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1. Könige - Kapitel 14

Die Frau Jerobeams und der Prophet Achija

1 Zu jener Zeit ward Abija, der Sohn Jerobeams, krank. 2 Und Jerobeam sprach zu seinem Weibe: Mache dich auf und verstelle dich, daß niemand merke, daß du Jerobeams Weib bist, und gehe nach Silo; siehe, daselbst ist der Prophet Achija, der von mir geredet hat, daß ich König über dieses Volk sein sollte; (1. Könige 11.31) 3 und nimm mit dir zehn Brote und Kuchen und einen Krug Honig und gehe zu ihm, daß er dir kundtue, wie es dem Knaben gehen wird! 4 Und das Weib Jerobeams tat so und machte sich auf und ging hin nach Silo und kam in das Haus Achijas. Achija aber konnte nicht sehen, denn seine Augen waren starr geworden vor Alter. 5 Aber der HERR hatte zu Achija gesprochen: Siehe, das Weib Jerobeams kommt, um von dir ein Wort zu erlangen betreffs ihres Sohnes; denn er ist krank. So rede nun mit ihr so und so! Als sie nun hineinkam, stellte sie sich fremd. 6 Als aber Achija das Geräusch ihrer Füße hörte, wie sie zur Tür hereinkam, sprach er: Komm herein, du Weib Jerobeams! Warum stellst du dich so fremd? Ich bin mit einer harten Botschaft an dich beauftragt! 7 Gehe hin, sage Jerobeam: So spricht der HERR, der Gott Israels: Weil ich dich aus dem Volk erhöht und zum Fürsten über mein Volk Israel gesetzt habe, (1. Könige 11.37) (1. Könige 16.2) 8 also daß ich das Königreich dem Hause Davids entrissen und es dir gegeben habe, du aber nicht gewesen bist wie mein Knecht David, der meine Gebote beobachtete und mir nachwandelte von ganzem Herzen, so daß er nur tat, was in meinen Augen recht ist; 9 weil du aber mehr Böses getan hast als alle, die vor dir gewesen sind; weil du hingegangen bist und dir andere Götter und gegossene Bilder gemacht hast, so daß du mich zum Zorne reiztest, und mich hinter deinen Rücken geworfen hast; 10 darum siehe, bringe ich Unglück über das Haus Jerobeams, und ich will ausrotten von Jerobeam, was männlich ist, Mündige und Unmündige in Israel, und ich will die Nachkommen des Hauses Jerobeams ausfegen, wie man Kot ausfegt, bis es ganz aus sei mit ihm. (1. Könige 15.29) (1. Könige 21.21) 11 Wer von Jerobeam in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen; wer aber auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen; denn der HERR hat es gesagt! (1. Könige 16.4) (1. Könige 21.24) 12 So mache dich nun auf und gehe heim, und wenn dein Fuß die Stadt betritt, wird der Knabe sterben. 13 Und ganz Israel wird ihn beklagen, und sie werden ihn begraben; denn von Jerobeam wird dieser allein in ein Grab kommen, weil an ihm vor dem HERRN, dem Gott Israels, etwas Gutes gefunden worden ist im Hause Jerobeams. 14 Der HERR aber wird einen König über Israel erwecken, der das Haus Jerobeams ausrotten soll an jenem Tag. Und wie steht es schon jetzt! (1. Könige 15.29) 15 Und der HERR wird Israel schlagen, daß es schwankt wie ein Rohr im Wasser; und er wird Israel ausrotten aus diesem guten Land, welches er ihren Vätern gegeben hat, und wird sie zerstreuen jenseits des Stromes Euphrat , weil sie ihre Ascheren gemacht haben, den HERRN zu erzürnen. (2. Könige 17.23) 16 Und er wird Israel dahingeben um der Sünde Jerobeams willen, die er begangen und zu welcher er Israel verführt hat. (1. Könige 12.30) (1. Könige 13.34) 17 Da machte sich das Weib Jerobeams auf, ging hin und kam gen Tirza. Und als sie die Schwelle des Hauses betrat, starb der Knabe. 18 Und sie begruben ihn, und ganz Israel beklagte ihn nach dem Wort des HERRN, das er durch seinen Knecht, den Propheten Achija, geredet hatte. 19 Was aber mehr von Jerobeam zu sagen ist, wie er gestritten und wie er regiert hat, siehe, das ist geschrieben im Buch der Chronik der Könige von Israel. 20 Die Zeit aber, während der Jerobeam regiert hat, betrug zweiundzwanzig Jahre. Und er legte sich zu seinen Vätern. Und sein Sohn Nadab ward König an seiner Statt. (1. Könige 15.25)

Die Abgötterei Judas unter Rehabeam und Gottes Strafgericht

21 Rehabeam aber, der Sohn Salomos, regierte in Juda. Einundvierzig Jahre alt war Rehabeam, als er König ward, und regierte siebzehn Jahre lang zu Jerusalem, in der Stadt, die der HERR aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. Und seine Mutter hieß Naama, eine Ammoniterin. (1. Könige 12.17) 22 Und Juda tat, was dem HERRN übel gefiel, und sie reizten ihn zum Eifer durch ihre Sünden, welche sie taten, mehr als alles, was ihre Väter getan hatten. 23 Denn sie bauten auch Höhen und Säulen und Ascheren auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen. (2. Könige 16.4) 24 Und es waren auch Schandbuben im Lande; die taten nach allen Greueln der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. (5. Mose 23.18) 25 Es begab sich aber im fünften Jahre des Königs Rehabeam, daß Sisak, der König von Ägypten, wider Jerusalem heraufzog; (1. Könige 11.40) 26 der nahm die Schätze des Hauses des HERRN und die Schätze des Palastes des Königs, alles nahm er, auch alle goldenen Schilde, die Salomo hatte machen lassen. (1. Könige 10.16) 27 An deren Statt ließ der König Rehabeam eherne Schilde machen und versah damit die obersten Trabanten, welche die Tür am Hause des Königs hüteten. 28 Und sooft der König in das Haus des HERRN ging, trugen sie die Trabanten und brachten sie darnach wieder in die Kammern der Trabanten. 29 Was aber mehr von Rehabeam zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben im Buch der Chronik der Könige von Juda? 30 Es war aber Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam, ihr Leben lang. (1. Könige 15.6) 31 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern und ward begraben mit seinen Vätern in der Stadt Davids; seine Mutter aber hieß Naama, eine Ammoniterin. Und sein Sohn Abijam ward König an seiner Statt. (1. Könige 14.21)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.