ, (1. Könige 11.36) 5 weil David getan hatte, was in den Augen des HERRN recht war, und nicht gewichen war von allem, was er ihm gebot, sein Leben lang, außer in der Sache Urijas, des Hetiters. (2. Samuel 11.27) (2. Samuel 12.9) 6 Es war aber Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam, ihr Leben lang. (1. Könige 14.30) 7 Was aber mehr von Abija zu sagen ist, und was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? Es war aber Krieg zwischen Abija und Jerobeam. 8 Und Abija legte sich zu seinen Vätern, und sie begruben ihn in der Stadt Davids. Und Asa, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

König Asa von Juda

9 Im zwanzigsten Jahre Jerobeams, des Königs von Israel, ward Asa König über Juda; 10 er regierte einundvierzig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha, eine Tochter Abisaloms. (1. Könige 15.2) 11 Und Asa tat, was dem HERRN wohlgefiel, wie sein Vater David. (2. Chronik 14.1-4) (2. Chronik 15.16-18) 12 Denn er schaffte die Schandbuben aus dem Lande und entfernte alle schändlichen Götzen, die seine Väter gemacht hatten. (1. Könige 14.24) (1. Könige 22.47) 13 Dazu setzte er auch seine Mutter Maacha ab, daß sie nicht mehr Gebieterin war, weil sie ein Götzenbild der Aschera gemacht hatte. Und Asa rottete ihr Götzenbild aus und verbrannte es am Bach Kidron. Aber die Höhen tat er nicht ab. 14 Doch war das Herz Asas völlig mit dem HERRN sein Leben lang. (1. Könige 22.44) 15 Und das Silber und Gold und die Geräte, was sein Vater geweiht hatte und was er selbst weihte, das brachte er in das Haus des HERRN. 16 Es war aber Krieg zwischen Asa und Baesa, dem Könige von Israel, ihr Leben lang. (2. Chronik 15.11-14) (2. Chronik 16.1) 17 Denn Baesa, der König von Israel, zog herauf wider Juda und baute Rama, um dem König von Juda keinen Ausgang und Eingang mehr zu lassen. 18 Da nahm Asa alles Silber und Gold, das im Schatze des Hauses des HERRN und im Schatze des Königshauses übrig war, und gab es in die Hand seiner Knechte; und der König Asa sandte sie zu Benhadad, dem Sohne Tabrimmons, des Sohnes Hesions, dem König von Syrien, der zu Damaskus wohnte, und ließ ihm sagen: (2. Könige 12.19) (2. Könige 16.8) 19 Es besteht ein Bund zwischen mir und dir, zwischen meinem Vater und deinem Vater, siehe, ich sende dir ein Geschenk von Silber und Gold; gehe hin, löse das Bündnis auf, das du mit Baesa, dem König von Israel, hast, daß er von mir abziehe! 20 Und Benhadad willfahrte dem König Asa und sandte seine Hauptleute wider die Städte Israels und schlug Jjon und Dan und Abel-Bet-Maacha und ganz Genezareth, samt dem ganzen Lande Naphtali. (2. Könige 15.29) 21 Als Baesa solches hörte, ließ er ab, Rama zu bauen, und blieb zu Tirza. 22 Der König Asa aber erließ ein Aufgebot im ganzen Juda, so daß keiner frei blieb; Und sie nahmen von Rama die Steine und das Holz weg, womit Baesa gebaut hatte. Und der König Asa baute damit Geba in Benjamin, und Mizpa. 23 Was aber mehr von Asa zu sagen ist, und alle seine Macht und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? Doch ward er in seinem Alter krank an den Füßen. (2. Chronik 14.5) 24 Und Asa legte sich zu seinen Vätern und ward begraben mit seinen Vätern in der Stadt Davids, seines Vaters. Und Josaphat, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (1. Könige 22.41)

König Nadab von Israel

25 Nadab aber, der Sohn Jerobeams, ward König über Israel im zweiten Jahre der Regierung Asas, des Königs von Juda, und regierte zwei Jahre lang über Israel (1. Könige 14.20) 26 und tat, was dem HERRN übel gefiel, und wandelte in dem Wege seines Vaters und in seiner Sünde, wodurch er Israel zur Sünde verführt hatte. (1. Könige 12.30) 27 Aber Baesa, der Sohn Achijas, aus dem Hause Issaschar, machte eine Verschwörung wider ihn, und Baesa erschlug ihn zu Gibbeton, das den Philistern gehörte; denn Nadab und ganz Israel belagerten Gibbeton. (1. Könige 16.9) 28 Also tötete ihn Baesa im dritten Jahre Asas, des Königs von Juda, und ward König an seiner Statt. 29 Als er nun König geworden war, erschlug er das ganze Haus Jerobeams und ließ Jerobeam keine Seele übrig, bis er ihn vertilgt hatte nach dem Worte des HERRN, das er durch seinen Knecht Achija von Silo geredet hatte, um der Sünden Jerobeams willen, (1. Könige 14.10-11) 30 die er tat, und zu denen er Israel verführt hatte, wegen seines Reizens, womit er den HERRN, den Gott Israels, zum Zorne reizte. 31 Was aber mehr von Nadab zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Israel? 32 Und es war Krieg zwischen Asa und Baesa, dem König von Israel, ihr Leben lang. (1. Könige 15.16)

König Baesa von Israel

33 Im dritten Jahr Asas, des Königs von Juda, ward Baesa, der Sohn Achijas, König über ganz Israel zu Tirza, und er regierte vierundzwanzig Jahre lang. (1. Könige 15.28) 34 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, und wandelte in dem Wege Jerobeams und in seiner Sünde, wodurch er Israel zur Sünde verführt hatte. (1. Könige 15.26)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.