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1. Könige - Kapitel 14

Die Frau Jerobeams und der Prophet Achija

1 Zu jener Zeit ward Abija, der Sohn Jerobeams, krank. 2 Und Jerobeam sprach zu seinem Weibe: Mache dich auf und verstelle dich, daß niemand merke, daß du Jerobeams Weib bist, und gehe nach Silo; siehe, daselbst ist der Prophet Achija, der von mir geredet hat, daß ich König über dieses Volk sein sollte; (1. Könige 11.31) 3 und nimm mit dir zehn Brote und Kuchen und einen Krug Honig und gehe zu ihm, daß er dir kundtue, wie es dem Knaben gehen wird! 4 Und das Weib Jerobeams tat so und machte sich auf und ging hin nach Silo und kam in das Haus Achijas. Achija aber konnte nicht sehen, denn seine Augen waren starr geworden vor Alter. 5 Aber der HERR hatte zu Achija gesprochen: Siehe, das Weib Jerobeams kommt, um von dir ein Wort zu erlangen betreffs ihres Sohnes; denn er ist krank. So rede nun mit ihr so und so! Als sie nun hineinkam, stellte sie sich fremd. 6 Als aber Achija das Geräusch ihrer Füße hörte, wie sie zur Tür hereinkam, sprach er: Komm herein, du Weib Jerobeams! Warum stellst du dich so fremd? Ich bin mit einer harten Botschaft an dich beauftragt! 7 Gehe hin, sage Jerobeam: So spricht der HERR, der Gott Israels: Weil ich dich aus dem Volk erhöht und zum Fürsten über mein Volk Israel gesetzt habe, (1. Könige 11.37) (1. Könige 16.2) 8 also daß ich das Königreich dem Hause Davids entrissen und es dir gegeben habe, du aber nicht gewesen bist wie mein Knecht David, der meine Gebote beobachtete und mir nachwandelte von ganzem Herzen, so daß er nur tat, was in meinen Augen recht ist; 9 weil du aber mehr Böses getan hast als alle, die vor dir gewesen sind; weil du hingegangen bist und dir andere Götter und gegossene Bilder gemacht hast, so daß du mich zum Zorne reiztest, und mich hinter deinen Rücken geworfen hast; 10 darum siehe, bringe ich Unglück über das Haus Jerobeams, und ich will ausrotten von Jerobeam, was männlich ist, Mündige und Unmündige in Israel, und ich will die Nachkommen des Hauses Jerobeams ausfegen, wie man Kot ausfegt, bis es ganz aus sei mit ihm. (1. Könige 15.29) (1. Könige 21.21) 11 Wer von Jerobeam in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen; wer aber auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen; denn der HERR hat es gesagt! (1. Könige 16.4) (1. Könige 21.24) 12 So mache dich nun auf und gehe heim, und wenn dein Fuß die Stadt betritt, wird der Knabe sterben. 13 Und ganz Israel wird ihn beklagen, und sie werden ihn begraben; denn von Jerobeam wird dieser allein in ein Grab kommen, weil an ihm vor dem HERRN, dem Gott Israels, etwas Gutes gefunden worden ist im Hause Jerobeams. 14 Der HERR aber wird einen König über Israel erwecken, der das Haus Jerobeams ausrotten soll an jenem Tag. Und wie steht es schon jetzt! (1. Könige 15.29) 15 Und der HERR wird Israel schlagen, daß es schwankt wie ein Rohr im Wasser; und er wird Israel ausrotten aus diesem guten Land, welches er ihren Vätern gegeben hat, und wird sie zerstreuen jenseits des Stromes Euphrat , weil sie ihre Ascheren gemacht haben, den HERRN zu erzürnen. (2. Könige 17.23) 16 Und er wird Israel dahingeben um der Sünde Jerobeams willen, die er begangen und zu welcher er Israel verführt hat. (1. Könige 12.30) (1. Könige 13.34) 17 Da machte sich das Weib Jerobeams auf, ging hin und kam gen Tirza. Und als sie die Schwelle des Hauses betrat, starb der Knabe. 18 Und sie begruben ihn, und ganz Israel beklagte ihn nach dem Wort des HERRN, das er durch seinen Knecht, den Propheten Achija, geredet hatte. 19 Was aber mehr von Jerobeam zu sagen ist, wie er gestritten und wie er regiert hat, siehe, das ist geschrieben im Buch der Chronik der Könige von Israel. 20 Die Zeit aber, während der Jerobeam regiert hat, betrug zweiundzwanzig Jahre. Und er legte sich zu seinen Vätern. Und sein Sohn Nadab ward König an seiner Statt. (1. Könige 15.25)

Die Abgötterei Judas unter Rehabeam und Gottes Strafgericht

21 Rehabeam aber, der Sohn Salomos, regierte in Juda. Einundvierzig Jahre alt war Rehabeam, als er König ward, und regierte siebzehn Jahre lang zu Jerusalem, in der Stadt, die der HERR aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. Und seine Mutter hieß Naama, eine Ammoniterin. (1. Könige 12.17) 22 Und Juda tat, was dem HERRN übel gefiel, und sie reizten ihn zum Eifer durch ihre Sünden, welche sie taten, mehr als alles, was ihre Väter getan hatten. 23 Denn sie bauten auch Höhen und Säulen und Ascheren auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen. (2. Könige 16.4) 24 Und es waren auch Schandbuben im Lande; die taten nach allen Greueln der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. (5. Mose 23.18) 25 Es begab sich aber im fünften Jahre des Königs Rehabeam, daß Sisak, der König von Ägypten, wider Jerusalem heraufzog; (1. Könige 11.40) 26 der nahm die Schätze des Hauses des HERRN und die Schätze des Palastes des Königs, alles nahm er, auch alle goldenen Schilde, die Salomo hatte machen lassen. (1. Könige 10.16) 27 An deren Statt ließ der König Rehabeam eherne Schilde machen und versah damit die obersten Trabanten, welche die Tür am Hause des Königs hüteten. 28 Und sooft der König in das Haus des HERRN ging, trugen sie die Trabanten und brachten sie darnach wieder in die Kammern der Trabanten. 29 Was aber mehr von Rehabeam zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben im Buch der Chronik der Könige von Juda? 30 Es war aber Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam, ihr Leben lang. (1. Könige 15.6) 31 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern und ward begraben mit seinen Vätern in der Stadt Davids; seine Mutter aber hieß Naama, eine Ammoniterin. Und sein Sohn Abijam ward König an seiner Statt. (1. Könige 14.21)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)